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Merken   Drucken   08.05.2007, 13:08 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Ausgeforscht

Deutschland fördert die Stammzellenforschung im Ausland - einerseits. Andererseits müssen deutsche Wissenschaftler Strafen fürchten, wenn sie sich daran beteiligen. von Stefanie Kreiss (München) und Ruth Fend (Hamburg)
Der Kardiologe Wolfgang-Michael Franz würde ja gern, aber er kann nicht. Er würde gern Therapien entwickeln, um mit Stammzellen kränkelnde Herzmuskelzellen zu verstärken. Und der deutsche Staat unterstützt solche Forschungsprogramme im Rahmen der EU ja auch. Aber Wolfgang-Michael Franz kann nicht. Denn derselbe deutsche Staat bestraft den Münchner Forscher womöglich, wenn er sich an diesen Projekten beteiligt. "Es ist eine schizophrene Situation", klagt der Kardiologe.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist in Deutschland seit Jahren umstritten. Die Herstellung solcher menschlichen Zellen ist hierzulande verboten, ihr Import stark eingeschränkt. Das Stammzellgesetz aus dem Jahr 2002 legt fest, dass deutsche Forscher nur Stammzellen von Embryonen verwenden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden sind. Wissenschaftler, die sich daran nicht halten, werden mit Strafe bedroht - auch wenn solche Forschung mit ihrer Beteiligung im Ausland geschieht. Gleichzeitig fördert Deutschland seit 2007 EU-Forschungsprogramme mit allen weltweit verfügbaren Stammzelllinien - auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt wurden.
Kein Wunder also, dass bei den Wissenschaftlern hierzulande große Unsicherheit darüber herrscht, ob sie in die kriminelle Ecke geraten, wenn sie sich an diesen EU-Programmen beteiligen. "Die Kriminalisierung der Forscher ist völlig unverhältnismäßig", kritisiert Jochen Taupitz, Rechtsprofessor an der Universität Mannheim. "Es geht hier nicht um hochrangige Rechtsgüter." Für den Schutz des ungeborenen Lebens sorge schon das Embryonenschutzgesetz von 1991. Wenn dagegen verstoßen werden, reichten geringere Sanktionen wie Bußgelder aus, meint Taupitz: "Man muss nicht gleich mit der Keule des Strafrechts ansetzen." Und er fordert: "Die Politik muss für Rechtssicherheit sorgen."
Juristen uneins
Tatsächlich sind sich auch Juristen nicht einig, wann und wie sich ein Forscher strafbar macht, der sich an ausländischen Projekten mit embryonalen Stammzelllinien beteiligt. Die Regeln des Strafgesetzbuchs zur Mittäterschaft spielten beim Stammzellengesetz keine Rolle, sagen die einen. Denn das deutsche Strafrecht lasse sich nicht auf das Ausland anwenden. Das, so Taupitz, sei aber die Minderheit. Die Mehrheit befindet: Wenn der Kollege im Ausland mit frischen Stammzelllinien forscht, wird das dem beteiligten deutschen Forscher auch zugeschrieben. Und er macht sich nach deutschem Recht strafbar.
Selbst wenn man von diesem Fall ausgeht, steht aber noch nicht fest, ob er nur der Beihilfe zur Straftat bezichtigt würde oder der Mittäterschaft. Ist er am Projekt auf gleicher Augenhöhe beteiligt, wird er zum Mittäter. Ist sein Beitrag untergeordneter Natur, wäre das eher Beihilfe. Klärende Gerichtsurteile gibt es noch nicht.
"Es ist alles ziemlich verworren", sagt Taupitz. "Die Forscher werden von uns alleingelassen. Sie bekommen keine Antwort auf die Frage, was strafbar ist." Das musste auch Herzforscher Franz erfahren. Er hat nachfragt - bei der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften, einer Einrichtung des Bundesforschungsministeriums. Sie bietet den Wissenschaftlern kostenlose Rechtsberatung. Eigentlich. Denn eine Antwort hat Franz nicht bekommen. Die könne sie erst geben, wenn sie einen kompletten Forschungsantrag auf dem Tisch hätte, befand die Kontaktstelle. Franz müsse zunächst sämtliche Arbeitspläne und Arbeitspakete einreichen. Übersetzt heißt das: Erst wenn das Projekt fertig konzipiert und ausgearbeitet ist, erfährt Franz, ob er es überhaupt legal durchführen kann.
Zunehmende Ablehnung
Zu einem attraktiven Partner für ausländische Kollegen wird man so nicht. Kardiologe Franz und seine Kollegen stoßen bei internationalen Forschungskonsortien deshalb zunehmend auf Ablehnung. "Wir werden eher gemieden. Die ausländischen Kollegen bauen auf Sand, wenn sie einen deutschen Wissenschaftler im Boot haben." Eine schwer erträgliche Situation für die Forscher. Bei einer Anhörung im Bundestag am Mittwoch wird deshalb auch die Strafandrohung gegen die Wissenschaftler im Zentrum stehen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert, sie abzuschaffen. "Jetzt ist die Politik am Zug", sagt DFG-Sprecherin Eva-Maria Streier.
Aus der neuen Technologie könnte weltweit ein großer Markt werden, schätzen Unternehmer und Wissenschaftler, die mit adulten und embryonalen Stammzellen arbeiten. Zwar seien wichtige Fragen wie die Patentierbarkeit in vielen Ländern noch nicht geklärt, und klinische Erfolge stehen auch noch aus. Aber bis es so weit ist, droht Deutschland international abgehängt zu werden, beklagten Wissenschaftler auf der ersten bundesweiten Stammzellen-Investorenkonferenz im März.
"Wenn die Novellierung des Gesetzes abgeschmettert wird, werde ich auch keine Kraft mehr in internationale Forschungsanträge stecken", sagt Franz. "Das ist dann erst mal vorbei."
  • FTD.de, 08.05.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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