Die Vorstände großer deutscher Versicherungskonzerne dürfen künftig mindestens die Hälfte ihrer variablen Vergütung erst nach drei Jahren Wartezeit erhalten. Außerdem müssen sie bei Misserfolg mit Abzügen rechnen. Das geht aus dem Entwurf eines Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Im Konsultationsprozess hat die BaFin die Branche aufgefordert, bis zum 15. Dezember Stellung zu nehmen. Das für alle Gesellschaften verbindliche Rundschreiben soll ein vergleichbares Dokument vom Mai 1978 ersetzen.
Der allgemeine Teil gilt für alle Versicherer. Hier legt die BaFin fest, dass variable Vergütungen "weder von der Gesamtbeitragseinnahme noch vom Neugeschäft noch von der Vermittlung einzelner Versicherungsverträge" abhängig sein darf. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Manager eher auf den Aufbau eines großen Geschäfts konzentrierten als auf den eines soliden Bestands, schreibt die BaFin.
Erstmals erlässt die Behörde besondere Vorschriften für Gesellschaften, die sie als "bedeutende Finanzinstitute" einstuft. "Bei einer Bilanzsumme von 90 Mrd. Euro ist dies in der Regel der Fall", heißt es.