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Merken   Drucken   30.11.2010, 11:31 Schriftgröße: AAA

Mittelstand: Abgesichert rund um den Globus

Im Ausland gelten häufig andere Regeln für die Haftpflichtversicherung von Unternehmen als in Deutschland. Mit speziellen Programmen können expandierende Firmen böse Überraschungen vermeiden. von Anne-Christin Gröger
Der mittelständische Autozulieferer war entsetzt: Eigentlich wollte er einen Teil der Produktion in die USA verlagern und dort dafür eine Werkhalle anmieten. Was er sich so einfach vorgestellt hatte, erwies sich als überaus kompliziert. Der Vermieter wollte den Vertrag für die Räume erst unterschreiben, wenn ihm der Unternehmer einen Nachweis seines örtlichen Haftpflichtversicherers vorweist. So etwas hatte der Unternehmer noch nie erlebt. Über seinen Versicherungsmakler erfuhr er, dass in den angelsächsischen Ländern Versicherungsnachweise üblich sind. So stellt der Vermieter sicher, dass Schäden tatsächlich reguliert werden.
Preiswerte Produktionsbedingungen, die Hoffnung, stärker am Wirtschaftsaufschwung teilzuhaben, oder der Wunsch, den Kundenstamm zu vergrößern - vielschichtig sind die Gründe für einen Mittelständler, ins Ausland zu gehen. Ebenso vielseitig ist der bürokratische Aufwand. Geschäftsführer müssen beispielsweise ihre persönliche Deckung von Haftpflichtrisiken völlig neu organisieren, um sich vor Ansprüchen Dritter aus Schäden durch fehlerhafte Produkte zu schützen.
Das fällt zahlreichen Firmen schwer. "Viele Betriebe unterschätzen die Haftpflicht im Ausland", weiß Peter Ullrich, Prokurist beim Maklerunternehmen Gossler, Gobert & Wolters. "Gerade bei Familienbetrieben liegt der Schwerpunkt auf der Produktion. Versicherungsbezogene Fragen spielen da nur eine untergeordnete Rolle." Viele deutsche Unternehmer wüssten nicht einmal, ob und wie ihre Töchter im Ausland versichert seien, weil sie sich dort nicht einmischen wollten. "Das ist riskant", warnt Ullrich.
Für Firmen, die nur exportierten, ohne im Ausland eine Niederlassung zu betreiben, reiche es zwar häufig aus, sich über den deutschen Versicherer Schutz zu besorgen. "Allerdings gilt das Versicherungsrecht des jeweiligen Landes", sagt er. "Wer also in die USA oder nach Kanada mit dem bekanntermaßen strengen Haftungsrecht exportiert, sollte sich vorher über eine angemessen hohe Deckungssumme Gedanken machen."
Beim Gang ins Ausland müssen Mittelständler die Deckung von ...   Beim Gang ins Ausland müssen Mittelständler die Deckung von Haftpflichtrisiken völlig neu organisieren
Gerade Haftpflichtrisiken können für einen Mittelständler existenzbedrohende Ausmaße annehmen, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Produktrückrufe gehören zu den größten Bedrohungen für Unternehmen im Ausland. "Mangelhafte oder fehlende Instruktionen, Gebrauchsanweisungen oder Warnhinweise können in den USA zu extrem hohen Entschädigungssummen führen", sagt Sebastian Kadritzke, Sprecher des international tätigen Industrieversicherers XL Insurance.
Aber auch in Europa können die Kosten für einen Rückruf in der Automobilbranche schnell in die Millionen gehen, etwa wenn die Elektronik an einem Teil schadhaft ist und die Funktionsfähigkeit des Autos beeinträchtigt. Das liege an den verschärften europäischen Regeln, vor allem dem Produktsicherheitsgesetz. Es ermächtige Behörden, unsichere Waren aus dem Verkehr zu ziehen, sagt Reinhard Riehl, Leiter der Haftpflichtsparte beim Makler Südvers. "Das rechtliche Umfeld ist schärfer geworden."
Einige Unternehmen reagieren auf die strengeren Regelungen. "Qualitätsmängel bei der Herstellung sind gerade in den Billigstlohnländern Asiens zum Problem geworden", sagt Riehl. "Viele Firmen schließen ihre Produktionsstätten und siedeln sie in geografisch näher gelegenen Regionen Osteuropas an, wo sie die Produktionsbedingungen besser kontrollieren können."
Ein nicht zu unterschätzendes Risiko sind Arbeitsunfälle. Erleidet ein Mitarbeiter im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, ist er in Deutschland über die Berufsgenossenschaften abgesichert. In vielen anderen Ländern muss der Arbeitgeber für seine Angestellten dafür eine Arbeiterunfallversicherung abschließen, die unabhängig vom Verschulden dem Betroffenen eine Entschädigung zahlt.
In Großbritannien, den USA oder Frankreich sind solche Policen Pflicht. Riehl rät aber, auch in Ländern eine Versicherung abzuschließen, in denen die Arbeiterhaftpflicht nicht vorgeschrieben ist. "Als ausländische Firma ist man gerade in Schwellenländern Begehrlichkeiten ausgesetzt", sagt Riehl. "Davor sollten sich Unternehmen schützen."

Teil 2: Wie internationale Versicherungsprogramme funktionieren

  • FTD.de, 30.11.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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