Das Landgericht München I hat eine Klage des Verkehrsrechtlers Jörg Elsner gegen das sogenannte Fairplay-Modell der Allianz bei Kfz-Versicherungen zurückgewiesen. Elsner, der der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein vorsitzt, hatte dem Versicherer vorgeworfen, mit "Fairplay" freie Anwälte zu boykottieren und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstoßen. In dem Modell hat der Versicherer Rahmenverträge mit rund 4800 Werkstätten abgeschlossen und eine standardisierte Schadenregulierung vereinbart. Der Kunde erhält seinen Wagen schnell zurück, wenn er keinen Anwalt oder freien Gutachter einschaltet.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht will das Urteil vorerst nicht kommentieren. Eine Allianz-Sprecherin begrüßte das Urteil. "Dadurch hat das Gericht bestätigt, dass der vom Kläger erhobene Vorwurf, Faiplay schließe Rechtsanwälte generell von der Regulierung von Haftpflichtschäden in der Kfz-Versicherung aus, nicht zutrifft", sagte sie. Die Schadenstatistik des Versicherers zeige zudem, dass es nach Einführung von Fairplay durchschnittlich nicht weniger Kfz-Schadenfälle mit Rechtssnwaltsberatung gegeben habe, als davor.
Der Streit um Fairplay ist nicht der einzige Fall, in dem sich Anwälte gegen ein Schadenmanagement-Modell wehren. Aktuell geht auch die Rechtsanwaltskammer München gegen die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung vor. Die Gesellschaft bietet Kunden Vergünstigungen an, wenn sie im Konfliktfall mit einer Vertragskanzlei des Versicherers zusammenarbeiten. Die Kammer sieht dadurch die freie Anwaltswahl beschränkt. Das Landgericht Bamberg hatte die Klage abgewiesen, die Rechtsanwaltskammer München ist in Berufung gegangen.