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Merken   Drucken   13.01.2012, 10:52 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Autofrust im Skiurlaub

Demoliert eine Schneelawine vom Dach den parkenden Wagen, ist der Ärger groß. Eine Schuld der Hauseigentümer ist oft schwer nachweisbar. Geld vom eigenen Kfz-Versicherer gibt es nur, wenn der Kunde einen Vollkasko-Vertrag abgeschlossen hat. von Friederike Krieger
Viele Skiorte vor allem im Alpenraum ersticken zurzeit förmlich am Schnee - zur Freude der Wintersportler. Ärgerlich wird es allerdings, wenn sich die oberste Schneeschicht auf den Dächern löst und als Lawine das am Haus parkende Auto unter sich begräbt.
Experten raten Betroffenen, falls möglich erst den eigenen Autoversicherer in Anspruch zu nehmen, bevor sie versuchen, den Hauseigentümer für den Schaden haftbar zu machen. Denn eine Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Gebäudebesitzers zu bekommen, ist nicht so einfach. "Der geschädigte Autofahrer muss dem Hauseigentümer einen Verstoß gegen seine Verkehrssicherungspflichten nachweisen", sagt der Erlanger Versicherungsjurist Peter Konrad.
Er empfiehlt, mit einem Blick in die Ortssatzung zu prüfen, ob besondere Sicherheitsmaßnahmen wie Schneegitter an den Dächern oder Warnhinweise auf dem Gehweg vorgeschrieben sind. "Wenn sich der Hauseigentümer nicht daran gehalten hat, hat der Autofahrer gute Karten", sagt Konrad. Selten sind die Fälle aber so einfach. So kann es passieren, dass es trotz Sicherheitsmaßnahmen zu Dachlawinen kommt - oder bindende Vorgaben fehlen. "Der Autofahrer muss dem Gebäudeeigentümer dann nachweisen, dass er mit einer Dachlawine zu rechnen hatte und nicht genug Maßnahmen ergriffen hat, um sie zu verhindern", sagt der Anwalt.
Solch eine Argumentation kann aber auch schnell zu einem Eigentor führen. "Der Hauseigentümer kann entgegnen, dass der Fahrer nicht vor dem Haus hätte parken dürfen, wenn die Gefahr einer Lawine so eindeutig erkennbar war", sagt Konrad. Wird dem Autofahrer ein Mitverschulden angelastet, erstattet der Haftpflichtversicherer des Gebäudeeigentümers nicht den vollen Schaden.
Es ist vom Einzelfall abhängig, ob sich ein geschädigter Autofahrer gegen einen Hauseigentümer durchsetzen kann. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. "Eine solche Klage ist ein Va-banque-Spiel, insbesondere wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und der Schaden groß ist", sagt Konrad. Falls der Autobesitzer unterliegt, bleibt er nicht nur auf dem Schaden sitzen, sondern muss auch noch hohe Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Deshalb empfiehlt Konrad, erst zu prüfen, ob nicht die eigene Autoversicherung für den Schaden aufkommt.
Das ist nur der Fall, wenn der Autoversicherer eine Vollkaskopolice abgeschlossen hat. "Teilkaskopolicen decken zwar auch Lawinenschäden ab, aber nur, wenn sie vom Berg kommen und nicht vom Dach", sagt ein Sprecher des Autoversicherers HUK-Coburg. Sofern der Versicherer im Vollkaskovertrag auf die sogenannte Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet, spielt es keine Rolle, ob dem Kunden ein Mitverschulden angelastet werden kann.
Die eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen bringt aber Nachteile mit sich: Der Autofahrer muss möglicherweise die Eigenbeteiligung selbst tragen, bleibt eventuell auf Gutachterkosten sitzen oder wird beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, sodass seine Prämien steigen.
Diese Restkosten sollte der Autofahrer dann vom Gebäudebesitzer einfordern, rät Anwalt Konrad. Hier kann es sich lohnen, das Risiko eines Prozesses einzugehen. "Weil der Streitwert geringer ist, fallen weniger Gerichts- und Anwaltskosten an", sagt er.
  • Aus der FTD vom 13.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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