Solch eine Argumentation kann aber auch schnell zu einem Eigentor führen. "Der Hauseigentümer kann entgegnen, dass der Fahrer nicht vor dem Haus hätte parken dürfen, wenn die Gefahr einer Lawine so eindeutig erkennbar war", sagt Konrad. Wird dem Autofahrer ein Mitverschulden angelastet, erstattet der Haftpflichtversicherer des Gebäudeeigentümers nicht den vollen Schaden.
Es ist vom Einzelfall abhängig, ob sich ein geschädigter Autofahrer gegen einen Hauseigentümer durchsetzen kann. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. "Eine solche Klage ist ein Va-banque-Spiel, insbesondere wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und der Schaden groß ist", sagt Konrad. Falls der Autobesitzer unterliegt, bleibt er nicht nur auf dem Schaden sitzen, sondern muss auch noch hohe Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Deshalb empfiehlt Konrad, erst zu prüfen, ob nicht die eigene Autoversicherung für den Schaden aufkommt.
Das ist nur der Fall, wenn der Autoversicherer eine Vollkaskopolice abgeschlossen hat. "Teilkaskopolicen decken zwar auch Lawinenschäden ab, aber nur, wenn sie vom Berg kommen und nicht vom Dach", sagt ein Sprecher des Autoversicherers HUK-Coburg. Sofern der Versicherer im Vollkaskovertrag auf die sogenannte Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet, spielt es keine Rolle, ob dem Kunden ein Mitverschulden angelastet werden kann.