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Merken   Drucken   22.01.2010, 11:55 Schriftgröße: AAA

Versicherungskolumne: Das Holzpuppen-Prinzip der Legislative  

Kommentar Ein Minderheitenschutz für Honorarberatung ist mit dem marktwirtschaftlichen System kaum zu vereinbaren. Die Verbraucher nehmen sie nur zögerlich an. Zudem ist der Unterschied zwischen Honorar und Provision gar nicht so klar, wie viele denken. von Leberecht Funk 
Leberecht Funk ist Gesellschafter der Funk-Gruppe und Präsident des Verbands Deutscher Versicherungsmakler
Jeder kennt die Matroschkas, die bunten Holzpüppchen aus Russland, die ineinander stecken. Das derzeitige Bombardement blumig betitelter Gesetzesnovellen ist diesem Gebilde nicht unähnlich.
Wie bei der schnellen Verfallszeit von Gesetzen fast schon abzusehen ist, birgt jede Neuordnung im Kern eine weitere bereits in sich. Das verwundert keineswegs in einem Umfeld immer komplexer werdender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Übersieht der Gesetzgeber noch alle wesentlichen Sachverhalte? Weil hier Zweifel angemeldet werden müssen, ist besondere Sorgfalt bei den Grundannahmen und der Ausrichtung von Gesetzesvorhaben geboten. Ganz wichtig ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Politischer Handlungsdruck in Krisenzeiten ist selten ein Freund objektivierender Ausgewogenheit.
Es erfüllt mit Sorge, dass die Krise der Finanzwirtschaft - festgemacht an den überaus problematischen Bonuszahlungen für das Topmanagement großer Konzerne - dem Menschenbild des Unternehmers generell und kaum differenziert die böse Fratze der egoistischen Gier als Kontrapunkt zur sozialen Verantwortung aufsetzt.
Provisionszahlungen und ihre Anreize sind nun Teufelswerk, das ganze Berufstände systematisch diskreditiert, weil es sie angeblich verleitet, nur noch nach der höchsten Provision zu schielen, statt ihrem Auftrag gerecht zu werden, unabhängig und objektiv zu beraten. Wer auf Provisionsbasis arbeitet, kann nach dieser Festlegung eben nicht unabhängig sein. Im Falle der Makler gilt das tragende Kriterium des Berufsstands, die Unabhängigkeit vom Versicherer, offenbar nichts.
Ganz unverständlich wird dann eine weitere Schlussfolgerung in der Debatte, soweit sie die Assekuranz betrifft: der Honorarberater oder -vermittler teilt diese "genetische" Gier nicht und ist somit automatisch ein Gutmensch.
Man kann nur gratulieren. Der Honorarberater nutzt also nie den Spielraum für die Optimierung seiner Honorareinkünfte zu Lasten der Objektivität seiner Beratung. Und das gilt auch für das kleingliedrige verbrauchernahe Geschäft. Problem gelöst, man höre und staune.
  • FTD.de, 22.01.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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