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Merken   Drucken   04.01.2012, 11:02 Schriftgröße: AAA

Pfusch bei Brustimplantaten: Allianz will nicht haften

Der Weltmarktführer war zwar der Versicherer der Firma Poly Implant Prothèse (PIP), die weltweit mit Billig-Silikon gefüllte Brustimplantate verkauft hatte. Nach Ansicht der Allianz ist der Versicherungsvertrag aber unwirksam, weil PIP betrügerisch gehandelt habe. von Ilse Schlingensiepen und Friederike Krieger
Die Allianz  in Frankreich hat den inzwischen insolventen Hersteller von minderwertigen Silikonimplantaten Poly Implant Prothèse (PIP) von 2005 bis 2010 versichert. Das bestätigte das Unternehmen am Dienstag der FTD. Nach Ansicht der Allianz ist der Vertrag aber ungültig, weil PIP wissentlich falsche Angaben gemacht habe. Der Versicherer hatte den Insolvenzverwalter bereits im Juli 2010 verklagt. Die erste Anhörung in dem Verfahren findet nun am 2. Februar statt.
Die Allianz hatte den Hersteller nach Aufforderung des Bureau central de tarification (BCT) versichert. Das BCT organisiert die Versicherung für Firmen oder Personen, die wegen des hohen Risikos keine Deckung finden.
Zurzeit sieht es nicht so aus, als könnten Frauen mit ...   Zurzeit sieht es nicht so aus, als könnten Frauen mit PIP-Implantaten Kliniken haftbar machen
PIP habe keinen Schaden gemeldet, sagte eine Allianz-Sprecherin. Jörg Bechert vom Versicherungsmakler Aon  hält es für zweifelhaft, dass Versicherer zahlen müssen, da die Firma bewusst minderwertige Produkte lieferte. Dann würden Frauen mit Ansprüchen an PIP leer ausgehen. Auch bei Kliniken haben Opfer bislang wenig Chancen. "Wenn Krankenhäuser zugelassene Materialien verwenden, dürfen sie darauf vertrauen, das sie in Ordnung sind", sagte Bechert. Anders sieht es aus, wenn Krankenhäuser von der mangelnden Qualität der Materialien bereits wussten. "Dann dürfen sie sie nicht einsetzen, ansonsten drohen ihnen strafrechtliche und zivilrechtliche Probleme", sagte er. Bei einer deutschen Uniklinik ist vor einigen Monaten die Klage einer Frau eingegangen. Sie wirft dem Krankenhaus vor, nicht über die Warnung der französischen Behörden informiert zu haben. Weitere Frauen haben sich gemeldet. Der Versicherer Zurich , bei dem die Klinik eine Haftpflichtversicherung hat, bestätigte das Verfahren. Die Fälle stammen aber aus den Jahren 2002 bis 2006, als die Bedenken gegen PIP-Implantate noch nicht bekannt waren.
"Wir sehen keine begründeten Ansprüche gegen die Klinik", sagte Camilla Kruse-Rasmussen, Juristin beim auf Krankenhäuser spezialisierten Versicherungsmakler Ecclesia. Aus anderen Kliniken sind Ecclesia noch keine Schadenmeldungen in Verbindung mit den Implantaten bekannt. "Wir werden aber Anfragen an die Häuser stellen", sagte Kruse-Rasmussen.
Bei der Versicherungskammer Bayern und der Allianz, die wie die Zurich zu den wenigen in der Krankenhaushaftpflicht aktiven Versicherern gehören, sind bislang noch keine Schäden gemeldet worden.
Der Chemikalien-Händler Brenntag  teilte am Dienstag mit, er habe sich korrekt verhalten und bei der Lieferung von Industrie-Silikon an PIP klar darauf hingewiesen, dass die Produkte nur für industrielle Zwecke genutzt werden dürfen. Probleme könnte der TÜV Rheinland bekommen. Er hatte die Implantate zertifiziert.
  • FTD.de, 04.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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