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Finanzcheck

Bankvollmacht – Bankgeschäfte an eine Vertrauensperson übergeben

Erteilen Sie eine Bankvollmacht für Ihr Konto und wählen Sie eine Vertrauensperson aus

Das Wichtigste in Kürze
  • Mittels einer Bankvollmacht haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bankgeschäfte an eine von Ihnen gewählte Vertrauensperson zu übergeben.
  • Es gibt mehrere Varianten der Bankvollmacht, die entweder nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall gilt.
  • Normalerweise wird die Bankvollmacht genutzt, damit der Bevollmächtigte Verfügungsgewalt über ein Girokonto, ein Wertpapierdepot oder ein Anlagekonto erhält.
Bankvollmacht Konto ausfüllen

Durch eine Kontovollmacht erteilen Sie einer Vertrauensperson die Möglichkeit, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen.

Nicht immer haben Kontoinhaber die Möglichkeit, selbst Verfügungen von ihrem Girokonto oder über ein Anlagekonto vorzunehmen. Grund für eine Bankvollmacht kann Demenz oder eine andere schwere Krankheit sein. Für diesen und anderen Fälle gibt es die Möglichkeit, eine Bankvollmacht zu erteilen.

Doch worum handelt es sich eigentlich bei einer solchen Vollmacht, was ist zu beachten und welche Arten der Bankvollmacht sind zu unterscheiden?

Diese und andere Fragen beantworten wir in unserem folgenden Beitrag auf FTD.de.

1. Worum handelt es sich bei einer Bankvollmacht?

Ganz allgemein gesprochen ist die Bankvollmacht die Willenserklärung eines Kontoinhabers, dass eine andere Person Verfügungsgewalt über ein oder mehrere Konten erhält.

Bevollmächtigt werden in erster Linie natürliche Personen, insbesondere Familienmitglieder oder sehr gute Bekannte als jeweilige Vertrauenspersonen. Die Bankvollmacht beinhaltet im Wesentlichen, dass der Bevollmächtigte bestimmte Bankgeschäfte im Sinne des Vollmachtgebers durchführen darf.

In der Praxis werden solche Vollmachten in erster Linie für das nachfolgend genannte Bankkonto erteilt:

Es geht also erster Linie um Konten mit Guthaben, wie zum Beispiel Spar-, Festgeld– und Tagesgeldkonten. Eine Bankvollmacht für Kreditkarten oder Darlehen ist hingegen nicht möglich.

2. Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Wichtig zu wissen ist, dass es unterschiedliche Arten der Bankvollmacht gibt, die übrigens häufig auch als Kontovollmacht bezeichnet wird.

Unabhängig davon, um welche spezielle Form der Vollmacht es sich handelt, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Punkte festzulegen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Rechte für den Bevollmächtigten
  • Zeitraum, für den die Vollmacht gelten soll
  • Bei Eintritt welches Ereignisses soll die Vollmacht in Kraft treten?

Grundsätzlich bedarf es keiner bestimmten Formvorschrift, wenn Sie eine Kontovollmacht erteilen möchten. In der Praxis ist es allerdings fast immer so, dass die Bank ein entsprechendes Bankvollmacht-Formular bereithält. Alternativ gibt es die Bankvollmacht als Muster auf bestimmten Webseiten im Internet als Download. Beachten Sie jedoch, eine Bankvollmacht sollte persönlich in der Filiale abgegeben werden.

Hier gelangen Sie zu unserem Muster für eine Bankvollmacht

2.1. Die transmortale Bankvollmacht

transmortale Bankvollmacht Demenz

Insbesondere bei beginnender Demenz ist es sinnvoll, eine Kontovollmacht auszustellen, sodass sich Erben noch zu Lebzeiten um finanzielle Belange kümmern können.

Die mit Abstand am häufigsten genutzte Bankvollmacht, die gleichermaßen die Standardvollmacht ist, ist die sogenannte zeitlich unbeschränkte Kontovollmacht. Diese wird häufig auch als Vollmacht über den Tod hinaus oder transmortale Bankvollmacht bezeichnet. Insbesondere bei Erkrankungen wie Demenz ist diese Bankvollmacht-Art empfehlenswert.

Charakteristisch für die transmortale Bankvollmacht ist, dass diese zu Lebzeiten beginnt, aber dennoch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus Gültigkeit hat. Der Grund besteht darin, dass so einige Aktionen nach dem Tod des Kontoinhabers, die sich zum Beispiel auf die Erbschaft beziehen, leichter durchgeführt werden können.

Bei der transmortalen Bankvollmacht erlischt das Verfügungsrecht somit nicht mit dem Tod oder mit dem Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Bankvollmacht über den Tod hinaus ist demzufolge die passende Vollmachts-Variante, wenn Sie einer Vertrauensperson die Verfügungsgewalt für Ihre Konten auch nach Ihrem Tod überlassen möchten.

2.2. Die prämortale Bankvollmacht

Auch beim Muster der Bankvollmacht sollten Sie darauf achten, dass Sie sich für die von Ihnen gewünschte Form der Kontovollmacht entscheiden. Beim Bankvollmacht-Formular der Kreditinstitute wird ohnehin festgelegt, dass die entsprechende Verfügungsgewalt so ausgestattet ist, wie es der Kunde gerne haben möchte.

Neben der transmortalen Bankvollmacht gibt es die sogenannte prämortale Bankvollmacht. Diese beinhaltet, dass die Kontovollmacht ausschließlich zu Lebzeiten gilt. Somit erlischt die Vollmacht mit ihrem Tod. Eingesetzt wird die prämortale Bankvollmacht vor allen Dingen dann, falls Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod an mehrere Erben verteilen möchten oder schlichtweg mehrere Erben existieren.

Durch die prämortale Bankvollmacht können häufig eventuelle Streitigkeiten unter den Erben verhindert werden. Erst mit dem Erteilen eines Erbscheins darf dann Zugriff auf das Konto erfolgen, denn ohne Bankvollmacht können keine Überweisungen getätigt werden.

2.3. Die postmortale Bankvollmacht

Neben der Bankvollmacht über den Tod hinaus und der zuvor erläuterten prämortalen Vollmacht gibt es eine weitere Variante, nämlich die postmortale Bankvollmacht. Diese Variante zeichnet sich dadurch aus, dass die Bankvollmacht für den Todesfall gilt. Das bedeutet: Die Kontovollmacht greift nicht schon zu Ihren Lebzeiten, sondern die Bankvollmacht zu den Tod erhält ihre Gültigkeit erst, nachdem Sie verstorben sind.

Der Grund für das Erteilen dieser Bankvollmacht ist in erster Linie, dass Sie zu Lebzeiten alleinige und volle Verfügungsgewalt über Ihr Konto haben und diese nicht an weitere Personen übertragen möchten.

2.4. Vollmacht für den Fürsorgefall

Bankvollmacht Pflege Unfall

Es ist immer sinnvoll, als Vorsorgemaßnahme für schwere Zeiten zu sorgen und Vertrauenspersonen zu ernennen.

Eine spezielle Variante der Bankvollmacht ist die Vollmacht für den Fürsorgefall. Sie legen bei einer solchen Vollmacht fest, dass diese nur unter der Voraussetzung gilt, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.

In der Praxis ist dies meistens der Fall, wenn Sie schwer pflegebedürftig oder nicht mehr uneingeschränkt geschäftsfähig sind.

Nicht zu verwechseln ist diese Vollmacht für den Fürsorgefall übrigens mit einer allgemeinen Vorsorgevollmacht. Der große Unterschied besteht darin, dass die Bankvollmacht für den Fürsorgefall sich ausschließlich auf Bankgeschäfte bezieht. Die Vorsorgevollmacht hingegen erstreckt sich noch auf weitere Bereiche, insbesondere was die Gesundheit, die Wohnsituation und behördliche Angelegenheit betrifft.

2.5. Übersichtliche Darstellung der Bankvollmachten

In der folgenden Tabelle möchten wir noch einmal verdeutlichen, worin die Unterschiede in den verschiedenen Kategorien zwischen den vier zuvor genannten Formen der Bankvollmacht bestehen.

Art der BankvollmachtEigenschaften
transmortal
  • Gültigkeit: sofort bis über den Tod hinaus
  • Grund: leichtere Erbschaft-Aktionen
  • Vertrauensgrad: groß
prämortal
  • Gültigkeit: nur zu Lebzeiten
  • Grund: Erbstreitigkeit verhindern
  • Vertrauensgrad: mittel
postmoral
  • Gültigkeit: nur nach dem Tod
  • Grund: volle Kontrolle zu Lebzeiten
  • Vertrauensgrad: gering
Fürsorge
  • Gültigkeit: zu Lebzeiten
  • Grund: falls pflegebedürftig
  • Vertrauensgrad: mittel

3. Was darf ein Bevollmächtigter tun?

Welche Vertrauenpersonen werden meist eingesetzt?
In den meisten Fällen sind es die folgenden Vertrauenspersonen, die eine Vollmacht erhalten:
eine Bankvollmacht für Ehepartner, eine Bankvollmacht für Kinder oder eine Bankvollmacht für Eltern.

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Bankvollmacht ist sicherlich, was der entsprechende Ermächtigte eigentlich im Detail tun darf. Die Verfügungsgewalt hat in dem Zusammenhang nichts damit zu tun, ob Sie die Bankvollmacht für Ihre Eltern oder zum Beispiel eine Bankvollmacht für die Kinder erteilen.

Eine Bankvollmacht für eine Erbengemeinschaft ist ebenfalls nicht unüblich, auch wenn es bei mehreren Personen als Bevollmächtigte unter Umständen rechtliche Probleme geben kann. Kommen wir nun jedoch zu der Frage, was ein Bevollmächtigter im Detail tun darf.

Wird zum Beispiel eine Bankvollmacht fürs Girokonto erteilt, darf der Bevollmächtigte in der Regel die folgenden Handlungen durchführen:

  1. Über Guthaben auf dem Konto verfügen
  2. Eingeräumten Dispositionskredit in Anspruch nehmen
  3. Wertpapiere kaufen oder verkaufen
  4. Kontoauszüge entgegennehmen
  5. Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen, das sogenannte Schuldanerkenntnis
  6. Eine Überweisung tätigen oder Daueraufträge einrichten

Zusammenfassend kann man festhalten, dass der Bevollmächtigte im Grunde alle üblichen Transaktionen und Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Girokonto oder einem anderen Konto wie dem Depot oder dem Tagesgeldkonto anfallen, durchführen darf.

Bei der Bankvollmacht fürs Girokonto wären das erster Linie Überweisungen tätigen, Geld verfügen oder auch Daueraufträge einrichten. Der Dispositionskredit dürfte ebenfalls in Anspruch genommen werden.
» Weiteres zum Girokonto auf FTD.de

4. Wozu ist ein Bevollmächtigter nicht berechtigt?

Im Zusammenhang mit der Kontovollmacht ist nicht nur interessant, was der Bevollmächtigte tun darf. Mindestens genauso wichtig ist es den meisten Vollmachtsgebern, was die entsprechende Person nicht tun darf.

In erster Linie sind es die folgenden Aktionen, zu der eine Kontovollmacht normaler Weise nicht berechtigt:

  • Kredite abschließen
  • Kündigung des Kontos vornehmen
  • Umschreibung des Kontos auf eigenen Namen
  • Weitere Konten im Namen des Vollmachtgebers eröffnen
  • Untervollmachten erteilen, also eine andere Person mit einer Verfügungsberechtigung ausstatten

5. So erteilen Sie eine Bankvollmacht – unsere Anleitung

Vielleicht wissen Sie an dieser Stelle nicht, was Sie im Detail tun möchten, wenn Sie eine Kontovollmacht erteilen möchten. Im Grunde gibt es zwei Wege. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, eine Vorlage für die Bankvollmacht herunter zu laden. Im Internet gibt es Vordrucke in Form einer Bankvollmacht als PDF, die durchaus genutzt werden können, weil es keine gesetzlichen Vorschriften für die Vollmacht gibt.

Auf der anderen Seite hat im Prinzip jede Bank eigene Formulare, die Sie natürlich ebenfalls nutzen können. Abhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, müssen Sie im Zusammenhang mit der Bankvollmacht und mit dem Erteilen der Bankvollmacht die folgenden Schritte gehen:

  1. Formular erhalten (entweder von der Bank oder Vordruck herunterladen)
    Hier gelangen Sie zu unserem Muster für eine Bankvollmacht
  2. Bankvollmacht ausfüllen
  3. Hier besonders wichtig: Angaben zum Bevollmächtigten und für welchen Zeitraum die Vollmacht mit welchen eventuellen Einschränkungen gelten soll
  4. Bankvollmacht unterschreiben (sowohl Sie als auch der Bevollmächtigte)
  5. Vollmacht der Bank zukommen lassen
  6. Bestätigung der Annahme der Vollmacht erhalten

Wichtig zu erwähnen ist, dass die kontoführende Bank sowohl Sie als auch den Bevollmächtigten legitimieren muss. Das bedeutet: Sie und der Bevollmächtigte müssen einen Personalausweis vorlegen.

6. Kann ich die Bankvollmacht löschen?

In aller Regel sind Kontovollmachten widerrufliche Willenserklärungen. Das bedeutet, Sie können die Bankvollmacht widerrufen, ohne dabei in der Regel einen Grund angeben zu müssen. Die Bankvollmacht zu widerrufen oder die Bankvollmacht zu entziehen hat meistens private Gründe. Generell haben Sie nahezu immer das Recht dazu, die Bankvollmacht zu entziehen, da unwiderrufliche Vollmachten als Kontovollmachten eher unüblich sind.

Es gibt allerdings auch einige Fälle, in denen Bankvollmacht automatisch erlischt, ohne dass Sie einen Widerruf vornehmen müssen. Dabei handelt es sich in der Regel um die folgenden Ereignisse und Anlässe:

  • Tod des Bevollmächtigten
  • Bevollmächtigter wird geschäftsunfähig
  • Insolvenz des Kontoinhabers
  • Tod des Vollmachtgebers

7. Bei welchen Banken kann eine Bankvollmacht erteilt werden?

Die Bankvollmacht ist im Vergleich zu anderen Vollmachtsarten in aller Regel ausschließlich auf die Bankgeschäfte begrenzt. In der Praxis zeigt sich bei der Bankvollmacht im Test, dass die Kontovollmacht insbesondere an Vertrauenspersonen in der Familie erteilt wird.

Bevor Sie eine Bankvollmacht erteilen, sollten Sie sich – möglichst auch in rechtlicher Hinsicht – zu diesem Thema informieren. Unter anderem finden sich in der Fachzeitschrift Stiftung Warentest bzw. Finanztest Beiträge zu diesem Thema. Aber auch auf FTD.de finden Sie interessante Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht bzw. Bankvollmacht.

Das entsprechende Formular haben im Grunde alle Banken vorrätig, sodass Sie zum Beispiel den folgenden Kreditinstituten im Normalfall problemlos die entsprechende Vollmacht einreichen können:

8. Gibt es eine Alternative zur Bankvollmacht?

Girokonto Gemeinschaftskonto Vollmacht

Für Ehepartner kann sich ein Gemeinschaftskonto lohnen, denn beide Partner haben Zugriff auf das Konto.  (Quelle: ING)

Die Bankvollmacht ist nicht die einzige Möglichkeit, wie Sie einer anderen Person Verfügungsgewalt über Ihr Konto geben können. Die einfachste Version ist beim Girokonto, dass Sie einen oder mehrere Verfügungsberechtigte nennen. Diese dürfen anschließend sämtliche gewöhnliche Verfügungen und Transaktion durchführen die im Zusammenhang mit Ihrem Girokonto stehen. Aber Achtung: Eine solche Verfügungsberechtigung gilt im Normalfall nur bis zu Ihrem Tod.

Eine andere Option kommt in erster Linie für Ehepaare infrage, nämlich das sogenannte Gemeinschaftskonto. Dieses darf inzwischen auch auf Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft eröffnet werden. Es handelt sich dabei um ein Giro- oder Anlagekonto, welches auf beide Namen lautet. Sie sollten sich lediglich darüber im Klaren sein, dass es sich meistens um ein sogenanntes Oder-Konto handelt. Das bedeutet, dass beide Kontoinhaber unabhängig voneinander den vollen Zugriff auf das Konto erhalten.

» Weiteres zum Gemeinschaftskonto auf FTD.de

9. Häufige Fragen und Antworten zur Bankvollmacht

Im letzten Abschnitt uns Beitrages möchten wir gerne eine häufige Fragen beantworten, die zum Thema Bankvollmacht und Kontovollmacht gestellt werden.

  • 9.1. Wie lange ist eine Bankvollmacht gültig?

    Die Gültigkeit der Bankvollmacht hängt davon ab, um welche Variante es sich handelt. In dieser Hinsicht gibt es drei unterschiedliche Versionen der Kontovollmacht, die entweder nur zu Lebzeiten gilt, über den Tod hinaus oder ausschließlich für den Tod des Kontoinhabers gedacht ist.

    Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus läuft demzufolge zeitlich unbefristet.

  • 9.2. Wie erteilt man eine Bankvollmacht?

    Um eine Bankvollmacht zu erteilen, können Sie entweder ein Formular des entsprechenden Kreditinstitutes nutzen oder auch ein Muster im Internet herunterladen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Vollmacht die relevanten Angaben enthält und von Ihnen unterschrieben wird.
    Hier gelangen Sie zu unserem Muster für eine Bankvollmacht

    Anschließend reichen Sie Vollmacht bei der Bank ein, bei der die Konten geführt werden, auf die sich die Vollmacht bezieht.

  • 9.3. Was muss in einer Bankvollmacht stehen?

    Da gibt es keine strengen Formvorschriften an die Bankvollmacht, aber dennoch sollten sinnvollerweise einige Angaben stets enthalten sein. Dazu gehören auf jeden Fall Name und Anschrift sowohl des Bevollmächtigten als auch des Vollmachtgebers. Darüber hinaus sollten beide Personen die Bankvollmacht unterschreiben.

    Ebenfalls zu den empfehlenswerten Angaben zählt, für welche Fall die Bankvollmacht gelten soll und welche Laufzeit gewünscht wird. Ferner können Sie einen Satz aufnehmen oder ankreuzen, der etwas darüber aussagt, dass es sich um eine widerrufliche Vollmacht handeln soll.


Bildnachweise: eamesBot/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstock.com, SpeedKingz/Shutterstock.com, Gorodenkoff/Shutterstock.com, Screenshot/ING (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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