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Merken   Drucken   17.02.2012, 12:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Rechtsschutzversicherer geben auf

Die Verbraucherzentrale Hamburg setzt sich im Streit um intransparente Klauseln bei drei Anbietern durch. Die Gesellschaften haben eine Revision vor dem BGH zurückgezogen. Jetzt müssen sie auf eine Vorschrift verzichten, die viele Anbieter verwenden, um die Leistung zu verweigern. von Anja Krüger
Die Versicherer HDI-Gerling und Mecklenburgische haben im Streit mit der Verbraucherzentrale Hamburg um eine intransparente Klausel in Rechtsschutz-Policen klein beigegeben und die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BHG) zurückgezogen. Sie müssen jetzt auf die Vorschrift verzichten, dass "ein Versicherter im Schadenfall alles vermeiden muss, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann". Das Oberlandesgericht Celle hatte diese Klauseln kassiert (Az.: 8 U 144/11 und 8 U 145/11).
Die Verbraucherzentrale streitet in dieser Frage mit insgesamt 19 Versicherern. Auch die Auxilia Rechtsschutzversicherung hat eingelenkt. Sie akzeptiert ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Bei den übrigen Verfahren sind die Aussichten für die Verbraucherschützer ebenfalls gut. "Versicherer berufen sich oft auf diese Klausel, um die Leistung zu verweigern", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kunden können so zum Beispiel ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn sie bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung eine außergerichtliche Klärung versuchen.
Viele Unternehmen haben den beanstandeten Paragrafen aus neuen Verträgen entfernt, nachdem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ihn aus den Musterbedingungen genommen hat. Auch Mecklenburgische und Auxilia verwenden sie in neuen Policen nicht mehr. HDI-Gerling hat die Rechtsschutzsparte mittlerweile an den Kölner Versicherer Roland abgegeben.
Nachdem die Urteile rechtskräftig sind, ist die Klausel auch für ältere Verträge nichtig. Das habe aber keine Auswirkungen, sagt ein Sprecher der Mecklenburgischen. "Auf diese Klausel berufen wir uns ohnehin nicht mehr." Deshalb und wegen geringer Erfolgsaussichten habe der Versicherer die Revision zurückgenommen.
Dass die Erfolgsaussichten vor den Gerichten schlecht sind, dürfte den Versicherern von Anfang an klar gewesen sein. "Die voraussichtliche Entscheidung des BGH war bekannt", räumt der Sprecher ein. Ein Bundesrichter habe aus seiner Auffassung keinen Hehl gemacht, dass die beanstandete Klausel nicht haltbar ist. Die Verbraucherschützer gingen deshalb davon aus, dass die Versicherer der Forderung folgen, sie zu streichen. Aber die Unternehmen ließen sich verklagen. "Es ging uns darum, unsere Rechtsposition aufrecht zu erhalten", sagt der Sprecher.
Verbraucherschützerin Castelló dagegen glaubt, dass die Versicherer Zeit gewinnen wollten, um weiter Leistungen verweigern zu können. Verbraucherzentralen und Versicherer liegen notorisch im Clinch. "Es geht den Versicherern auch darum, die Verbraucherzentralen zu schwächen", sagt sie. Für die Verfahren habe die Verbraucherzentrale Hamburg mit vielen Tausend Euro in Vorleistung treten müssen.
Die Verbraucherzentrale hat ein sogenanntes Verbandsklageverfahren angestrengt. Bei diesen Verfahren haben die Versicherer nicht die Möglichkeit des strategischen Rückziehens der Revision vor dem BGH. Um Grundsatzurteile zu verhindern, erfüllen Versicherer oft kurz vor der Entscheidung der Richter die Forderung klagender Kunden und zahlen die verlangte Summe. Das funktioniert bei Verbandsklageverfahren nicht.
  • FTD.de, 17.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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