FTD.de » Unternehmen » Versicherungen » Regierung lässt Altpolicen von Unisexregel unberührt

Merken   Drucken   21.02.2012, 12:07 Schriftgröße: AAA

Unterschiedlich hohe Preise: Regierung lässt Altpolicen von Unisexregel unberührt

Nach dem Willen der EU darf das Geschlecht künftig keine Rolle mehr bei der Bemessung von Versicherungsprämien spielen. Das soll aber laut Finanzministerium nur für neue Verträge gelten. Viele private Krankenversicherer hatten sich die Umstellung des gesamten Bestands gewünscht. von Herbert Fromme 
Die Bundesregierung wird das Unisexurteil des Europäischen Gerichtshofs ab 21. Dezember 2012 definitiv nur auf neue Versicherungsverträge anwenden. Millionen bestehender Policen bleiben unberührt. Hier zahlen Männer und Frauen auch künftig unterschiedliche Preise, vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung.
Auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg antwortete das Finanzministerium, es bestehe "gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Unisexregeln auch auf bestehende Verträge anzuwenden". Ein solcher Eingriff in bestehende Verträge wäre verfassungsrechtlich nur aus gewichtigen Gründe gerechtfertigt, teilte der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk mit. Eine entsprechende Regelung enthält auch der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsaufsichtsgesetz.
Anfang Februar hatte sich das Ministerium noch nicht festgelegt. "Eine abschließende Entscheidung bezüglich einer Umsetzung nur für das Neugeschäft oder darüber hinaus auch den Bestand ist noch nicht getroffen worden", hatte eine Sprecherin gesagt.
Laut Bundesfinanzministerium müssen bestehende Verträge nicht ...   Laut Bundesfinanzministerium müssen bestehende Verträge nicht umgestellt werden
Der Europäische Gerichtshof hatte im März 2011 eine Ausnahme für Versicherer von der Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union gekippt. Künftig darf das Geschlecht keine Rolle mehr bei der Bemessung von Prämien spielen. Zurzeit sind Rentenversicherungen für Frauen teurer, bei Risikolebensversicherungen zahlen Männer mehr. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Frauentarife höher.
Viele PKV-Gesellschaften hatten sich die Umstellung des gesamten Bestands auf die Unisex-Regel gewünscht. Denn in der PKV haben die Kunden das Recht, in gleichartige Tarife beim selben Anbieter zu wechseln. Wenn die Unisextarife ab Dezember billiger sind als die bisherigen Frauentarife, könnten viele Kundinnen in die neuen Angebote wechseln, fürchten sie. Die Folge: Da die Verteilung zwischen Männern und Frauen bei den neuen Gemeinschaftstarifen schwer zu prognostizieren ist, müssen sie eine hohe Sicherheitsmarge einkalkulieren. Sie werden deshalb nur wenig billiger als die bisherigen Frauentarifen sein, erwartet die Branche.
  • Aus der FTD vom 21.02.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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