Bisher konnten Versicherer bei Beiträgen und Leistungen Unterschiede für Männer und Frauen machen, wenn das Geschlecht aufgrund genauer versicherungsmathematischer Daten bei der Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Heute zahlen Frauen für eine private Rentenversicherung oder eine private Krankenversicherung erheblich höhere Beiträge als Männer. Bei Debeka zum Beispiel muss eine 30-jährige neue Kundin im Monat 434 Euro aufbringen, ein Mann 350 Euro. Die Versicherer durften das bisher mit der statistisch gesehen längeren Lebenserwartung von Frauen begründen. Diesen Passus in der EU-Gleichstellungsrichtlinie haben die EuGH-Richter für unwirksam erklärt.
Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherer deshalb nur noch Policen anbieten, für die Männer und Frauen denselben Preis bezahlen. Für die Anbieter privater Rentenversicherungen ist die Umstellung auf Unisex-Tarife schon eine große Herausforderung. Sie müssen möglichst genau berechnen, wie viele Frauen und wie viele Männer einen Tarif wählen. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherern bleiben die Bestandsverträge der Rentenversicherer aber von den Neuregelungen unberührt.
Bei den privaten Krankenversicherern hat das Urteil aber auch Auswirkungen auf den Bestand. Hier gibt es das Tarifwechselrecht. Das bedeutet, dass Kundinnen mit einem alten, teuren Frauen-Vertrag ab dem 21. Dezember zu einem neuen für sie günstigeren Unisex-Vertrag wechseln können.
"Es besteht die Gefahr, dass die Tarife unterkalkuliert sind", sagte Weber. Hat der Versicherer die Unterkalkulation sehenden Auges zugelassen, darf er später nicht die Beiträge anheben, um die Lücke zu füllen. Er muss dann Geld aus dem Eigenkapital zuschießen, und das kann teuer werden. Die Debeka hat es durchgerechnet: Würden alle Frauen aus dem Bestand in den Unisex-Tarif wechseln, würde das den Versicherer mindestens 100 Mio. Euro kosten.
Solche Probleme hätten die Unternehmen nicht, wenn auch der Bestand mit Millionen Versicherten auf die neuen Unisex-Tarife umgestellt würde. Die meisten privaten Krankenversicherer hatten deshalb für die Umstellung auch der Bestandstarife geworben - wie nach einer Gesetzesänderung 2007, als die Kosten einer Schwangerschaft gleichermaßen auf Frauen und Männer verteilt wurden.
Damals wurden die Änderungen auch für die Bestandskunden vorgenommen. "Die Beitragsanpassungen lagen damals unter zehn Prozent", sagte Weber. Nachdem die Unternehmen mit der Forderung gescheitert sind, dieses Mal wieder so vorzugehen, werden sie die Beiträge für Neukunden mit äußerster Vorsicht kalkulieren. Das heißt, dass sie von einem hohen Frauenanteil in den Unisex-Tarifen ausgehen. "Die Prämien für Unisex-Tarife werden deshalb näher an den bisherigen Frauen-Tarifen sein als an einem Mittelwert", sagte Weber.
Die Folge: Für junge Männer, die ab dem 21. Dezember 2012 eine private Krankenversicherung abschließen, werden die Prämien deutlich teurer, als es nötig gewesen wäre, wenn die Millionen Bestandskunden in die Neukalkulation einbezogen worden wären. Für Frauen sinken die Prämien dagegen in geringerem Umfang, als sie bisher hoffen konnten.