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Merken   Drucken   02.02.2010, 11:06 Schriftgröße: AAA

Mediation: Einigung ohne Richter  

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist eine außergerichtliche Einigung meist dauerhafter als ein Gerichtsurteil. Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für einen Mediator. von Friederike Krieger
Die Mitarbeiterin schäumt: Vor ihrer Babypause hatte sie immer frei arbeiten können, jetzt kontrolliert die Chefin sie auf Schritt und Tritt. Die Frau fühlt sich diskriminiert und will klagen. Doch ihr Rechtsschutzversicherer DAS empfiehlt ihr, auf den Gang vors Gericht zu verzichten - und schlägt eine Mediation vor.
Bei dieser außergerichtlichen Streitschlichtung setzen sich die Parteien an einen Tisch und versuchen, unter Anleitung eines ausgebildeten Streitschlichters eine Lösung für ihre Probleme zu finden. Im konkreten Fall mit Erfolg: Chefin und Mitarbeiterin willigen ein. Im Gespräch stellt sich heraus, dass die Chefin der Mitarbeiterin nach wie vor vertraute. Die Vorgesetzte hatte sie nur unterstützen wollen, damit sie nach der Auszeit wieder in den Arbeitsalltag hineinfindet. "Wie bei so vielen Streitigkeiten gab es hier nur ein Kommunikationsproblem", sagt Christine Lewetz, Leiterin des Leistungsmanagements bei DAS.
Etliche Rechtsschutzversicherer übernehmen für ihre Kunden die Kosten einer Mediation. DAS finanziert seit 2007 die außergerichtliche Streitschlichtung. "Viele Kunden waren mit den Ergebnissen ihrer Prozesse nicht zufrieden", sagt Lewetz. Auch wenn sie die Klage gewonnen hatten, führte das nicht zum ersehnten Frieden mit dem Gegner. "Wir wollten unseren Kunden daher eine andere Möglichkeit als die der Gerichtsentscheidung bieten", sagt sie.

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