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Merken   Drucken   15.03.2010, 10:59 Schriftgröße: AAA

Portfolio: AWD wegen Kickbacks zur Kasse gebeten  

Zwei wichtige Urteile zur Offenlegung von Rückvergütungen an bankenunabhängige Anlageberater weisen einen neuen Weg. Jetzt droht eine Klagewelle gegen Anlageberater, darunter die der Swiss Life-Tochter AWD. von Renate Daum 
Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass bankenunabhängige Anlageberater ihren Kunden gegenüber offenlegen müssen, wie hoch die Rückvergütungen (Kickbacks) sind, die ihnen Anbieter von Anlageprodukte zahlen. Zum ersten Mal wurde zudem ein Urteil publik, durch das der AWD  aus Hannover in einem Gerichtsprozess zu dieser Problematik unterlag. Bislang ist lediglich eine Aufklärungspflicht der Banken unstrittig.
Am 25. Februar verurteilte die 22. Zivilkammer des Landgerichts München den AWD zu Schadensersatz gegenüber einer Anlegerin (Az.: 22 O 1797/09). Diese hatte 1997 und 1998 Anteile am geschlossenen Immobilienfonds Falk 60 gezeichnet, ohne von der Innenprovision für ihren Berater zu wissen. Der AWD habe damit seine Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt, argumentierten die Richter. Aus dem Verkaufsprospekt ergebe sich nicht, wie viel der Anlageberater bekommen habe. Der AWD bezifferte die Provision auf "wesentlich geringer als 15 Prozent". Die Klägerin legte jedoch Provisionsvereinbarungen mit anderen Vertriebsunternehmen vor, die eine Provisionshöhe zwischen 12 und 15 Prozent nahe legten. Ein Anlageberater müsse ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe er Rückvergütungen erhalte, heißt es in dem Urteil. Die Pflicht treffe "jeden Anlageberater und nicht nur Banken". Der AWD teilte mit, es handle sich "um eine nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung". Viele Landgerichte und acht Oberlandesgerichte verträten eine andere Auffassung. Der AWD habe bereits Berufung eingelegt. Er sei zuversichtlich, dass das Urteil aufgehoben werde.
Der Anwalt Ralph Veil von der Kanzlei Mattil in München, der die Anlegerin vertreten hat, sagte gegenüber der FTD: "Das Gericht hat den Fall sehr sorgfältig aufgearbeitet und das Urteil sehr gut begründet." Für Veil ist es nur logisch, dass für den AWD gelte, was für Banken gilt: "Wer sich als persönlicher Finanzoptimierer präsentiert, nimmt noch mehr Vertrauen für sich in Anspruch als eine Bank." Scheitert die Berufung, hat das für den AWD weitreichende Konsequenzen. In den vergangenen 20 Jahren hat er geschlossene Fonds und andere Beteiligungen in Milliardenhöhe verkauft.

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