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Merken   Drucken   21.07.2010, 10:35 Schriftgröße: AAA

Zusätzliche Zahlungen: Kartellamt zapft neue Quellen an  

Die Strafen, die das Bundeskartellamt 2005 gegen Industrieversicherer und Manager verhängte, werden für die Betroffenen noch teurer. Die Bonner Behörde verlangt jetzt Zinsen auf die Bußgelder. von Herbert Fromme 
Das Bundeskartellamt freut sich über eine Zusatzeinnahme: Die Behörde hat von 17 Industrieversicherern und 23 Managern, die 2005 wegen Kartellvergehen Bußgelder zahlten mussten, im Nachhinein Zinsen gefordert - teils geht es nach FTD-Informationen um 25 Prozent der ursprünglichen Bußgelder. Insgesamt hatte die Bonner Behörde die Unternehmen wegen unerlaubter Absprachen insgesamt zu Zahlungen von 151 Mio. Euro verdonnert.
Ein Sprecher des Amtes bestätigte die Aufforderung zur Zinszahlung, die potenziell alle Branchen betrifft, gegen die Bußgelder verhängt werden. "Die Zinspflicht beruht auf der siebten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die im Juli 2005 in Kraft getreten ist", sagte er. Sie beginne zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids und soll verhindern, dass Unternehmen Kartellverfahren hinauszögern - und dabei den Zinsgewinn auf die erst später gezahlte Bußgeldsumme einstreichen.
Die Versicherer dagegen sind empört, weil es sich ihrer Ansicht nach um eine rückwirkende Erhöhung der Buße handelt. Schließlich lagen die vom Kartellamt festgestellten Verstöße deutlich vor Einführung der Zinspflicht 2005.

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