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Merken   Drucken   27.08.2010, 10:56 Schriftgröße: AAA

Haftpflichtvereine im Visier: EU prüft Reederkartell bei Versicherungen

Die EU-Kommission prüft, ob die Zusammenarbeit der reedereigenen Versicherungsvereine für Haftpflichtdeckungen gegen das Kartellrecht verstößt. Eine 20 Jahre gültige Ausnahmeregelung für die Vereine gilt nicht mehr. Bestrafen will die Kommission die Reeder und ihre Versicherer aber nicht. von Reinhard Hönighaus  und Herbert Fromme 
Die EU-Kommission hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie ein kartellrechtliches Verfahren gegen die Protection & Indemnity Clubs (P&I-Clubs) eingeleitet hat. Das sind nicht auf Gewinn gerichtete Vereine auf Gegenseitigkeit. Reeder schützen sich vor potenziellen Milliardenschäden, wenn Öltanker stranden oder Chemikalien auslaufen. Etwa 93 Prozent der weltweiten Hochseetonnage werden von den 13 P&I-Clubs versichert, die sich in der International Group zusammengeschlossen haben. Darüber tragen sie Großschäden gemeinsam und organisieren die Rückversicherung. So können sie Schäden bis 6 Mrd. Dollar tragen. Solche Kapazitäten könnten kommerzielle Versicherer und Rückversicherer nur schwer bereitstellen. In den vergangenen 20 Jahren genoss die International Group eine Ausnahme von den EU-Kartellregeln. Diese Freistellung ist im Februar 2009 endgültig ausgelaufen.
"Die EU-Kommission will jetzt prüfen, ob die International Group den Wettbewerb gefährdet und Reedern schadet", sagte der Hamburger Fachanwalt Dieter Schwampe von Dabelstein und Passehl, der dem Deutschen Verein für Seerecht vorsteht. Gerade Reeder, die auf die hohen Kapazitäten angewiesen sind, dürften das bisherige System favorisieren, sagte Schwampe. Theoretisch kann die Kommission für Wettbewerbsverstöße Geldbußen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Da die P&I-Clubs aber noch bis vor Kurzem durch einen Freibrief aus Brüssel gedeckt waren, ist es unwahrscheinlich, dass die EU-Kartellwächter auf eine Bestrafung der Reeder aus sind. Nach Angaben der Kommission gab es keine Beschwerden von Wettbewerbern. Die Behörde hat das Verfahren von Amts wegen eingeleitet, um die Grenzen des Erlaubten zu klären und möglicherweise etwas enger zu ziehen.
  • FTD.de, 27.08.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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