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Merken   Drucken   16.08.2011, 12:25 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Jetzt noch eine Police abschließen kann sich lohnen

Für Verbraucher, die einen Altersvorsorgevertrag abschließen wollen, kann es sinnvoll sein, es noch in diesem Jahr zu tun. Bei Lebensversicherungen sowie Riester- und Rürup-Renten sprechen steuerliche Gründe dafür, sich vor dem Jahreswechsel zu entscheiden. von Robert Kracht
Wer plant, eine private Versicherung abzuschließen, sollte dabei auch den steuerlichen Aspekt im Auge behalten. Bei drei Versicherungsarten lohnt es sich nämlich, einen Vertrag noch in diesem Jahr zu unterschreiben.
Dazu zählen Kapitallebensversicherungen. Hier unterliegt die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit oder Kündigung und der Summe der bis dahin gezahlten Prämien nur 50 Prozent der individuellen Einkommensteuer und nicht dem vollen Abgeltungsteuersatz. Voraussetzung ist, dass die Laufzeit bis dahin mindestens zwölf Jahre betragen hat und der Versicherte seinen 60. Geburtstag schon feiern konnte. Wird der Vertrag erst 2012 unterschrieben, ist das 62. Lebensjahr maßgebend. Versicherte müssen dann 24 Monate länger auf die günstige Besteuerung warten.
Bei manchen Versicherungen kann es sinnvoll sein, sie noch vor dem ...   Bei manchen Versicherungen kann es sinnvoll sein, sie noch vor dem Jahreswechsel abzuschließen
Ein weiterer Vorteil ist der Stundungseffekt. Die halbierte Besteuerung greift erst zum Schluss. Bis dahin laufen die Erträge in der Police brutto auf, während etwa bei thesaurierenden Fonds einmal jährlich Abgeltungsteuer fällig wird.
Auch bei Rürup-Verträgen kann der Abschlusszeitpunkt wichtig sein. Vor allem Selbstständige können mit einem Rürup-Vertrag über Versicherung oder Fonds Steuern sparen, indem sie 2011 bis 14.400 Euro Prämien und Verheiratete das Doppelte absetzen. Damit lässt sich steuergünstig sparen, sofern eine monatliche lebenslange Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr vorgesehen ist. Wird der neue Rürup-Vertrag erst 2012 abgeschlossen, gibt es die Rente auch hier erst ab dem 62. Geburtstag, und Ruheständler müssen zwei Jahre länger auf ihr Erspartes warten.
Dasselbe gilt für einen neuen Riester-Sparvertrag. Hier dürfen die lebenslange Rente und mögliche Teilsofortauszahlungen auch erst ab dem 60. und bei Abschluss 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr überwiesen werden.
  • Aus der FTD vom 16.08.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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