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  24.11.2009, 09:15    

Urteil im Fall Heros: Assekuranz muss nicht zahlen

Die Versicherer des betrügerischen Geldtransportunternehmens Heros können aufatmen. Die Oberlandesgerichte Hamburg und Celle entschieden, dass das Konsortium unter Führung der Mannheimer nicht für die Verluste aufkommen muss, die durch illegale Deals von Heros-Managern entstanden sind - vorerst. von Herbert Fromme 
Im Prozessmarathon um Schäden durch den Betrugsfall Heros können die Versicherer zwei wichtige Erfolge verbuchen: Die Oberlandesgerichte (OLG) in Hamburg und Celle urteilten in der vergangenen Woche für die Mannheimer  und andere Versicherer des bankrotten Geldtransporteurs. Insgesamt geht es um rund 350 Mio. Euro.
Das OLG Hamburg hob eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf. Es hatte der Discounterkette Netto 1,04 Mio. Euro zugesprochen. Auf dieses Urteil hatten sich viele Einzelhandelskonzerne gestützt, um ihre Heros-Ansprüche gegen die Assekuranz geltend zu machen.
Die Kunden des betrügerischen Geldtransporteurs Heros gehen ...   Die Kunden des betrügerischen Geldtransporteurs Heros gehen vielleicht leer aus
Das OLG Celle wies eine Berufung des Rewe-Konzerns zurück. Rewe verlor nach eigenen Angaben mehr als 150 Mio. Euro durch Heros. "Die Rechtslage spricht eindeutig für die Versicherer", sagte Rechtsanwältin Eva-Maria Goergen von der Kanzlei Bach Langheid & Dallmayr. Möglicherweise werde aber erst der Bundesgerichtshof abschließend entscheiden. Bei einem Konsortium unter Führung der Mannheimer hatte sich Heros mit 10 Mio. Euro Versicherungssumme abgedeckt, für weitere 90 Mio. Euro bei Lloyd's-Syndikaten. Makler war Marsh.
Heros hatte im Februar 2006 Insolvenz angemeldet, nachdem die Staatsanwaltschaft die Manager verhaftet hatte. Sie hatten Bargeld aus Transporten für Kunden auf eigene Konten gezahlt und mit großer Verzögerung weitergeleitet. "Es handelte sich um ein Schneeballsystem", sagte Anwalt Theo Langheid. Und das sei unter der Transportversicherung, die Heros hatte, nicht gedeckt.
Die Kunden argumentierten, Heros habe gültige Versicherungsbestätigungen vorgelegt, weshalb der Schaden bezahlt werden müsse. Die Versicherer entgegneten, die Police sei von Anfang an ungültig gewesen, weil das Heros-Management sie bei Abschluss getäuscht habe.
Der Vorfall löste heftige Kritik vonseiten des deutschen Einzelhandels an der Assekuranz aus. In einem anderen Fall, dem des Geldtransporters Arnolds, urteilte das OLG Düsseldorf teilweise für die Kunden des betrügerischen Cashtransporteurs - allerdings herrschten hier andere Versicherungsbedingungen als bei Heros.
  • Aus der FTD vom 24.11.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland
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