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Börsenglossar

Optionsanleihe – Eine Begriffserklärung

Optionsanleihen an der Boerse

Die Optionsanleihe vereint die Vorteile eines festverzinslichen Wertpapiers mit einem kalkulierbaren Ertrag und die Chancen des Aktienmarktes.

An der Börse werden natürlich nicht nur Aktien, sondern auch andere Wertpapiere gehandelt. Dazu zählen insbesondere Anleihen, die in der Praxis oft als Rentenpapiere bezeichnet werden. Zu den bekanntesten Anleihearten gehören unter anderem die sogenannten Optionsanleihen. In gewisser Weise handelt es sich dabei um eine Mischung aus Rentenpapieren und Aktien, auch wenn es sich bei der Konstruktion um Schuldverschreibungen, also um Gläubigerpapiere, handelt.

Charakteristisch für die Optionsanleihe ist vor allem, dass diese mit einem anhängigen Optionsschein ausgestattet ist. Dieser Optionsschein verbrieft dem Inhaber der Anleihe das Recht, unter Einhaltung der im Optionsschein genannten Bedingungen eine definierte Anzahl von Aktien zu einem festgelegten Preis, dem sogenannten Optionspreis, zu erwerben. Zudem muss das Recht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeübt werden, der ebenfalls festgelegt ist. Nicht zu verwechseln ist die Optionsanleihe mit der Wandelanleihe, auch wenn es zwischen diesen zwei Arten von Rentenpapieren einige Gemeinsamkeiten gibt.

Der größte Unterschied zwischen Optionsanleihe und Wandelanleihe besteht allerdings darin, dass bei der Optionsanleihe der Optionsschein und die Anleihe getrennt voneinander gehandelt werden können. Bei der Wandelanleihe ist dies hingegen nicht möglich, denn dort erfolgt bei Inanspruchnahme des Rechtes ein Tausch von der Anleihe hin zu Aktien.

Die Optionsanleihe hingegen bleibt auch unter der Voraussetzung als Rentenpapier bestehen, dass sich der Inhaber entscheidet, sein Optionsrecht auszuüben. Die Optionsanleihe ist insbesondere für solche Anleger geeignet, die zwar auf der einen Seite ein festverzinsliches Wertpapier mit einem kalkulierbaren Ertrag haben möchten, andererseits aber auch die Chancen des Aktienmarktes nutzen wollen.


Bildnachweise: Maxx-Studio/shutterstock, Maxx-Studio/shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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