Die Bundesregierung will die Ansprüche von Kunden an ihren Lebensversicherer beschneiden
Der jetzt vom Kabinett beschlossene Plan: Wenn Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren in einer Niedrigzinsphase entstehen, dürfen die Versicherer künftig einen "Sicherungsbedarf" von den Reserven abziehen. Nur vom Rest - falls einer übrig bleibt - müssen sie 50 Prozent an Kunden bei deren Ausscheiden oder bei Vertragsende zahlen.
Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien sind davon nicht betroffen. Die Neuregelung kostet Versicherte deutlich mehr als 1 Mrd. Euro im Jahr, schätzen Experten. Die Assekuranz zahlte im Vorjahr 81 Mrd. Euro an Kunden aus.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert eines Wertpapiers über dem Anschaffungspreis liegt. Mindestens 80 Prozent der Kapitalanlagen von mehr als 750 Mrd. Euro halten die Lebensversicherer in festverzinslichen Papieren.
Hier sorgen die aktuell niedrigen Zinsen für das Problem: Die Versicherer besitzen viele Anleihen, die sie vor fünf oder acht Jahren bei höheren Zinsen gekauft haben. Ihr Marktwert liegt heute meist deutlich über dem Anschaffungspreis - die Differenz macht die Bewertungsreserven aus. Die Versicherer argumentieren, dass sie diese Papiere meistens bis zur Fälligkeit halten, bis dahin lösen sich die Bewertungsreserven ohnehin auf. Müssten sie jetzt verkaufen, fehlten später die Erträge.
Verbraucherschützer sind gegen die Änderung: "Wir brauchen endlich Transparenz bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven", sagte Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten. "Schon bislang ist das eine Blackbox, niemand weiß, wie die Versicherer das genau berechnen." Das werde jetzt noch schlimmer.