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Merken   Drucken   14.07.2010, 11:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Erst rechnen, dann klagen  

Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierer zahlen nicht jeden Gang vors Gericht. Prozesskostenrechner im Internet helfen Anlegern, die Kosten abzuschätzen. Doch die Programme bergen Tücken. von Friederike Krieger
Schiffsfonds, die frisches Kapital von Anlegern fordern, Immobilienfonds, die vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, Hybridanleihen, die plötzlich keine Zinsen mehr zahlen - viele Anleger haben in der Krise Geld verloren und ziehen vor Gericht. Doch ein Prozess kann teuer werden. Kosten von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit.
Auch wer eine Rechtsschutzpolice hat, ist nicht vor Ausgaben gefeit. Aus dem Leistungsspektrum ausgeschlossen sind fast immer Scheidungs-, Erb- und Baurechtsstreitigkeiten. Auch Prozesse um Kapitalanlagen sind nicht immer abgedeckt. "Einige Versicherer bieten es an, aber längst nicht alle", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Häufig zahlen sie nicht bei Streitigkeiten wegen Verlusten aus spekulativen Anlagen wie Optionsgeschäften. Auch Anleger, die bei Beginn der Auseinandersetzung noch keine Police hatten, können nicht auf eine Übernahme der Verfahrenskosten hoffen. Für einen Streit vor Vertragsabschluss oder innerhalb der meist dreimonatigen Wartezeit kommen die Gesellschaften meist nicht auf.
Das bedeutet Hochkonjunktur für Prozessfinanzierer. Sind die Erfolgsaussichten eines Verfahrens hoch, übernehmen die Unternehmen gegen eine Erfolgsbeteiligung die Kosten für den Gang vor Gericht. "Durch die Krise erhalten wir mehr Anfragen aus dem Bereich Kapitalanlagerecht", sagt Gerrit Meincke von Foris . Das Unternehmen finanziert unter anderem Sammelklagen der österreichischen Verbraucherschutzorganisation VKI gegen den Finanzvertrieb AWD  wegen angeblicher Falschberatung.
Prozessfinanzierer übernehmen aber nicht jeden Fall. Foris verlangt einen Mindeststreitwert von 200.000 Euro. Die Firma lehnt aber auch dann viele Anfragen ab, wenn die Beweislage zu unsicher ist, Ansprüche verjährt sind oder die Gegenseite nicht zahlungskräftig ist.

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