Manager Rudi Assauer geht offen mit seiner Alzheimer-Erkrankung um und macht anderen damit Mut
Patienten mit einer fortgeschrittenen Demenz brauchen rund um die Uhr Betreuung. Trotzdem besteht immer die Gefahr, dass sie größere Schäden verursachen. Hat die Erkrankung völlig Besitz von ihnen ergriffen, gelten sie juristisch als schuldunfähig. Das bedeutet, dass sie nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie anderen einen Schaden zufügen. Das heißt allerdings auch, dass eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Viele Haftpflichtversicherer bieten Zusatzklauseln an, die den Schutz für "Deliktunfähige" einschließen. Gemeint sind damit in der Regel Kinder, die bis zum siebten Lebensjahr ebenfalls als schuldunfähig gelten.
Ob die Haftpflichtpolice einen Zusatz für Deliktunfähige hat oder nicht - nach der Diagnose Demenz sollten Kunden den Versicherer benachrichtigen, sagt Schönhof von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. "Bei einem Schaden versuchen die Versicherer immer wieder, sich aus der Affäre zu ziehen", sagt die Anwältin. Das gilt vor allem, wenn unklar ist, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist. Versicherer reagieren auf die Meldung der Demenzerkrankung unterschiedlich. "Sie haben aufgrund der Gefahrenerhöhung die Möglichkeit zu kündigen", sagt sie. "Aber davon machen sie nur vereinzelt Gebrauch." Manche Anbieter erhöhen die Prämie, andere lassen den Vertrag wie gehabt laufen.