FTD.de » Unternehmen » Versicherungen » Was Versicherungskunden mit einer Demenz beachten sollten

Merken   Drucken   14.02.2012, 11:30 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Was Versicherungskunden mit einer Demenz beachten sollten

Die Assekuranz sagt, dass Kunden mit einer Demenz die Erkrankung nicht melden müssen. Nach den Erfahrungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft machen die Unternehmen aber Ärger, wenn ihnen die Diagnose nicht mitgeteilt wurde und der Erkrankte einen Schaden verursacht. von Anja Krüger
Die Diagnose Alzheimer hat den ehemaligen Schalke-Manager Rudi Assauer und seine Familie schockiert - und nach dem Bekanntwerden der Erkrankung auch die Öffentlichkeit. Wer mit so einer Nachricht konfrontiert wird, hat anderes zu tun, als die Diagnose seinem privaten Haftpflichtversicherer zu melden. Das muss er auch nicht, sagen in seltener Einmütigkeit der Branchenverband der Versicherer und Verbraucherschützer. "Es gibt keine Meldepflicht, wenn eine versicherte Person an Alzheimer oder an einer Demenz erkrankt", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. "Nicht meldepflichtig", heißt es auch beim Bund der Versicherten.
Formaljuristisch mag das so sein. Im wahren Leben aber können Probleme entstehen, wenn der Versicherer nicht Bescheid weiß - sagt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Erkrankte und Angehörige machten immer wieder die Erfahrung, dass Versicherer mit Hinweis auf die nicht erfolgte Meldung die Schadenregulierung verweigern. "Ich empfehle, bei der Diagnosestellung den Haftpflichtversicherer zu informieren", sagt Bärbel Schönhof, zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
Manager Rudi Assauer geht offen mit seiner Alzheimer-Erkrankung um ...   Manager Rudi Assauer geht offen mit seiner Alzheimer-Erkrankung um und macht anderen damit Mut
Patienten mit einer fortgeschrittenen Demenz brauchen rund um die Uhr Betreuung. Trotzdem besteht immer die Gefahr, dass sie größere Schäden verursachen. Hat die Erkrankung völlig Besitz von ihnen ergriffen, gelten sie juristisch als schuldunfähig. Das bedeutet, dass sie nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie anderen einen Schaden zufügen. Das heißt allerdings auch, dass eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Viele Haftpflichtversicherer bieten Zusatzklauseln an, die den Schutz für "Deliktunfähige" einschließen. Gemeint sind damit in der Regel Kinder, die bis zum siebten Lebensjahr ebenfalls als schuldunfähig gelten.
Ob die Haftpflichtpolice einen Zusatz für Deliktunfähige hat oder nicht - nach der Diagnose Demenz sollten Kunden den Versicherer benachrichtigen, sagt Schönhof von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. "Bei einem Schaden versuchen die Versicherer immer wieder, sich aus der Affäre zu ziehen", sagt die Anwältin. Das gilt vor allem, wenn unklar ist, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist. Versicherer reagieren auf die Meldung der Demenzerkrankung unterschiedlich. "Sie haben aufgrund der Gefahrenerhöhung die Möglichkeit zu kündigen", sagt sie. "Aber davon machen sie nur vereinzelt Gebrauch." Manche Anbieter erhöhen die Prämie, andere lassen den Vertrag wie gehabt laufen.
Ist eine private Unfallversicherung vorhanden, sollten Betroffene oder Angehörige ebenfalls klären, ob der Schutz bestehen bleibt. In alten Verträgen sind Alzheimer und Demenz meistens ausgeschlossen. Zwar haben einige Versicherer bei neueren Policen die Bedingungen geändert. Aber hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Manche Anbieter zahlen nur, wenn der Unfall in keinem Zusammenhang mit der Erkrankung steht.
Wer nicht riskieren will, dass im Fall der Fälle Fremde die Verfügungsgewalt über kapitalbildende Versicherungen und das übrige Vermögen erhalten, sollte beizeiten eine Vorsorgevollmacht ausstellen. "Oft wird die Diagnose Demenz so spät gestellt, dass der Erkrankte bereits geschäftsunfähig ist", sagt Schönhof. Dann kann er auch keine Vollmacht mehr schreiben. Ehepartner haben nicht automatisch die Finanzhoheit - wie der Fall Assauer zeigt. Der ehemalige Manager lebt bei seiner Tochter, seine Ehefrau bestimmt weder über seinen Aufenthaltsort noch über seine Geschäfte. Ist keine Vollmacht vorhanden und der Kranke geschäftsunfähig, bleibt nur noch der Gang zum Vormundschaftsgericht.
Rechtsschutz-Police nicht kündigen
Eine Police sollte nach der Diagnose auf jeden Fall nicht gekündigt werden, rät Schönhof: die Rechtsschutzversicherung. Die leistet gute Dienste, wenn es etwa Streit mit der Pflegeversicherung über die Bestimmung der Pflegestufe gibt. Wer privat krankenversichert ist, ist auch in der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich nicht. Dass sie ausreichen, ist trotz aller von der Regierung versprochenen Verbesserungen gerade für Demenzkranke unwahrscheinlich. Deshalb hält Schönhof den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung für sinnvoll.
Ärger kann es auch leicht mit der Kfz-Versicherung geben. Zum Krankheitsbild gehört, dass Patienten nicht einsehen, dass sie zum Beispiel nicht mehr Auto fahren können. Setzen sie sich hinters Steuer und verursachen einen Schaden, zahlt der Kfz-Haftpflichtversicherer zwar. "Aber er kann sich einen Teil des Schadens bei dem Demenzkranken wiederholen", sagt Schönhof. Neuerdings versuchen die Versicherer immer häufiger, Ärzte in Regress zu nehmen. Denn Mediziner müssen Patienten auf eine bestehende Fahruntüchtigkeit aufmerksam machen. Versäumen sie das, oder dokumentieren sie ihre Ermahnung nicht, ist das ein Fall für ihre Berufshaftpflichtversicherung.
  • FTD.de, 14.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
FTD-Versicherungsmonitor
FTD-Versicherungsmonitor

Der FTD-Versicherungsmonitor hat alle wichtigen Namen und Nachrichten auf dem Radar und bündelt die wichtigsten Informationen aus verschiedenen Quellen. So erhalten Sie einen exzellenten Überblick über die Assekuranz, analytisch kommentiert von FTD-Versicherungskorrespondent Herbert Fromme.

Jetzt kostenlos abonnieren
Tweets von FTD.de Unternehmens-News

Weitere Tweets von FTD.de

  16.05. Wissenstest Sind Sie Flughafenkenner?

Die verschobene Eröffnung des Berliner Großflughafens BER schlägt Wellen. Die internationalen Flughäfen sind nicht nur dynamische Orte, sondern auch Großunternehmen. Kennen Sie sich gut mit Airports aus?

Zunächst eine Frage zum weltgrößten Flughafen. Derjenige mit dem größten Passagieraufkommen ist …

Wissenstest: Sind Sie Flughafenkenner?

Alle Tests

Tools für Unternehmer
 
Gründung Finanzierung Steuern Firmenwert Vorlagen
Verträge und Vorlagen Sie benötigen Dokumente und nützliche Arbeitshilfen für Ihren Geschäftsalltag? Wählen Sie aus fast 5.000 rechtssicheren und aktuellen Verträgen, Vorlagen, Checklisten, Rechentabellen oder Ratgebern. mehr

Newsletter:   Eilmeldungen Unternehmen

Autobauer unterschreibt milliardenschwere Übernahme? Mit uns wissen Sie es, bevor die Tinte trocken ist.

Beispiel   |   Datenschutz
  • Ackermann-Nachfolger: Anshu Jain - Wider die Deutschtümelei

    Eine Bilanz vor dem Amtsantritt? Verbietet sich. Eigentlich. Nicht so bei Anshu Jain. Denn Josef Ackermanns Nachfolger hat schon vor dem Start bei der Deutschen Bank viel verändert. mehr

  •  
  • blättern
  Bilderserie Deutsche Bank Ackermanns Meilensteine

Bilderserie

  31.05. Wirtschaft Spendierhosen bei VW sitzen enger
Wirtschaft: Spendierhosen bei VW sitzen enger (00:01:36)

Der Tarifabschluss für die Angestellten des Automobilkonzerns entspricht weitgehend dem Flächenvertrag in der Metall- und Elektrobranche. Laut IG-Metall ist er aber "einen Schnaps besser". mehr

FTD-Blogs
Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

 



markets
  DAX 6264,38  [-16.42 -0,26%
  Dow Jones 12393,45  [-26.41 -0,21%
  Nasdaq Composite 2827,34  [-10.02 -0,35%
  Euro Stoxx 50 2118,94  [2.76 +0,13%
VERSICHERUNGEN

mehr Versicherungen

INDUSTRIE

mehr Industrie

FINANZDIENSTLEISTER

mehr Finanzdienstleister

HANDEL+DIENSTLEISTER

mehr Handel+Dienstleister

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote