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Merken   Drucken   01.11.2012, 11:57 Schriftgröße: AAA

Sonderkündigungsrecht: Höhere Prämien für Gebäudeversicherungen

Den Gebäudeversicherern machen hohe Schäden und das Preisdumping der Vergangenheit zu schaffen. Viele Policen werden teurer. Kunden haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
von Anja Krüger

Hunderttausende Hausbesitzer bekommen in diesen Wochen Post vom ihrem Gebäudeversicherer oder haben bereits den Brief mit der angekündigten Prämienerhöhung.

Allein die Sparkassenversicherung Stuttgart, mit der Allianz  bundesweit Marktführer in der Gebäudeversicherung, hebt die Beiträge bei knapp 700.000 Verträgen im Schnitt um 13 Prozent an. Die Sparkassenversicherung gehört wie die Provinzial Versicherungen ins Lager der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Diese Gesellschaften verkaufen nur in bestimmten Regionen und sind dort oft Marktführer in der Sparte. "Wir schreiben keine schwarzen Zahlen in der Gebäudeversicherung", begründet eine Sprecherin der Sparkassenversicherung die Preisanhebung.

Konkurrenten geht es nicht besser. "Wir werden die Prämien anheben", sagt eine Sprecherin der Munich Re -Tochter Ergo. Betroffen sind hier Neukunden und rund 160.000 Verträge im Bestand, darunter ursprünglich bei der Victoria oder der Hamburg Mannheimer abgeschlossene Policen. Auch die Allianz erhöht die Preise, will aber nicht sagen, um wie viel.

Allerdings gibt es Ausnahmen. "Wir haben ein unauffälliges Schadenjahr hinter uns und planen für 2013 keine Beitragsanpassung", sagt ein Sprecher der Provinzial Rheinland.

Hohe Schäden und Preisdumping machen Gebäudeversicherern zu schaffen   Hohe Schäden und Preisdumping machen Gebäudeversicherern zu schaffen

Den Versicherern machen Stürme, Unwetter und vor allem die harten Winter zu schaffen. Anhaltender Frost führt regelmäßig zu berstenden Wasserrohren. Hohe Schäden sind nur ein Grund für die roten Zahlen. Der andere ist das Preisdumping, mit dem die Versicherer versuchen, sich gegenseitig Kunden abzujagen. Die Gebäudeversicherung gilt als Türöffner, mit der Police lässt sich oft noch eine Altersvorsorge oder Kfz-Versicherung verkaufen. Dafür nahmen die Anbieter in der Vergangenheit hin, dass sie weniger an Prämien kassieren konnten, als sie für Schäden und Kosten ausgaben. 2010 lag die Schaden-Kosten-Quote bei 112,2 Prozent der Beiträge. Das heißt, dass die Unternehmen im Schnitt auf jeden eingenommenen Prämien-Euro 12,2 Cent drauflegten, 2011 waren es immerhin noch 8 Cent.

Allerdings muss die Assekuranz Kunden bei einer Prämienerhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. "Geschieht das nicht, ist die Beitragserhöhung unwirksam", sagt Hajo Köster, Justiziar beim Bund der Versicherten. Kunden können nach der Mitteilung innerhalb von vier Wochen kündigen. Viele Anbieter räumen Kunden aber eine Frist von sechs Wochen ein.

Der Hinweis darauf befindet sich nicht unbedingt auf dem Anschreiben des Versicherers. Die Provinzial Rheinland hält zwar für 2013 die Beiträge konstant, hat sie jedoch vor einem Jahr erhöht - und dabei Anschreiben ohne Anmerkungen zum Kündigungsrecht verschickt. "Der Hinweis befand sich auf der Beitragsrechnung", sagt der Sprecher. Justiziar Köster ist davon nicht erfreut, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Mitteilung übersehen wird. Rechtlich zu beanstanden ist dieses Vorgehen aber nicht. "Es gibt keine Formvorschriften, wo sich der Hinweis befinden muss", sagt er.

Das ist für den Kunden auch deshalb ungünstig, weil er nicht immer ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn er mehr zahlen muss. In Deutschland üblich sind Policen mit einer gleitenden Neuwertversicherung. Der Vertrag sieht keine für die gesamte Laufzeit festgelegte Versicherungssumme vor. Stattdessen wird die Summe regelmäßig an die Höhe der Bau- und Lohnkosten angepasst. "Damit steigt auch die Leistung des Versicherers", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auf diese Weise kann der Immobilienbesitzer sicherstellen, dass er nicht unterversichert ist und das Geld von der Versicherung für den Neuaufbau seines Hauses etwa nach einem Brand tatsächlich ausreicht. Weil der Hauseigentümer für mehr Geld eine größere Leistung erhält, ist diese Art der Beitragsanpassung kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Kunde kann dagegen Widerspruch einlegen. Dann fällt der Vertrag aber aus der gleitenden Neuwertversicherung - und der Eigentümer riskiert, im Ernstfall unterversichert zu sein.

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