Nach Deutschem Ring, Hamburg-Mannheimer und Volksfürsorge/Generali unterlag jetzt auch Signal Iduna im Streit um Rückkaufswerte von Versicherungspolicen. Das Landgericht Hamburg erklärte entsprechende Vertragsklauseln für unwirksam.
von Martin Reim
Im Streit um Rückkaufswerte hat ein weiterer Versicherer eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg erklärte Vertragsklauseln der Iduna Leben für unwirksam, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin mitteilte (Az.: 324 O 1152/07).
Nach Angaben der Verbraucherschützer haben Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen mussten, demnach Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert.
Davon könnten vor allem Betroffene profitieren, die bislang wenig oder gar nichts bekommen haben.
Zuvor waren wegen desselben Streitpunkts bereits der Deutsche Ring, die Hamburg-Mannheimer und die Volksfürsorge/Generali unterlegen. Alle drei Firmen wollen in Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gehen. Die Iduna-Muttergesellschaft Signal Iduna erklärte, sie werde das Urteil sorgfältig prüfen und dann über einen Berufung entscheiden.
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