Auch bei unbewohnten Gebäuden erwarten die Versicherer, dass die wasserführenden Rohre absperrt und geleert werden. Das Problem: Der Kunde muss die Lage regelmäßig kontrollieren. "Regelmäßig ist ein dehnbarer Begriff", räumt die Sprecherin ein. Genau definiert ist die Nachschaupflicht nicht. Bei einem Schaden betrachte der Versicherer den Einzelfall, sagt sie. Ganz leer gehen Mieter und Eigentümer auch dann nicht aus, wenn sie aus Sicht des Versicherers ihre Pflicht verletzt haben. "Der Versicherer kürzt die Leistungen im Verhältnis zum Mitverschulden des Kunden", sagt die SV-Sprecherin. Es gibt keine Richtlinie für diese Fälle. "Das wird normalerweise vor Gericht geklärt, denn es geht meistens um viel Geld."
Die Versicherer haben allein im Jahr 2010 rund 2,3 Mrd. Euro für annähernd 1,4 Millionen Leistungswasserschäden ausgegeben. Die eingenommenen Prämien decken die Schäden nicht. Für Kunden ist das keineswegs eine gute Nachricht. Denn in solchen Marktphasen beginnen die Versicherer, ihre Bestände zu "sanieren". Das bedeutet, dass sie sich von Kunden trennen, von denen sie weitere Schäden erwarten. Nach der Regulierung eines Schadens haben Versicherer und Kunden das Recht, den Vertrag zu kündigen. Oft sind die Gesellschaften zur Fortführung des Vertrags nur bereit, wenn der Kunde eine deutliche Erhöhung der Eigenbeteiligung im Schadenfall akzeptiert.
Wem beim Drapieren des Schals, durch Ausrutschen oder Temperatureinwirkung die teure Brille zerbricht, der kann dafür nicht die Hausratversicherung heranziehen, sondern nur die eigens abgeschlossene Police. "Die Brillenversicherung zahlt bei einer Bruchbeschädigung, gleichgültig, wie der Schaden entstanden ist", sagt eine Sprecherin der Hanse Merkur, die hinter der Fielmann-Brillenpolice steht.