Peter Wesselhoeft ist geschäftsführender Gesellschafter des Versicherungsmaklers Gossler, Gobert & Wolters und Präsident des Verbands Deutscher Versicherungsmakler
Nicht ohne Grund wird die Haftpflichtversicherung als die Königssparte in der Industrieversicherung bezeichnet: Keine andere Versicherungssparte ist so komplex und erfordert eine so genaue Berücksichtigung aller Spezifika des Einzelfalls. Das beginnt mit der präzisen Erfassung des Tätigkeitsfeldes des Unternehmens, auf dem der Deckungsumfang basiert. Es reicht bis zur Identifikation von Haftungen, die das Unternehmen in seinen Verträgen akzeptiert hat und die im Versicherungsvertrag erfasst sein müssen.
Vor allem ist es die besondere Rolle, die der Versicherer in der Haftpflicht-Versicherung einnimmt: Er tritt im Schadensfall an Stelle seines Kunden den Anspruchstellern entgegen und prüft die Berechtigung ihres Anspruchs. Abhängig vom Ergebnis wehrt er diesen ab oder befriedigt ihn. Da der Versicherer das Kostenrisiko trägt, verlangt er vom Versicherungsnehmer, dass dieser gegenüber dem Anspruchsteller auf keinen Fall eigenständig irgendeine Haftung anerkennt.
Und genau hier beginnt das Problem: Mehr als in allen anderen Versicherungssparten ist ein produzierendes Unternehmen aufgrund der hoch arbeitsteilig aufgestellten deutschen Industrie und der Kundenabhängigkeiten darauf angewiesen, dass sein Versicherer sich als echter Partner versteht und entsprechend agiert. Kommt es zu einem Schaden, muss sich ein Unternehmen darauf verlassen können, dass der Versicherer unverzüglich mit dem Anspruchsteller Kontakt aufnimmt und in die Haftungsprüfung eintritt, um zusätzliche Störungen der Kundenverbindung zu vermeiden. Einer gut aufgestellten und funktionierenden Schadenabteilung - generell eine Selbstverständlichkeit - kommt im Haftpflichtbereich daher eine ganz besondere Bedeutung zu.
Leider sieht die Realität immer öfter anders aus. Das Rationalisierungsstreben vieler Versicherer resultiert in einer quantitativ und oft auch qualitativ unbefriedigenden Besetzung der Schadenabteilungen. Organisatorische Mängel verschärfen die Missstände. Hauptproblem ist aber in erster Linie die viel zu späte Kontaktaufnahme des Versicherers mit dem Anspruchsteller. Wenn Wochen, teilweise Monate ins Land gehen, kommt der Versicherungsnehmer zwischen die Fronten: Sein verärgerter Kunde zieht seinen vermeintlichen Anspruch von der nächsten Rechnung ab und baut massiven wirtschaftlichen Druck auf. Holt der Versicherungsnehmer sich in einer solchen Lage eigenen Rechtsrat ein, belehrt ihn sein Versicherer, dass die entstehenden Kosten nicht gedeckt sind.
Zunehmend schalten Versicherer externe Sachverständige, oft auch Rechtsanwälte ein. Doch zu häufig haben sich diese Lösungsansätze nicht bewährt. Sachverständige sehen sich allein ihren Auftraggebern verpflichtet. Deren besondere Verantwortung als Partner ihres Versicherungsnehmers haben sie nicht verinnerlicht. Der Versicherungsmakler ist durch diese Entwicklungen stark gefordert. Mit seiner Expertise kann er in strittigen Haftungs- und Deckungsfragen oft genug unterstützen, und seine Kontakte in die Organisation der Versicherer führen zu einer schnelleren Bearbeitung.
Ungleich größere Störlinien entstehen allerdings, wenn der Versicherer zusätzlich die Deckung in Frage stellt. Die Erfahrung zeigt, dass das traditionelle Selbstverständnis, nach dem der Versicherer konstruktiv in die Regulierung eintritt, zunehmend "offener" interpretiert wird. Für ein Industrieunternehmen bringt das massive Probleme. Braucht der Versicherer Monate, die Deckungsfrage zu klären, bevor er in die Regulierung einsteigt, wird die Situation für den Versicherungsnehmer schnell unhaltbar.
So, wie der Versicherer seinem Kunden die Obliegenheit auferlegt, einen eingehenden Anspruch unverzüglich zu melden, hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass er von seinem Versicherer eine unverzügliche Aussage zum Bestehen seiner Deckung erhält. Vor diesem Hintergrund werden sowohl die Unternehmen als auch die Versicherungsmakler ihre Platzierungsentscheidungen in der industriellen Haftpflicht künftig noch stärker am Regulierungsverhalten des Versicherers ausrichten müssen - neben dem Bedingungsumfang und noch vor der absoluten Höhe der Prämie. Versicherer, die es aus Kostengründen vermeiden, in ausreichende eigene Ressourcen zur Schadenregulierung zu investieren, begeben sich ins Abseits. Ein Outsourcing von Deckungs- und Haftungsprüfungen an Subunternehmer ist für die mittelständische Industrie keine Lösung!
Nicht nur die Industrie hat ein Problem mit der Versicherungswirtschaft bei der Abwicklung von Haftpflichtschäden.
Tausenden von Unfallopfern ergeht es ebenso.
Fachleute warnen bereits vor dem Systemkollaps,siehe die ARD-Reportage am Dienstag,04.09.2012 mit dem Titel "Die Nein-Sager" um 21 Uhr 45.
Beim Bundesgerichtshof sind aktuell knapp 300 Verfahren gegen Versicherer anhängig.
Bei den Instanzgerichten in Deutschland sind es Hunderttausende.
Diese aberwitzige Geld-und Ressourcenvernichtung hat ihren Grund massgeblich darin,dass die Versicherungsbranche seit 2008 unter Missachtung ihrer Pflichten aus §115 VVG mit immer dreisteren Methoden den Versuch unternimmt,die Folgen der mitverschuldeten Finanzkrise bei Geschädigten abzuladen,just also bei denen,die selbst Prämien-und Steuerzahler sind.
Ist schon wieder vergessen,dass die HRE massgeblich aus Einlagen der grössten deutschen Versicherer besteht,die der Steuerzahler-dank des Fehlers von Herrn Assmussen übrigens samt Zinsen- vor dem Verfall gerettet hat?
Die Klagelieder dieser Branche kommen schlecht an,wie man sieht nicht nur bei Opfern von Verkehrsunfällen.