In Berlin hat am Freitag ein Hund auf den Bahngleisen den Zugverkehr zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Friedrichstraße für längere Zeit komplett lahmgelegt. Ob für den entstandenen Schaden die Hundehaftpflichtversicherung oder die Haftpflicht des Halters, der verzweifelt versuchte, den Streuner einzufangen, aufkommen muss - diese Frage wird zu klären sein.
In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist das Hundeleben inzwischen nach strengen gesetzlichen Vorgaben geregelt. Dort herrscht Versicherungspflicht für alle Hunde, egal ob Dackel oder Bulldogge. Die Vorgabe erscheint manchem Besitzer restriktiv, wird aber von Hundehalter- und Tierschutzverbänden begrüßt.
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) empfiehlt dringend den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Denn: "Auch ein Dackel kann schwere Unfälle verursachen", sagt VDH-Justiziar Jörg Bartscherer. Falls bei solchen Vorkommnissen keine Hundehaftpflichtpolice vorliegt, haften die Halter in unbegrenzter Höhe.