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Merken   Drucken   16.02.2012, 11:20 Schriftgröße: AAA

Pleiteversicherer: BGH hilft Kunden der Equitable Life

Versicherte mit einer ausländischen Police können die deutsche Rechtssprechung in Anspruch nehmen, falls ihr Vertrag im EU-Ausland geändert wurde. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall des insolventen britischen Anbieters Equitable Life entschieden. von Herbert Fromme 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch eine wegweisende Entscheidung für Versicherungskunden getroffen, die bei Gesellschaften im EU-Ausland versichert sind (Az.: IV ZR 194/09). Sie können auch dann auf den Schutz der deutschen Gerichte setzen, wenn ihre Verträge mit Zustimmung eines Gerichts im EU-Ausland geändert wurden. Im konkreten Fall ging es um einen Kunden, der 1999 bei der britischen Lebensversicherung Equitable Life eine Police abgeschlossen hatte. Die Gesellschaft brach vor zehn Jahren zusammen.
Zur Abwicklung der bestehenden Verträge hat die insolvente Gesellschaft ein sogenanntes Solvent Scheme of Arrangement veranlasst - eine Art Vergleich, bei dem nur 75 Prozent der bei einer Versammlung anwesenden Betroffenen zustimmen müssen. Wenn ein britisches Gericht das "Scheme" gebilligt hat, gilt es für alle Betroffenen. Der deutsche Kunde hatte gegen diese Einbeziehung geklagt. Der BGH gab ihm recht. "Damit folgt der BGH dem europäischen Rechtsrahmen, in dem festgelegt ist, dass ein Endkunde das vertraute Schutzniveau der eigenen Jurisdiktion behält", erläuterte Anwalt Jan Schröder von der Kanzlei Allen & Overy. Das gelte, wenn er einen Vertrag bei einem Versicherer im EU-Ausland abschließt oder ein Bestand auf einen Versicherer dort übertragen wird, was heute oft vorkommt.
Der BGH stärkt die Rechte von Kunden ausländischer Versicherer   Der BGH stärkt die Rechte von Kunden ausländischer Versicherer
Die Grundsatzentscheidung wirkt sich aber nur für Privatkunden in dieser Richtung aus. Rückversicherungsverträge zwischen Versicherern und Rückversicherern sind ausgenommen. Hier spielen "Solvent Schemes of Arrangement" eine wichtige Rolle bei der Abwicklung von Gesellschaften. So hat die frühere Gerling Globale - heute Globale Rück - sich mit dieser Methode von Altlasten getrennt. Hier könne die BGH-Entscheidung dazu führen, dass Gegner eines solchen Schemes sich vor dem englischen Gericht wehren müssten, sagte Anwalt Schröder. Denn in seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass es sich bei dem "Solvent Scheme" sehr wohl um eine Gerichtsentscheidung handelt und nicht einfach um einen privaten Vergleich, den das Gericht nur protokolliert hat. Diese Frage war bislang in Deutschland umstritten. Wenn das "Scheme" aber eine gerichtliche Entscheidung ist, gilt für das Verhältnis unter Unternehmen, dass die britische Regelung auch für Deutschland gilt.
  • FTD.de, 16.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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