Auf Ablehnung stößt zudem die "Vergleichs- und Abfindungserklärung", die Axa an Geschädigte schickt. Die Unterzeichner sollen bei einer Schadenregulierung auf alle weiteren Ansprüche verzichten. "Gerade bei psychischen Verletzungen sind Spätfolgen aber schwer abschätzbar", sagt Anwalt Julius Reiter, der 77 Geschädigte vertritt. Er kritisiert, dass die Unterzeichner nicht nur gegenüber Axa und der Stadt Duisburg auf alle weiteren Ansprüche verzichten sollen, sondern auch "gegen jeden Dritten, sofern er Gesamtschuldner ist". Damit gäben die Opfer auch Ansprüche auf, die sie gegen das Land NRW haben, sagte der Anwalt. Die Vorgänge haben die oppositionelle FDP im Düsseldorfer Landtag auf den Plan gerufen. In einer kleinen Anfrage will der Abgeordnete Horst Engel wissen, wie die Landesregierung das Vorgehen der Axa wertet.
Die Axa fühlt sich zu Unrecht angegriffen - und verweist darauf, dass sie bereits unmittelbar nach der Katastrophe einen Fonds für schnelle Hilfe eingerichtet habe. "Wir gleichen den Schadensersatzanspruch von Betroffenen vollständig nach Sach- und Rechtslage und damit nach deutschem Schadensersatzrecht aus", sagte ein Sprecher. Erfolge eine 100-prozentige Regulierung, könnten Geschädigte keine weiteren Forderungen an andere stellen. Sei nicht abschätzbar, ob Spätschäden auftreten, werde der Schaden nicht abschließend reguliert.