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Merken   Drucken   26.07.2011, 17:38 Schriftgröße: AAA

"Heatball"-Posse: Gericht verbietet Glühbirnen-Satire

Auch wenn "Heatball" draufsteht: Eine 100-Watt-Glühlampe bleibt eine Glühlampe - und darf daher in der EU nicht mehr verkauft werden. Ein Gericht verbietet die als Satire geplante Aktion. von Elke Silberer
Licht aus für eine Satire-Aktion mit Glühbirnen: Das Verwaltungsgericht Aachen erkennt einen Verstoß gegen das EU-Glühlampenverbot. Glühlampen blieben Glühlampen - auch wenn sie "Heatball" heißen, begründeten die Richter ihren Eilbeschluss. Die Glühbirnen zwischen 100 und 75 Watt dürften nicht verkauft werden. Die als "Heatballs" deklarierten Glühlampen seien zur Raumbeleuchtung geeignet, auch wenn die Produktbeschreibung die Nutzung als Miniheizung vorsehe.
Die Bezirksregierung Köln hatte die Satire-Aktion im vergangenen November gestoppt. Dagegen hatten die Initiatoren geklagt. Der Eil-Beschluss wird als richtungsweisend für das Hauptverfahren gewertet. Es ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zugelassen
Was aussieht wie eine Glühbirne bleibt auch unter der Bezeichnung ...   Was aussieht wie eine Glühbirne bleibt auch unter der Bezeichnung "Heatball" eine Glühbirne
Wohl kaum wurde jemals vor einem Gericht das Wesen der Glühbirne so ausführlich diskutiert. Energieeffizienz, Öko-Design-Anforderung, Eignung zur Beleuchtung, Glühbirne als Speziallampe - teilweise regelrecht Realsatire. Und kaum wurden wohl jemals so interessiert drei Glühbirnen betrachtet. Die Ingenieure brachten sie in einer selbst gebauten Konstruktion zum Leuchten: Zwei für den Markt zugelassene Spezial-Glühbirnen und einen "Heatball". Augenscheinlich gab es keinen Unterschied, waren sich Prozessbeobachter einig.
Protest gegen EU-Glühlampenverbot
Zwei Ingenieure hatten mit dem Verkauf von 40.000 "Heatballs" (zu deutsch: Wärmeball) gegen das von der EU-Kommission verhängte stufenweise Aus von klassischen Glühbirnen protestieren wollen. Ihre Begründung für den Namen "Heatball": 95 Prozent der abgegebenen Strahlung sei Wärme, das austretende Licht lediglich Verlust.
Die Bezirksregierung Köln ließ die in China produzierten Glühbirnen vom Zoll festhalten. Schluss mit lustig, die Initiatoren zogen vor Gericht.
"Heatball" sei als Miniheizung eine Speziallampe, behaupteten die Antragsteller. Die müsse zugelassen werden. Zum Beweis stellten sie dem Richter einen umgebauten Radiator auf den Richtertisch direkt vor die Nase: Darin 20 "Heatballs" à 100 Watt. Stecker rein und das ganze funktioniere. Garantiert, versicherten die Antragsteller Siegfried Rotthäuser und Rudolf Hannot. "Effizienter als ein normaler Radiator", sagte Hannot, verzichtete aber auf eine Demonstration.
Auf dem "Heatball" steht zwar: "Nicht zur Beleuchtung". Das Gericht versetzte sich jedoch in die Lage des Verbrauchers: Der würde eine Glühlampe nie als Miniheizung nutzen, solange sie als Beleuchtung funktioniere.
Eine Chance ließen die Richter den beiden Satirikern allerdings: Man müsse untersuchen, ob der "Heatball" eine Speziallampe im Sinne der EU-Verordnung sei, sagte der Richter. Wann das Hauptverfahren beginnt, ist noch offen.
(AZ 3 L 4311)
  • dpa, 26.07.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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