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Merken   Drucken   16.08.2005, 13:40 Schriftgröße: AAA

Recht und Steuern: Teurer Schutz für Manager

Haftpflichtversicherer umwerben den Mittelstand. Damit versuchen sie, ihr Risiken breiter zu streuen. von Anja Krüger und Herbert Fromme
Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen sind bei den Anbietern von Managerhaftpflichtversicherungen ungeheuer beliebt. Die Assekuranz hat das Führungspersonal dieser Firmen als Zielgruppe für "Directors' and Officers' Liability"-Policen (D&O) entdeckt. Für Manager von Konzernen und Großunternehmen dagegen wird es immer schwieriger, Versicherungsschutz zu vertretbaren Preisen zu bekommen.
Damit Manager für einen Fehler nicht mit dem eigenen Vermögen büßen müssen, schützen die Arbeitgeber sie über D&O-Policen. "Unternehmensleiter, vor allem Vorstände von Aktiengesellschaften und GmbH-Geschäftsführer, stehen unter einem erheblichen Haftungsdruck", sagte Günter Schlicht vom Deutschen Versicherungsschutz Verband (DVS), der Unternehmen und Gemeinden in Versicherungsfragen vertritt.
Dabei geht es um große Summen. Die Lufthansa  will beispielsweise von Versicherern 250 Mio. Euro, weil der Vorstandschef der Catering-Tochter Sky Chefs Verträge geschlossen hat, die zu hohen Verlusten führten. Denn anders als in den USA oder Großbritannien gibt es in Deutschland auch die Innenhaftung: Unternehmen können den finanziellen Schaden, den die eigene Führungskraft angerichtet hat, über die D&O-Police ausgleichen.
In der Öffentlichkeit bekannter sind die Fälle geschädigter Anleger. So wurde der ehemalige DaimlerChrysler -Chef Jürgen Schrempp wegen angeblicher Täuschung von Aktionären bei der Fusion von Daimler und Chrysler verklagt. Die Anteilseigner erhielten von Daimler 300 Mio. $ Entschädigung, davon zahlten Versicherer 220 Mio. $. Folgenreiches Urteil Noch vor etwa 20 Jahren hielten die meisten Unternehmen diese Form der Versicherung für überflüssig. Das änderte sich mit dem Arag-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1997. Ein Finanzvorstand des Versicherers Arag hatte das Unternehmen mit Scheingeschäften um mehr als 80 Mio. DM betrogen. Anteilseigner zogen vor Gericht, weil der Aufsichtsrat sich weigerte, die verantwortlichen Manager auf Schadensersatz zu verklagen. Der BGH fällte ein folgenreiches Urteil: Ein Aufsichtsrat muss im Interesse der Aktionäre von den Managern Schadensersatz fordern, wenn sie dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben.
Mittlerweile haben rund 12.000 Gesellschaften für ihre Führungskräfte eine Managerhaftpflicht, vor allem Großunternehmen. Den amerikanischen Anbietern ist eine Reihe deutscher auf den Markt gefolgt, etwa die Allianz  und Gerling . Die Assekuranz nimmt in diesem Segment zwischen 300 bis 350 Mio. Euro im Jahr an Prämien ein. Doch das ist zu wenig, denn Schätzungen zufolge wird für jede zehnte Police ein Schaden gemeldet. Auf die Versicherer rollt eine Schadenwelle von bis zu 1,5 Mrd. Euro zu.
"Die Versicherer wollen in diesem Segment eine breitere Basis haben", sagte DVS-Geschäftsführer Schlicht. Sie wollen neue Kundensegmente erschließen, indem sie kleinere Firmen, Wohlfahrtsorganisationen und sogar Sportklubs gewinnen. "Ob und inwieweit im Mittelstand oder bei kleineren Unternehmen Schäden entstehen werden, ist eine völlig offene Frage", sagte Schlicht. Die Suche nach neuen Kunden sei ein Beitrag zu einer größeren Risikostreuung, die dem Versicherungsprinzip entspreche.
Das ist nicht die einzige Reaktion. "Die Preise sind gestiegen, die Deckung wird eingeschränkt, und die Versicherungssummen sind begrenzt", berichtete Schlicht über die Deckung von Großunternehmen. Verbreitet ist etwa die Gerichts- und Trennungsklausel. Sie sieht vor, dass ein Unternehmen einen Schaden nur geltend machen kann, wenn es sich von dem versicherten Manager trennt und ihn verklagt. Häufig erstreckt sich der Versicherungsschutz ausdrücklich nicht auf Haftpflichtansprüche für Tätigkeiten in den USA.
Die verschärften Geschäftsbedingungen bleiben nicht folgenlos. Kaum ein gemeldeter Schaden wird von den Versicherern anstandslos bezahlt, häufig müssen die Kunden ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Je höher der Anspruch, desto wahrscheinlicher ist, dass sich Kunde und Versicherer vor Gericht treffen, sagte eine Sprecherin des Rechtschutzversicherers Roland. Er bietet seit 1990 eine Police für Vermögensschaden-Rechtsschutz an, die auch als Ergänzung für D&O-Deckungen dient. "In den letzten drei bis vier Jahren ist die Nachfrage deutlich gestiegen", sagte die Sprecherin. "Dieser Nachfrageschub ist vermutlich als Reaktion auf zunehmende Deckungsausschlüsse in der D&O-Versicherung zu werten."
  • FTD.de, 16.08.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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