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Merken   Drucken   16.11.2012, 00:00 Schriftgröße: AAA

Versicherungskolumne: Garantien und Glaubwürdigkeit in der Niedrigzinsphase

Kommentar Für Versicherer ist es eine Herausforderung, hohe Garantien in einem Umfeld anhaltend niedriger Zinsen zu erwirtschaften. Doch den Anbietern stehen noch viele Stellschrauben zur Verfügung, bevor an eine branchenweite Stützung zu denken wäre.

Walter Botermann ist Chef der Versicherungsgruppe Alte Leipziger-Hallesche

Viele Umfragen, gerade nach dem Beginn der Kapitalmarktkrise in 2008, belegen den Wunsch vieler Menschen in Deutschland, ihre Altersversorgung durch Garantieprodukte der Lebensversicherungsunternehmen abzusichern. Zwar werden weiterhin Renten auch in Fondsprodukten angespart, aber oft erfolgt auch hier der Abschluss eines Vertrages mit garantierten Elementen. Die Nachfrage nach Garantieprodukten besteht nicht nur im Privatkundengeschäft, sondern auch in der betrieblichen Altersversorgung und wird auch in Zukunft vorhanden sein. Es wird sicherlich verschiedene Garantievarianten nach Laufzeit und Höhe geben, jedoch erwarten alle Kunden zuerst die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zusagen.

In den letzten Jahrzehnten haben die Lebensversicherungsunternehmen mit ihren Produkten dem Wunsch nach Sicherheit und Garantie entsprochen. Unterschieden werden biometrische Garantien bei Berufsunfähigkeit, für lebenslange Rentenzahlungen und die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall sowie die garantierte Mindestverzinsung (Garantiezins), die gegenwärtig bei jährlich 1,75 Prozent liegt, aber bei älteren Verträgen auch vier Prozent betragen kann.

Die Höhe des Zinses für sichere Kapitalanlagen hat sich in den letzten Jahren von einem Niveau von jährlich sieben Prozent bis acht Prozent langsam aber kontinuierlich über drei Prozent bis vier Prozent auf ein Prozent bis zwei Prozent verringert. Parallel hierzu mussten die Unternehmen ihre Überschussbeteiligungen senken. Gleichzeitig haben viele Lebensversicherer auf Kapitalanlagen mit längeren Laufzeiten gesetzt, um sie den langlaufenden Garantieverpflichtungen anzugleichen. Außerdem haben viele Häuser ihr Eigenkapital zur langfristigen Stärkung der Unternehmenssubstanz erhöht.

Die Lebensversicherer haben mit niedrigen Zinsen zu kämpfen   Die Lebensversicherer haben mit niedrigen Zinsen zu kämpfen

Zusätzlich konnte 2011 eine weitere Sicherung der Garantieverpflichtungen durch die Einführung der Zinszusatzreserve erreicht werden. Auch wenn heute vereinzelt zu hören ist, dass diese Belastung sehr hoch sei, so trägt sie doch dazu bei, gegebene Versprechen erfüllen zu können. Mit Blick auf die historische Erfahrung japanischer Lebensversicherer, die zu Beginn einer Niedrigzinsphase vor rund 20 Jahren lange auf eine Zinssteigerung gehofft hatten, ist diese Rückstellung eine sehr sinnvolle Maßnahme.

Es ist eine Herausforderung, die Garantien in einem Umfeld anhaltend niedriger Zinsen zu erwirtschaften. Als Ursache der Niedrigzinsphase für erstklassige Rentenanlagen kann die Politik des billigen Geldes der Zentralbanken identifiziert werden. Dadurch werden die heute für ihre Zukunft vorsorgenden Kunden der Lebensversicherer zu einem unfreiwilligen Beitrag für die Sanierung von Staaten oder Investoren gezwungen. Dies sind 67 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Der unfreiwillige Zusatzbeitrag der Lebensversicherungskunden ist immens. Die Kapitalanlagen der Lebens- und Rentenversicherer betrugen 2011 zirka 740 Mrd. Euro. Liegt das Zinsniveau ein oder zwei Prozentpunkte unter dem "fairen oder normalen" Zinsniveau, werden die für ihr Alter vorsorgenden Bürger hierdurch jedes Jahr um steigende Milliardenbeträge geschädigt.

In den letzten Tagen ist in den Medien die Frage gestellt worden, ob alle Marktteilnehmer ihre zugesagten Garantien erfüllen können. Es ist hilfreich, in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur Stabilisierung von Erträgen auf Garantiezinsniveau zu kennen. Zuerst muss die Entscheidung über die Höhe der Überschussbeteiligung der laufenden Verträge für 2013 herangezogen werden. Jedes Unternehmen wird im Hinblick auf die Erfüllbarkeit seiner Garantieversprechen beim heutigen Zinsniveau für die Kapitalneuanlage eine stärkere Senkung prüfen müssen. Diese Entscheidung um ein oder zwei Jahre hinaus zu zögern, um in verschiedenen Veröffentlichungen kurzfristig noch vordere Plätze einzunehmen, wäre kurzsichtig gedacht. Unabhängige Vermittler werden hierbei nicht nur die kurzfristige Verzinsung beachten, sondern vor allem die langfristige Erfüllung der Zusagen prüfen und an ihre Beratungshaftung denken.

Die nun vom Gesetzgeber vorgesehene Kappung bei der Mitgabe von Bewertungsreserven aus Rentenanlagen ist ein weiterer notwendiger Schritt, die Zinskupons der Bestandskunden nicht teilweise an gekündigte oder auslaufende Verträge auszuzahlen. Damit wird die Zukunft der Garantieversprechen gestärkt und eine Spekulation gegen den Versichertenbestand eingeschränkt.

Weitere Maßnahmen der Unternehmen zur langfristigen Erfüllung der Garantien liegen in der Nutzung der noch nicht garantierten Überschussanteile in der freien Rückstellung für Beitragsrückvergütung und des Schlussüberschussanteilsfonds. Falls dies nicht reicht, haben einige Gesellschaften die Möglichkeit, durch Zuschüsse ihrer Mutter- oder Schwestergesellschaften ihre Kapitalbasis und damit die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu stabilisieren. Die Freude der Mütter und Schwestern hierüber wird sich in Grenzen halten, dies ist jedoch für die Glaubwürdigkeit und die Reputation dieser Unternehmen ein notwendiges Übel. Auch nach Ausschöpfung all dieser Maßnahmen gibt es noch Möglichkeiten aufsichtsrechtlicher Unterstützung, so dass hier noch niemand an branchenweite Stützung denken muss.

Zum Abschluss sei ein historischer Vergleich erlaubt, der sich dem Bewusstsein der Menschen in Deutschland eingeprägt hat. Nach der Hyperinflation von 1923/24 und der völligen Überschuldung Deutschlands nach Ende des Zweiten Weltkrieges haben weite Teile des Bürgertums ihre Ersparnisse verloren oder Leistungen ihrer Altersversorgung erheblich entwertet vorgefunden. Wer heute über laufende Garantieversprechen diskutiert möchte, darf dies nicht vergessen und muss sich seiner vertraglichen Verpflichtung und sozialpolitischen Verantwortung stellen.

  • FTD.de, 16.11.2012
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Kommentare
  • 18.11.2012 19:12:33 Uhr   Diogena: Kappung der Bewertungsreserven

    Wenn bestehende Regelungen einseitig verändert werden, so führt das keinesfalls dazu, dass sich ein Gefühl von Glaubwürdigkeit oder Sicherheit einstellt.
    Wer seine Zusagen nicht einhält, sondern die stillschweigende Enteignung seiner Kunden mit Hilfe der Politik betreibt, darf sich nicht wundern, wenn die Kunden ausbleiben und im Übrigen sauer reagieren.
    Was soll das für ein Garantieprodukt sein, bei dem die Garantie nach Beliebigkeit entwertbar ist? Eine Briefmarkensammlung scheint da wertbeständiger zu sein, zumal man sich diese provisionsfrei zulegen kann.
    Man darf im Übrigen dabei die enge Verquickung der Finanzwirtschaft nicht übersehen. Banken und Versicherungen bilden eine Symbiose, in der momentan die scheinbare Systemrelevanz zu einer sehr eigennützigen Übervorteilung genutzt wird.
    Wer jahrzehntelang eine Kapitallebensversicherung bedient hat, um eine geeignete Altersvorsorge zu betreiben, steht plötzlich vor den Scherben des Vertrauens, dass ihm von der Versicherungswirtschaft und der Politik aufgeschwatzt wurde.
    Denn, wenn nun nach so vielen guten Geschäftsjahren ein paar magere folgen, so kann es nicht sein, dass man das bisher Eingemachte für sich selbst behält und die Kunden dafür zwangsweise Verzicht üben sollen.
    Es ist noch nicht lange her, dass Finanzexperten den auf Sicherheit bedachten Lebensversicherungskunden belächelten, weil die Rendite völlig unrentabel sei. Bei der bescheidenen Verzinsung habe man kaum mehr als einen Inflationsausgleich, wurde einhellig konstatiert.
    Wo also sind die schönen Erträge der Vergangenheit abgeblieben? Schmolzen sie wie Schnee in der Sonne? Nein, sie sollen nur dazu dienen, bestehende Marktmacht zu erhalten.
    Heute wird der Belächelte für seine Sicherheitsfantasie, um sie nicht gleich banal als Dummheit abzutun, für seinen Glauben an ein hoch gepriesenes, garantiertes Finanzprodukt zusätzlich bestraft. Politik und Versicherungswirtschaft greifen dazu in die lobbyistische Gesetzestasche, um in höchster Eile einseitige, neue Bedingungen zu oktroyieren, die man durchaus als Teilenteignung bezeichnen kann.
    Was aber auf jeden Fall bleibt, ist ein Unbehagen und ein starkes Misstrauen in die Finanz- und Versicherungsbranche und die politischen Akteure, die sich zu Erfüllungsgehilfen derselben gemacht haben, wobei diese völlig vergessen, dass sie eigentlich die Interessen ihrer Wähler zu vertreten haben, statt diese zu schädigen.

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