Öffentliche Angestellte haben bisher nur wenig Auswahl bei der betrieblichen Altersvorsorge
Rund 2,3 Millionen öffentliche Bedienstete haben seit der Rentenreform 2002 einen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu stecken. Private Anbieter aber sind von dem milliardenschweren Markt ausgeschlossen. Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Verdi haben im Februar 2003 in einem Tarifvertrag festgelegt, dass die öffentlichen Unternehmen Rahmenvereinbarungen über die betriebliche Altersvorsorge nur mit ausgewählten Anbietern abschließen dürfen. Das sind öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen, Sparkassen und Kommunalversicherer.
Die Gewerkschaften wollen damit sicherstellen, dass die Arbeitnehmer möglichst gute Konditionen erhalten. Auch Arbeitgeber möchten bei der Auswahl der Gesellschaften mitreden: Wenn der Anbieter nicht hält, was er verspricht, müssen sie schließlich einspringen. Der Unmut unter den ausgeschlossenen Privatunternehmen aber ist groß. "Die bisherige Situation ist sehr unerfreulich. Es handelt sich um ein geschlossenes System", sagt Daniel Stanglmeier, Jurist beim Institut für Pensionsmanagement und Zusatzversorgung der HUK-Coburg.
Schützenhilfe haben die Privaten nun von Verica Trstenjak erhalten, der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eine Vorauswahl der Versorgungsträger ist ihrer Meinung nach "weder erforderlich noch angemessen", sagte sie in ihrem Schlussantrag zum Vertragsverletzungsverfahren, das seit 2006 beim EuGH läuft.
In Gang gebracht hat das Verfahren die EU-Kommission. Die hat zwar nichts daran auszusetzen, wenn sich Unternehmen der freien Wirtschaft an einzelne Versorger binden. Bei kommunalen Arbeitgebern aber sehe das anders aus. Die Rahmenvereinbarungen sind nach Ansicht der Kommission öffentliche Aufträge und müssten laut Vergaberecht ausgeschrieben werden.