FTD.de » Wissen » Leben » Sedlmayr-Mörder scheitert mit Internetklage
Merken   Drucken   08.05.2012, 18:31 Schriftgröße: AAA

Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder scheitert mit Internetklage

Kein Erfolg für den Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr: Sein Name darf auch weiterhin in Onlinearchiven auftauchen. Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Meinungsfreiheit.

Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Onlinearchiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies am Mittwoch die Klage gegen einen österreichischen Webseitenbetreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).

Im konkreten Fall hatte einer der beiden Männer, die wegen des Mordes an dem Schauspieler Sedlmayr verurteilt worden waren, dagegen geklagt, dass sein Name in einem Artikel auf einer österreichischen Webseite veröffentlicht wurde. Der BGH urteilte, das Recht des Webseitenbetreibers auf freie Meinungsäußerung habe Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz.

Der Fall sei nach deutschem Recht zu entscheiden, weil der Kläger in Deutschland wohne - eine mögliche Beeinträchtigung seines Ansehens durch die Veröffentlichung trete deshalb vor allem in Deutschland ein. Der BGH hatte den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt, um unter anderem die Zuständigkeit nach EU-Recht klären zu lassen.

Bereits 2009 hatte der BGH entschieden, dass Meldungen, in denen der Kläger mit Namen genannt wurde, weiterhin in einem Onlinearchiv zum Abruf bereitgehalten werden dürfen. Damals hatte der BGH betont, es bestehe ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit daran, auch vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.

Der Anwalt des Klägers hatte in der Verhandlung am Dienstag argumentiert, dieser habe "keine Chance auf Resozialisierung", wenn er ständig wieder mit der Tat konfrontiert werde. Der Anwalt des Webseitenbetreibers hielt dagegen: Eine Pflicht zur Löschung alter Artikel über zeitgeschichtliche Ereignisse führe dazu, "dass Geschichte getilgt wird".

  • dpa, 08.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
 
impulse startet Projekt impulse Wissen

Wie sorgt man dafür, dass ein Unternehmen innovativ bleibt? Wie viel Bauchgefühl ist bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern erlaubt? Antworten auf solche Fragen bietet künftig das neue Wissenskompendium impulse Wissen. mehr

 



LEBEN

mehr Leben

NATUR

mehr Natur

TECHNIK

mehr Technik

QUIZ

mehr Quiz

© 1999 - 2013 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbasierte Online Werbung | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

Geldanlage | Altersvorsorge | Versicherung | Steuern | Arbeitsmarkt | Energiewende | Ökostrom | Auto | Quiz | IQ-Test | Allgemeinwissen | Solitär | Markensammler