Das Zitat des ehemaligen bayerischen Finanzministers Erwin Huber ist mittlerweile Allgemeingut: "In Deutschland ist der Steuerspartrieb stärker als der Fortpflanzungstrieb." Doch zumindest für einen Bereich der staatlichen Förderung scheint das Bonmot nicht zu gelten: für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Darauf deutet eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen im Auftrag des Versicherungskonzerns Ergo hin.
Die Studie untersucht so tief wie selten zuvor, wie Arbeitnehmer in Sachen betrieblicher Altersvorsorge denken und handeln. Ergebnis: Die Sparform liegt lediglich an vierter Stelle, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge der Deutschen geht. 29 Prozent der Arbeitnehmer gaben an, dass sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Davor rangieren Kapitallebens- und private Rentenversicherungen (45 Prozent), Riester- oder Rürup-Rente (36 Prozent) und die eigene Immobilie (34 Prozent).
Überraschend ist diese Zurückhaltung, weil die betriebliche Altersvorsorge in punkto Vorteile durchaus mit der Konkurrenz mithalten kann. So sind beim Riestern lediglich pro Jahr maximal 2100 Euro abzüglich Zulagen steuerfrei einzahlbar. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge sind hingegen maximal 2640 Euro pro Jahr frei von Steuern und Sozialabgaben. Für Kontrakte, die seit Anfang 2005 abgeschlossen wurden, sind jährliche Einzahlungen von weiteren 1800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.
Der häufigste Weg bei Neuverträgen ist die Entgeltumwandlung via Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Police ab, dieser lässt einen Teil seines Gehalts einzahlen. Es handelt sich um Altersrenten mit oder ohne Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder an Hinterbliebene. Grundidee: Im Ruhestand zahlen die meisten Arbeitnehmer geringere Steuern als während der Berufstätigkeit, außerdem können Sozialabgaben sinken oder komplett wegfallen. All dies führt unter bestimmten Voraussetzungen zu erheblichen finanziellen Vorteilen.
Die Bonbons bei Steuer und Sozialversicherung kennen gerade mal 37 Prozent der Befragten. Die Studie liefert noch weitere Aufschlüsse darüber, warum relativ wenige Bürger die Pluspunkte nutzen: 60 Prozent der Teilnehmer zeigten sich sicher, bei einem Vertragsabschluss auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen zu sein. Doch das Gegenteil ist der Fall: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das gilt für jedes Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, also die meisten Angestellten und eine Reihe von Selbstständigen. Insgesamt betrifft das 17,5 Millionen Deutsche.
Dass man einen solchen Vertrag einfordern darf, sorgt für überraschende Reaktionen. Abzulesen in Protokollen von Interviews, die zusätzlich zur Umfrage zur betrieblichen Altersvorsorge geführt wurden. "Ist das auch wirklich so?", fragt eine 45-jährige Mutter zweier Kinder ungläubig. Und will nach dem Gespräch gleich mal googeln, wie sie die neuen Chancen konkret nutzen kann. Ein 29-jähriger Mann ist beim Thema betriebliche Altersvorsorge komplett baff: "Ich hätte jetzt nicht damit gerechnet." Nachsatz: "Komisch ist doch dann, warum es so wenige machen."