Auf seinem Schreibtisch herrscht Disziplin. Kein Stift ragt aus der Reihe, kein Brieföffner liegt quer. Nur ein Objekt passt nicht in das strenge Schreibtischsortiment: ein Audi RS4, im Kleinformat. Peter Messerli liebt Ordnung und schnelle Autos. Das echte Modell steht in seiner Garage. In 4,9 Sekunden von Null auf Hundert.
Messerli ist der Mann, der den Fall Brokkoli beackert hat. Der 60-Jährige ist der Vorsitzende der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) in München. Einer, den wenige kennen. Bekannter ist der Fall, den seine Behörde jetzt entschieden hat, und der im vergangenen Sommer Hunderte Demonstranten auf die Straßen vor dem Patentamt trieb. Sie wollten nicht, dass Unternehmen Pflanzen so einfach patentieren können.
Der Fall Brokkoli und die Tomate, die nicht matscht: ein kompliziertes Geflecht von bürokratischen Definitionen, in dem jetzt Ordnung herrscht. Die Demonstranten von damals dürfte das freuen.
Denn die Entscheidung von Messerlis Beschwerdekammer liest sich so: Markieren Züchter mit einem Verfahren im Brokkoli-Erbgut bestimmte Gene und wählen sie anschließend entsprechend markierte Brokkoli-Pflanzen für die Zucht aus, ist dies ein im Wesentlichen biologisches Verfahren - und daher nicht patentierbar.
Das bedeutet: Unternehmen können keine Patente auf Brokkoli anmelden - sei es auf die Samen oder die fertige Pflanze. Und das gilt auch, wenn bei der Zucht ein technisches, patentierfähiges Verfahren eingesetzt wurde.
Der Fall erregte im vergangenen Sommer viel Aufmerksamkeit, denn damals hatte das EPA ein Patent auf Brokkoli erteilt. Kritiker fürchteten einen Ausverkauf der Gene. Die Firmen wollten die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion vom Korn bis zum Brot kontrollieren, so die Partent-Gegner. "Die Proteste kann ich gut verstehen", sagt Messerli. "Das ist etwas, was den Leuten ziemlich nahe geht."
Und warum landete der Fall vor der Großen Beschwerdekammer? Das lag am Einspruch einiger Unternehmen gegen das Patent EP 1.069.819. Der ähnliche Fall der israelischen Tomate, die nicht matschig wird, wurde gleich mitverhandelt.
Die Kammer tagt dann, wenn die 27 untergeordneten Kammern widersprüchliche Entscheidungen fällen oder strittige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden müssen. Messerli als Vorsitzender wählt für jeden Fall die geeigneten Experten aus, die dann diskutieren, abwägen und entscheiden.
Gesetzesentwürfe werden gesichtet, Parteien angehört, Meinungen abgewogen. Das dauert. Und irgendwann wird entschieden. Stets für einen konkreten, strittigen Präzedenzfall. Für mehr will sich Jurist Messerli auch nicht festlegen.
Teil 2: Messerlis Entscheidungen werden befolgt