Die Versicherer HDI-Gerling und Mecklenburgische haben im Streit mit der Verbraucherzentrale Hamburg um eine intransparente Klausel in Rechtsschutz-Policen klein beigegeben und die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BHG) zurückgezogen. Sie müssen jetzt auf die Vorschrift verzichten, dass "ein Versicherter im Schadenfall alles vermeiden muss, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann". Das Oberlandesgericht Celle hatte diese Klauseln kassiert (Az.: 8 U 144/11 und 8 U 145/11).
Die Verbraucherzentrale streitet in dieser Frage mit insgesamt 19 Versicherern. Auch die Auxilia Rechtsschutzversicherung hat eingelenkt. Sie akzeptiert ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Bei den übrigen Verfahren sind die Aussichten für die Verbraucherschützer ebenfalls gut. "Versicherer berufen sich oft auf diese Klausel, um die Leistung zu verweigern", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kunden können so zum Beispiel ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn sie bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung eine außergerichtliche Klärung versuchen.
Viele Unternehmen haben den beanstandeten Paragrafen aus neuen Verträgen entfernt, nachdem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ihn aus den Musterbedingungen genommen hat. Auch Mecklenburgische und Auxilia verwenden sie in neuen Policen nicht mehr. HDI-Gerling hat die Rechtsschutzsparte mittlerweile an den Kölner Versicherer Roland abgegeben.
Nachdem die Urteile rechtskräftig sind, ist die Klausel auch für ältere Verträge nichtig. Das habe aber keine Auswirkungen, sagt ein Sprecher der Mecklenburgischen. "Auf diese Klausel berufen wir uns ohnehin nicht mehr." Deshalb und wegen geringer Erfolgsaussichten habe der Versicherer die Revision zurückgenommen.