PIP habe keinen Schaden gemeldet, sagte eine Allianz-Sprecherin. Jörg Bechert vom Versicherungsmakler
Aon hält es für zweifelhaft, dass Versicherer zahlen müssen, da die Firma bewusst minderwertige Produkte lieferte. Dann würden Frauen mit Ansprüchen an PIP leer ausgehen.
Auch bei Kliniken haben Opfer bislang wenig Chancen. "Wenn Krankenhäuser zugelassene Materialien verwenden, dürfen sie darauf vertrauen, das sie in Ordnung sind", sagte Bechert. Anders sieht es aus, wenn Krankenhäuser von der mangelnden Qualität der Materialien bereits wussten. "Dann dürfen sie sie nicht einsetzen, ansonsten drohen ihnen strafrechtliche und zivilrechtliche Probleme", sagte er.
Bei einer deutschen Uniklinik ist vor einigen Monaten die Klage einer Frau eingegangen. Sie wirft dem Krankenhaus vor, nicht über die Warnung der französischen Behörden informiert zu haben. Weitere Frauen haben sich gemeldet. Der Versicherer
Zurich , bei dem die Klinik eine Haftpflichtversicherung hat, bestätigte das Verfahren. Die Fälle stammen aber aus den Jahren 2002 bis 2006, als die Bedenken gegen PIP-Implantate noch nicht bekannt waren.