Die freie Anwaltswahl ist ein hohes Gut in der deutschen Rechtsordnung
Durch die Zusammenarbeit mit Juristen wollen viele Versicherer ihre Ausgaben für Schäden senken. In der Kfz-Versicherung verfolgen die Anbieter ein ähnliches Modell: Sie ködern Kunden mit Beitragsnachlässen, wenn sie sich verpflichten, im Schadenfall eine Partnerwerkstatt aufzusuchen, mit der die Gesellschaft Sonderkonditionen vereinbart hat.
Bei Rechtsstreiten ist es nicht ganz so einfach: Bei den gerichtlichen Gebühren hat die Rechtsschutzversicherung keine Spielräume. Wohl aber im außergerichtlichen Bereich. "Normalerweise erhalten Anwälte hier den 1,3-fachen Vergütungssatz, den ihre Gebührenordnung vorsieht. Versicherer zahlen meist aber nur das 1,0-Fache", sagt Hubert van Bühren, Präsident der RAK Köln. Als Ausgleich verspricht die Zusammenarbeit mit einem Versicherer einen steten Zustrom an Mandanten.
Bei der HUK-Coburg sieht das Geschäftsmodell so aus, dass Neukunden im Schadenfall eine Eigenbeteiligung von 150 Euro zahlen. Die reduziert sich nach dem ersten schadenfreien Jahr und entfällt ganz, wenn der Versicherte innerhalb von sechs Jahren keinen Schaden meldet. Nimmt er die Versicherung oft in Anspruch, steigt die Eigenbeteiligung auf bis zu 400 Euro. Entscheidet er sich aber für einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt, gilt der Vertrag trotz Rechtsstreits als schadenfrei. Der Selbstbehalt erhöht sich nicht.