Die Bundesregierung wird das Unisexurteil des Europäischen Gerichtshofs ab 21. Dezember 2012 definitiv nur auf neue Versicherungsverträge anwenden. Millionen bestehender Policen bleiben unberührt. Hier zahlen Männer und Frauen auch künftig unterschiedliche Preise, vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung.
Auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg antwortete das Finanzministerium, es bestehe "gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Unisexregeln auch auf bestehende Verträge anzuwenden". Ein solcher Eingriff in bestehende Verträge wäre verfassungsrechtlich nur aus gewichtigen Gründe gerechtfertigt, teilte der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk mit. Eine entsprechende Regelung enthält auch der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsaufsichtsgesetz.
Anfang Februar hatte sich das Ministerium noch nicht festgelegt. "Eine abschließende Entscheidung bezüglich einer Umsetzung nur für das Neugeschäft oder darüber hinaus auch den Bestand ist noch nicht getroffen worden", hatte eine Sprecherin gesagt.