FTD.de » Unternehmen » Versicherungen » Zwangsrabatt soll nicht nur für gesetzliche Kassen gelten

Merken   Drucken   17.06.2010, 11:30 Schriftgröße: AAA

PKV hofft auf Prozente: Zwangsrabatt soll nicht nur für gesetzliche Kassen gelten  

Bislang profitieren nur die gesetzlichen Krankenkassen von dem staatlichen verordneten Zwangsrabatt für Arzneimittel. Die privaten Krankenversicherer (PKV) fühlen sich benachteiligt. Jetzt hoffen sie darauf, künftig in die Rabatte einbezogen zu werden. von Ilse Schlingensiepen
Das Gesundheitsministerium habe eine "konstruktive Prüfung" zugesagt, sagte PKV-Verbandschef Reinhold Schulte auf der PKV-Jahrestagung in Berlin. "Wir gehen von der Umsetzung nach der verfassungsrechtlichen Prüfung aus."
Bislang genießen nur die gesetzlichen Krankenkassen den staatlich verordneten Herstellerzwangsrabatt in Höhe von sechs Prozent. Privatpatienten und ihre Versicherer müssen dagegen den vollen Preis bezahlen. Ab 1. August gilt ein Rabatt von 16 Prozent.
Es sei nicht einzusehen, dass privat Versicherte höhere Preise für Arzneimittel zahlen müssten, argumentieren die Versicherer seit Jahren. Jetzt stehen sie kurz davor, sich durchzusetzen. Dabei geht es um einen hohen Millionenbetrag, die genaue Summe wollte der Verband nicht beziffern.
Künftig sollen die PKV-Unternehmen sowohl in die Rabatte einbezogen werden als auch in das bis Ende 2013 geplante Preismoratorium. Auch die ab 1. Januar 2011 greifenden weiteren Elemente des Sparpakets wie Preisverhandlungen über teure Innovationen werden für sie gelten, sind die Privatversicherer optimistisch. Identische Regelungen für GKV und PKV seien zwar gesetzestechnisch kaum möglich, sagte PKV-Verbandschef Schulte. "Aber wir wollen eine wirkungsgleiche Übertragung der Regeln auf die private Krankenversicherung." Statt im Sozialgesetzbuch wie bei den Krankenkassen könnte die Regierung das für die PKV im Arzneimittelgesetz regeln.

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