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Merken   Drucken   01.02.2008, 09:12 Schriftgröße: AAA

Um VW-Gesetz droht neues Verfahren  

Erneut sorgt das VW-Gesetz für Streit zwischen Regierung und VW-Großaktionär Porsche: Wie ist das EuGH-Urteil richtig auszulegen? Ein neues Gerichtsverfahren droht. von Kristina Spiller
Die Heerscharen von Anwälten sind lange abgezogen. Sonderrechte für Arbeitnehmer bei Volkswagen und das Land Niedersachsen als Großaktionär - das schien passé. Mit Bedauern hatte die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im vorigen Oktober akzeptiert, wollte sich dem Spruch zum VW-Gesetz beugen. Die Chance für Porsche-Chef Wendelin Wiedeking : Mit dem Richterspruch hoffte der zweite VW-Großaktionär, seine Anteilsmacht bei Europas größtem Autokonzern ausspielen zu können.
Nur drei Monate hielt die Eintracht. Beide Seiten haben ihre Anwälte wieder in Marsch gesetzt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat für sich eine Lücke im Gerichtsurteil entdeckt. Porsche rüstet erneut zum Kampf. Alles läuft auf ein neues Verfahren vor dem Gerichtshof zu.
Das Problem: Die Richter blieben in einem Punkt unklar und ließen damit ein Einfallstor. Das Entsenderecht, mit dem Bund und Land je zwei Sitze im VW-Aufsichtsrat reklamieren konnten haben sie klar gekippt. Doch Porsche  und die EU-Kommission wollten vor allem zwei andere Regeln stoppen: Dass die Stimmrechte jedes Aktionärs auf höchstens 20 Prozent begrenzt sind. Und dass für wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung 80 Prozent der Anteile plus eine Aktie statt der üblichen 75 Prozent nötig sind. Sein rund 20-prozentiger VW-Anteil gab Niedersachsens Landeschef Christian Wulff  (CDU) so bisher eine Sperrminorität, um Entscheidungen zu blockieren.
Sowohl Höchststimmrecht als auch Sperrminorität erklärten die Luxemburger Richter für nicht EU-konform. Allerdings: nur in "Verbindung" miteinander. Dieses eine Wort ist der neue Zankapfel zwischen der Bundesregierung und Porsche. Es ist ein Segen für Ministerin Zypries. Mit Feuereifer lässt sie nun an einem neuen Gesetz für den Wolfsburger Autobauer arbeiten. Für bedeutsame Aktionärsbeschlüsse sollen weiter 80 Prozent und eine Aktie nötig sein. Schließlich sei, so ihre Argumentation, nur das "Zusammenspiel" der beiden Regeln moniert worden. Und das Höchststimmrecht falle ja weg.
Es sei nicht ersichtlich, warum für Volkswagen  Ausnahmeregeln gelten sollten, echauffierte sich Porsche-Chef Wiedeking in einem Brief an Zypries. Das beigelegte Rechtsgutachten mahnt: Die 80-Prozent-Regel sei "europarechtswidrig" - nicht nur zusammen mit dem Höchststimmrecht. So prangerten die Richter im Urteil an, dass diese Regel eine staatliche Maßnahme sei und "nicht auf den Willen der Aktionäre" zurückgehe. Doch eine präzise Ablehnung nur dieses Teils fehlt.
SPD-Politikerin Zypries lässt sich daher nicht beirren. Vor der Sommerpause wolle sie das neue VW-Gesetz durchsetzen, heißt es. Zur Freude von IG-Metall- und VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh und der IG Metall. "Wir brauchen Regelungen im Sinne des VW-Gesetzes auch in anderen Unternehmen", sagte IG-Metall-Chef Bertholt Huber bereits mit Verweis auf Nokia.
Selbst die CDU hat Zypries an ihrer Seite. Eigentlich ist die Partei gegen starken Staatseinfluss, doch Zypries' Idee sichert dem CDU-Politiker Wulff im Falle von Jobabbau bei VW den Griff zur Bremse. "Wiedekings Vorstöße gegen das VW-Gesetz sorgen für Unruhe", murrt ein IG-Metaller. Und die wird bleiben. Porsche will seine 31 Prozent an VW mindestens zur Mehrheit ausbauen. Ohne Höchststimmrecht kann er damit VW nach seinen Wünschen lenken. Doch nach Zypries' Plan wären für den ultimativen Durchgriff weiter über 80 Prozent nötig.
"Setzt Zypries das durch, wird die EU-Kommission es erneut vor den EuGH bringen", heißt es in Porsches Umfeld. Wieder jahrelange Verhandlungen, bis die Richter klar stellen, ob die Sperrminorität auch allein gegen EU-Recht verstößt. Jahre, in denen Volkswagen ein Sonderfall in der deutschen Firmenlandschaft bleibt.
05:17:37 Kursinformationen und Charts
Name aktuell  absolut  
    % 
Volkswagen St. 121,7 EUR   -0,16%  -0.2
  • Aus der FTD vom 01.02.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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