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Merken   Drucken   11.09.2009, 14:35 Schriftgröße: AAA

Gerichtskosten: Rechtsschutzversicherer tun sich bei Lehman schwer

Schätzungsweise 50.000 Anleger haben Geld mit Zertifikaten der pleitegegangenen Lehman-Bank verloren. Eine ganze Reihe von ihnen geht gerichtlich gegen jene Banken vor, die die Papiere verkauft hatten - oft mit Hilfe einer Rechtsschutzpolice. Doch nicht alle Geschädigten bekommen Deckung von ihrem Versicherer. von Martin Reim
Jetzt hat eine Anlegerin einen Anbieter verklagt, weil er ihre Anwaltskosten nicht übernehmen will. Eingereicht wurde die Klage beim Amtsgericht Mannheim (Az. 12 C 374/09), Rechtsanwältin ist Uta Deuber von der Düsseldorfer Kanzlei MZS, die auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisiert ist.
Nach ihren Angaben hatte die Mandantin Lehman-Zertifikate für etwa 4000 Euro gekauft und ihre Bank verklagt. Der Versicherer NRV habe abgelehnt, die Anwaltskosten von knapp 700 Euro zu übernehmen, und dies mit seinen Geschäftsbedingungen begründet, wonach "Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte" von der Deckung ausgenommen seien. Nach Ansicht Deubers liegen aber bei den Lehman-Papieren keine typischen Gefahren von Termingeschäften vor. Sie hoffe auf ein Urteil bis Jahresende.
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NRV-Abteilungsleiter Arndt Stange nennt die abgelehnte Deckung einen "Einzelfall". Das von der Klägerin gekaufte Papier habe auf einer solch komplizierten Kombination aus verschiedenen Fristigkeiten und Indizes beruht, dass es sich um ein reines Termingeschäft handle. Weit mehr als 100 NRV-Kunden hätten Kostenschutz in Sachen Lehman beantragt und zu "90 bis 95 Prozent" auch erhalten, gerichtliche Klagen habe es bis jetzt nicht gegeben. Stange sieht die Prozesschancen optimistisch: "Wir ziehen das durch." NRV ist eine Tochter der Versicherer Nürnberger, VHV, Mannheimer und Stuttgarter.
Bei anderen Versicherern ist der Anteil der übernommenen Lehman-Deckungen geringer. So berichtet eine Sprecherin des Branchenführers DAS, dass das Unternehmen lediglich in 220 der 300 gemeldeten Lehman-Fälle bezahle. Einer der Gründe für eine Nichtübernahme der Kosten sei, dass seit dem Jahr 2003 Finanzgeschäfte bei der DAS in den meisten Fällen ausgenommen seien.
Ähnlich sieht es beim Branchendritten Arag aus. Er übernimmt nach Angaben eines Sprechers bei lediglich zwei Drittel der 450 gemeldeten Lehman-Fälle die Deckung, der Rest gehe leer aus. Doch wenn die Arag bezahle, komme manchmal eine erhebliche Summe zusammen. Wie der Sprecher erklärt, belaufen sich die übernommenen Kosten - deren Höhe ist abhängig vom Streitwert, also der investierten Summe - in Sachen Lehman auf bis zu 50.000 Euro.
Die Konstellationen bei den genannten Versicherern sind nach Angaben von Insidern typisch für die Branche. Danach sind in Altverträgen, die teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten laufen, zumeist alle Arten von Geldanlagen in der Deckung enthalten. Eine Reihe von Policen arbeitet mit einem Ausschluss von besonders spekulativen Geschäften. Bei neueren Kontrakten sind Streitigkeiten um Geldanlagen oft komplett ausgeschlossen.
Unterschiede gibt es außerdem in dem, was Versicherer als maximalen Streitwert akzeptieren. Bei der NRV beträgt das Limit 15.000 Euro, die Anwalts- und Gerichtskosten, die der Versicherer übernehmen müsste, liegen allerdings um einiges geringer.
Wer von seinem Versicherer abgelehnt wird, muss allerdings nicht unbedingt eine gerichtliche Klärung suchen. Wie der Stuttgarter Anwalt Jakob F. Brüllmann informiert, brachte das Hinzuziehen des Versicherungsombudsmannes in mindestens einem Fall Erfolg. Der Schlichter des Gewerbes hatte sich in einen Streitfall mit dem Versicherer WGV eingeschaltet, woraufhin der Anbieter doch eine Deckung gewährte. Bei einem weiteren Mandanten sagte die Advocard Rechtsschutzversicherung nach Intervention des Ombudsmannes zu, die Angelegenheit nochmals zu prüfen.
(mit Agenturen)
  • FTD.de, 11.09.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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