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Börsenglossar

Taxkurs – Eine Begriffserklärung

Die meisten Kurse von Aktien, die täglich an der Börse notiert werden, spiegeln das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider. Sinkt ein Aktienkurs, ist meistens davon auszugehen, dass die Nachfrage kleiner als das Angebot war. Das Gegenteil ist der Fall, falls sich eine Aktie durch Kurssteigerungen auszeichnen kann. Nicht selten ist der jeweilige Kurs der Aktie mit einem sogenannten Kurszusatz versehen. Dieser Zusatz verdeutlicht, dass kein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage besteht oder er hat eine andere Aufgabe, wie zum Beispiel zu verdeutlichen, dass die Aktien mit abgeschlagener Dividende gehandelt werden.

Zu den Kurszusätzen zählt neben beispielsweise dem „G“, dem „B“ oder dem „exD“ auch der Kurszusatz „T“. Die Abkürzung T steht für Taxkurs. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einem taxierten Kurs.

Der Taxkurs bedeutet, dass zu der entsprechenden Aktie weder Angebot und Nachfrage vorhanden ist. Daraus resultiert, dass der Börsenmakler die Aufgabe hat, den Kurs zu schätzen. Ein Taxkurs ist demzufolge ein Schätzkurs, da zu der entsprechenden Aktie kein Handel stattfinden kann.

Meistens bedient sich der Börsenmakler insbesondere der letzten Kurse, um so abschätzen zu können, wie der Kurs der Aktie in etwa aussehen könnte. Bei Aktien mit häufigeren Taxkursen handelt es sich meistens um sehr kleine Nebenwerte, bei denen für gewöhnlich ohnehin nur geringere Umsätze stattfinden. Bei den großen Standardaktien findet man so gut wie nie einen Taxkurs, es sei denn, die Kurse sind wegen einer wichtigen Meldung vorübergehend ausgesetzt.

Wenn ein Wertpapier den Kurszusatz „T“ hat und Anleger in den Markt einsteigen oder dieses Wertpapier verkaufen möchten, sollte dies nie ohne Limit passieren. Die ersten Kurse nach dem Taxkurs können nämlich zum Teil deutlich von den letzten vorherigen Kursen abweichen.

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