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Merken   Drucken   25.10.2011, 11:51 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Deine Police, dein Rabatt, dein Anwalt

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung stellt ihren Kunden Vergünstigungen in Aussicht, wenn sie im Streitfall einen von der Gesellschaft empfohlenen Anwalt wählen. Die Münchner Anwaltskammer sieht dadurch die freie Anwaltswahl beschnitten. von Friederike Krieger
Wenn es ganz hart kommt, bleibt zum Glück noch eines: darauf vertrauen, dass der Anwalt es schon richten wird. Ist der Nachbarschaftsstreit zu einem Stellungskrieg mutiert, droht der Staatsanwalt oder will sich der Ex-Partner nach der Scheidung den Familienhund unter den Nagel reißen, darf man sich einen Anwalt suchen, von dem man glaubt, dass er einen aus der misslichen Situation rauspaukt. Denn unsere Rechtsordnung verbürgt die freie Anwaltswahl.
Die aber sieht die Rechtsanwaltskammer (RAK) München jetzt gefährdet. Und hat deswegen Klage gegen die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung erhoben. Die Juristen wollen der Gesellschaft verbieten lassen, ihren Versicherten Vergünstigungen in Aussicht zu stellen, wenn sie im Konfliktfall eine von der HUK-Coburg benannte Kanzlei beauftragen. Denn dadurch würde die freie Anwaltswahl der Kunden eingeschränkt, die ihnen nach Paragraf 127 des Versicherungsvertragsgesetzes zusteht. Mit der Klage will die RAK München einen Präzedenzfall schaffen. Am Dienstag wird das Landgericht Bamberg darüber entscheiden. "Wir betrachten das als Musterverfahren", sagt Hansjörg Staehle, Präsident der RAK und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, die die Klage unterstützt. Denn andere Gesellschaften versprechen ähnliche Bonbons, wenn Kunden ihren Anwaltsempfehlungen folgen.
Die freie Anwaltswahl ist ein hohes Gut in der deutschen Rechtsordnung   Die freie Anwaltswahl ist ein hohes Gut in der deutschen Rechtsordnung
Durch die Zusammenarbeit mit Juristen wollen viele Versicherer ihre Ausgaben für Schäden senken. In der Kfz-Versicherung verfolgen die Anbieter ein ähnliches Modell: Sie ködern Kunden mit Beitragsnachlässen, wenn sie sich verpflichten, im Schadenfall eine Partnerwerkstatt aufzusuchen, mit der die Gesellschaft Sonderkonditionen vereinbart hat.
Bei Rechtsstreiten ist es nicht ganz so einfach: Bei den gerichtlichen Gebühren hat die Rechtsschutzversicherung keine Spielräume. Wohl aber im außergerichtlichen Bereich. "Normalerweise erhalten Anwälte hier den 1,3-fachen Vergütungssatz, den ihre Gebührenordnung vorsieht. Versicherer zahlen meist aber nur das 1,0-Fache", sagt Hubert van Bühren, Präsident der RAK Köln. Als Ausgleich verspricht die Zusammenarbeit mit einem Versicherer einen steten Zustrom an Mandanten.
Bei der HUK-Coburg sieht das Geschäftsmodell so aus, dass Neukunden im Schadenfall eine Eigenbeteiligung von 150 Euro zahlen. Die reduziert sich nach dem ersten schadenfreien Jahr und entfällt ganz, wenn der Versicherte innerhalb von sechs Jahren keinen Schaden meldet. Nimmt er die Versicherung oft in Anspruch, steigt die Eigenbeteiligung auf bis zu 400 Euro. Entscheidet er sich aber für einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt, gilt der Vertrag trotz Rechtsstreits als schadenfrei. Der Selbstbehalt erhöht sich nicht.
Das gilt selbst noch, wenn der Prozess verloren geht und der Versicherer viel Geld zahlen muss. Wenn er einen selbst gewählten Anwalt beauftragt, bewertet das Unternehmen dagegen auch einen gewonnenen Prozess als negativ. "Schon die Übernahme des Kostenrisikos behandelt der Versicherer als Schadenfall", kritisiert Staehle.
Bei Staehle sind schon viele Beschwerden von Kollegen in dieser Sache aufgelaufen. In Briefen, die Kunden von Rechtsschutzversicherern nach einem Schaden erhalten, würden sie mit dem Hinweis auf eine Erhöhung des Selbstbehalts gedrängt, den dort empfohlenen Anwalt zu kontaktieren - und den Rechtsbeistand, der sie schon seit Jahr und Tag berät, links liegen zu lassen. "Das ist ein Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant", sagt er.

Teil 2: Im Markt gibt es noch andere Varianten

  • Aus der FTD vom 25.10.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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