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Merken   Drucken   07.12.2012, 00:00 Schriftgröße: AAA

Versicherungskolumne: Compliance - nicht nur eine Modeerscheinung

Kommentar Die Versicherungsbranche ist wie kaum eine andere auf das Vertrauen ihrer Kunden angewiesen. Das Einhalten von Spielregen - neudeutsch Compliance - rückt dabei immer stärker in den Fokus von Unternehmen und Öffentlichkeit.

Peter Wesselhoeft ist geschäftsführender Gesellschafter des Versicherungsmaklers Gossler, Gobert & Wolters und Präsident des Verbands Deutscher Versicherungsmakler

Jede Dekade prägt ihre eigenen Trends. Die gegenwärtige steht im Zeichen einer zunehmenden Regulierung des geschäftlichen Lebens. Die Versicherungswirtschaft macht hier keine Ausnahme. Eine Vielzahl von Vorgaben wie die VAG-Novelle, MaRisk und Solvency II, Versicherungs-Vermittlungsverordnung sowie die in Vorbereitung befindlichen Novellierungen zu Datenschutz, Geldwäscheprävention, IMD II und MiFID II sorgen für ein immer komplexer werdendes gesetzliches und regulatorisches Umfeld.

Das geschieht nicht gänzlich ohne Grund. Immer wieder hatten die Medien Gelegenheit, Skandalfälle der Branche ins Licht einer breiten Öffentlichkeit zu rücken. Misselling-Fälle bei Lebens- und Krankenversicherungen und exzessive Incentives einzelner Versicherer für ihre Vertreterorganisationen haben Empörung und Unverständnis ausgelöst - zu Recht.

Für Versicherungsmakler haben Fragen über Art und Umfang ihrer Beziehungen zu den Versicherern eine ganz besondere Brisanz. Sie sehen sich aufgrund der Geschäftsvolumina, die sie vergeben können, von Versicherern umworben. Andererseits vertreten sie als Sachwalter ihrer Kunden deren Interessen, stehen auf deren Seite. Wenn schon die Tatsache, dass der Makler nach vorherrschender Marktusance eine Courtage aus dem von ihm platzierten Geschäft bezieht, er also vermeintlich vom Versicherer bezahlt wird, Anlass zur Unterstellung geneigter Kreise gibt, er könne wegen der Form der Vergütung seine Funktion nicht mit der gebotenen Objektivität wahrnehmen - wie sind dann erst besondere Nähe zu Versicherern und enge persönliche Kontakte zu den dort handelnden Personen zu bewerten?

Fakt ist, dass der Makler diese engen persönlichen Kontakte braucht. Vieles kann er nur so im Interesse seiner Kunden regeln, egal ob es um Konditionen oder komplexe Schadenthemen geht. Die Branche ist und bleibt People‘s Business, das belegt die Praxis. Eine nüchterne Ausschreibung führt fast nie zu einem optimalen Ergebnis, erst die individuelle Nachverhandlung schafft das - und dafür braucht der Makler diese Kontakte. Er muss aber für sich sicherstellen, dass ihn diese Nähe zu Versicherern nicht in seiner Funktion als Interessenvertreter seiner Kunden kompromittiert. Und hier dürfte es heute nicht mehr ausreichen, dass er das nur für sich selber sicherstellt. Vor dem Hintergrund der Imageprobleme der Branche insgesamt, aber auch angesichts einer zunehmend kritisch beobachtenden Öffentlichkeit ist der Versicherungsmakler gut beraten, dieses vor allem Dritten gegenüber glaubhaft zu leben und damit nicht einmal den Anschein von Beeinflussbarkeit zu erwecken.

Hehre Worte. Doch was heißt das konkret in der täglichen Praxis? Unproblematisch sind sicherlich Einladungen von Versicherern zu Fachveranstaltungen, ebenso wie Einladungen zu einem weniger aufwändigen Essen oder zu einem Bier nach Ende der Bürozeit. Gleiches dürfte gelten, wenn der Versicherer seine Gäste im Zuge einer Fachveranstaltung bewirtet, solange Bewirtung und Unterhaltung keinen herausstehenden Umfang annehmen. Auf der anderen Seite sollte der Makler reine Unterhaltungsveranstaltungen ebenso meiden wie Einladungen, die seinen Partner einschließen. Auch die Reise- und gegebenenfalls die Unterbringungskosten sollte er selber übernehmen.

Dass solche Selbstbeschränkungen zunehmend aktiv gelebt werden, zeigen zum Beispiel die Klagen der Fußballstadien über vermehrte Kündigungen von VIP-Logen und Business Seats. Denn nicht nur Makler halten sich zurück. Viele Industrieunternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter heute auf die Einhaltung ähnlicher Vorgaben und fallen damit ebenfalls als Adressaten entsprechender Einladungen aus. Einen Nachbrenner erhielt diese Entwicklung in diesem Frühjahr, als bei Roland Rechtschutz eine staatsanwaltliche Untersuchung stattfand aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen § 299 StGB - Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Anlass waren Incentive-Einladungen an Versicherungsmakler für Wochenendveranstaltungen mit Golf oder Jagd. Seither begegnen auch die Versicherer der Thematik mit drastisch gestiegener Sensibilität, und der GDV ist gegenwärtig dabei, einen Compliance-Leitfaden für seine Mitgliedsunternehmen zu erarbeiten.

Soviel ist sicher: Compliance im Umgang zwischen Versicherern und Maklern ist definitiv keine Modeerscheinung. Für beide Seiten steht zu viel auf dem Spiel!

  • FTD.de, 07.12.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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