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Finanzcheck

Entgeltumwandlung – Wissenswertes zur betrieblichen Altersvorsorge

Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung

Grundlegendes zur Altersvorsorge
  • In Hinblick auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und Renten, wird Arbeitnehmern empfohlen, sich rechtzeitig um die private Altersvorsorge zu kümmern. Neben der privaten Altersvorsorge können Sie sich auch über die betriebliche Altersvorsorge absichern. Ihnen steht die Einzahlung in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder die Direktversicherung zur Auswahl.
  • Erkundigen Sie sich daher nach der für Sie besten Möglichkeit der Entgeltumwandlung und Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter, beispielsweise der Direktversicherung der CosmosDirekt.
  • Sofern Sie in einer Branchen arbeiten, die mit einem häutigen Arbeitgeberwechsel einhergeht, sollten Sie über einen ETF-Sparplan nachdenken. Auch hier steht Ihnen eine Vielzahl an Anbietern kostenloser Depot-Konten zur Verfügung, unter anderem ING, flatex oder 1822direkt.
Entgeltumwandlung Altersvorsorge

Kümmern Sie sich auch privat um Ihre Vorsorge im Alter?

Neben der gesetzlichen Rente besteht die Altersvorsorge in Deutschland aus zwei weiteren Säulen. Zum einen handelt es sich dabei um die betriebliche Vorsorge, oftmals auch als Betriebsrente bezeichnet. Zum anderen nimmt die private Altersvorsorge einen immer größeren Stellenwert ein. Im Zusammenhang mit der Betriebsrente ist es häufig so, dass die sogenannte Entgeltumwandlung zum Einsatz kommt.

Vielen Arbeitnehmern ist allerdings nicht bekannt, was diese Umwandlung eigentlich beinhaltet, wie sie funktioniert und was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. Aus diesem Grund möchten wir Sie in unserem Entgeltumwandlungs-Beitrag 2024 ausführlich über die Entgeltumwandlung, die oft auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet wird, informieren.

1. Was bedeutet „Entgeldumwandlung“?

Bei der Entgeltumwandlung handelt sich um eine spezielle Methode in der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland, die mit einer staatlichen Förderung versehen ist. Nicht zu verwechseln ist diese Variante übrigens mit der Riester-Rente, denn dabei handelt es sich um einen staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge. Wichtig zu wissen ist, dass jeder Arbeitnehmer hierzulande ein gesetzlich verankertes Recht hat, dass der Arbeitgeber einen Teil des Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwendet.

Es besteht demzufolge ein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber mindestens eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Welche Alternativen zur Verfügung stehen, darauf gehen wir im Laufe des Beitrages noch etwas näher ein.

Der wesentliche Inhalt der Entgeltumwandlung ist, dass auf den jeweils umgewandelten Teil des Einkommens (bis zu festgelegten Höchstsätzen) keine Einkommensteuer und auch keine Sozialabgaben berechnet werden. Dafür muss der spätere Rentner allerdings die Leistungen aus der Betriebsrente versteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

2. Wie wird die Entgeltumwandlung in der Praxis genutzt?

Die Grundlage für die Gehaltsumwandlung, wie die Entgeltumwandlung ebenfalls bezeichnet wird, ist eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Diese beinhaltet, dass der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts vereinnahmt, um dieses der betrieblichen Altersvorsorge zuzuführen.

Dazu wird selbstverständlich ein Vertrag geschlossen, den jeder Arbeitgeber in mindestens einer Variante anbieten muss. Aus diesem Vertrag resultiert dann die spätere Betriebsrente, die dem Rentner zufließt.

3. Welches ist die beste Form der Altersvorsorge?

Beiträge, die durch die Entgeltumwandlung einer betrieblichen Altersvorsorge zufließen, sollen später ein zweites Standbein der Altersvorsorge sein. Jeder Arbeitgeber muss mindestens einen Variante anbieten, allerdings hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass er aus allen existierenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge wählen kann.

Es handelt sich dabei um die folgenden fünf Varianten:

  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Am häufigsten wird in dem Zusammenhang ein Pensionsfonds oder auch eine Pensionskasse genutzt. Aber auch die Direktversicherung, beispielsweise in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung, ist durchaus eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge.

3.1. Entgeltumwandlung für die Rente: Folgende Vorteile haben Sie

Die Barlohnumwandlung, wie die Entgeltumwandlung ebenfalls häufiger bezeichnet wird, ist durchaus nicht unumstritten. Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass die Umwandlung des Entgeltes für jeden Arbeitnehmer eine sinnvolle Variante ist. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Vor- und Nachteile zu kennen.

Zu den Vorteilen, die im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung auftreten, zählen insbesondere die in der folgenden Tabelle genannten:

VorteileErläuterung
Steuer- und Sozialabgabenfrei
  • bis zur Höchstgrenze sind Beiträge zur betriebl. AV steuer- und sozialabgabenfrei
Nettogewinn
  • Beiträge in die bAV sind höher als der Nettoeinkommensverlust
AG-Zuschuss mind. 15%
  • bei neuen bAV-Verträgen muss Arbeitgeber seit 2019 mindestens 15% Zuschuss zahlen
Keine Steuererklärung
  • die Beiträge müssen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden
Auswahloptionen
  • manche Arbeitgeber bieten mehrere Durchführungswege, sodass der AN wählen kann

Es existieren also durchaus einige Vorteile, unabhängig davon, ob Sie sich beispielsweise für die günstigen Konditionen der Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse oder für eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung entscheiden.

3.2. Die wenigen Nachteile der Entgeltumwandlung

Da die Entgeltumwandlung nicht unumstritten ist bzw. nicht für jeden Arbeitnehmer einen Vorteil darstellt, muss es natürlich auch Nachteile geben. Zu nennen sind hier insbesondere die folgenden negativen Aspekte, die Sie bedenken sollten:

  • hohe Abgabenlast auf spätere Betriebsrente
  • gesetzliche Rente geringer durch Entgeltumwandlung
  • Auszahlung der Betriebsrente in der Summe öfter geringer als die eigenen Einzahlungen
Insbesondere der zweite Punkt ist sicherlich erklärungsbedürftig, nämlich dass Sie eine geringere gesetzliche Rente erhalten, weil der Arbeitgeber eine Barlohnumwandlung vorgenommen hat.
Dies erklärt sich dadurch, dass der Teil Ihres Einkommens, welcher der betrieblichen Altersvorsorge zugeführt wird, nicht sozialabgabenpflichtig ist, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Teil gezahlt werden. Dadurch fällt Ihre gesetzliche Rente später tatsächlich etwas geringer aus.

4. Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge ist empfehlenswert?

Steuernbescheid Steuern jährlich

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der nächsten Steuererklärung, welche Vorteile Ihnen eine Entgeltumwandlungsvereinbarung bringt.

Falls Sie sich grundsätzlich dafür entschieden, vielleicht nach einem gelesenen Test eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zu unterzeichnen, stellt sich eventuell die Frage, welche Variante der betrieblichen Altersversorgung Sie wählen sollen. Diese Frage ist natürlich nur dann relevant, wenn der Arbeitgeber überhaupt verschiedene Varianten anbietet. Hilfreich ist es, wenn Sie einen Vergleich der Möglichkeiten der Entgeltumwandlung durchführen. Ein solcher Praxis-Test der Entgeltumwandlung mitsamt Rechenbeispielen wird auf einschlägigen Finanzportalen angeboten, inklusive dementsprechendem Testsieger der Entgeltumwandlung anhand ersparter Summe.

Gute Informationsquellen sind in dem Zusammenhang Stiftung Warentest, denn sie haben bereits Direktversicherungen unter die Lupe genommen bzw. Finanztest, aber auch auf FTD.de finden Sie 2024 zu diesem Thema hilfreiche Informationen. Wenn Sie sich eine Entgeltumwandlung aussuchen, dann sollte die Gehaltsumwandlung insbesondere günstig in der Hinsicht sein, als dass später eine möglichst hohe Betriebsrente herauskommt. Ein Anhaltspunkt kann sicherlich der errechnete Entgeltumwandlung-Testsieger sein, der aber nicht automatisch für jeden Arbeitnehmer die optimale Lösung bietet.

Hilfreich zu wissen ist auch, dass es insbesondere bei den Varianten der Direktversicherung, aber auch bei den Pensionsfonds, unterschiedliche Anbieter gibt. Dazu zählen beispielsweise Versicherungsgesellschaften wie die Allianz oder auch öffentlich-rechtliche Bankinstitute, wie die Sparkasse. Diesbezüglich ist es besonders empfehlenswert, dass Sie einige Beispiele betrachten, denn dort werden häufig die einzelnen Anbieter näher beleuchtet.

Hinweis: Die Entgeltumwandlungsvereinbarung bzw. die Barlohnumwandlung sagt also nicht zwingend etwas darüber aus, ob dieses Verfahren für Sie sinnvoll ist oder nicht. Stattdessen geht es vor allem um den Vergleich der Anbieter und der besten Form der Entgeltumwandlung beziehungsweise unterschiedlichen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge.

4.1. Entgeltumwandlung-Rechner: So berechnen Sie Ihren Vorteil

Bei der Entscheidung für oder gegen den Aufbau einer Betriebsrente bzw. der Gehaltsumwandlung ist es hilfreich, den finanziellen Vorteil zu kennen. Dazu eignet sich insbesondere ein Entgeltumwandlung-Rechner. Ein solcher Online-Rechner berücksichtigt unter anderem auch den Entgeltumwandlung Höchstbetrag. Denn nicht jeder Teil des Einkommens, der in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge fließt, beispielsweise im Rahmen der Entgeltumwandlung-Direktversicherung, wird auch steuerlich und von den Sozialabgaben her begünstigt.

Interessant ist die Entgeltumwandlung auch beim öffentlichen Dienst, denn dort zahlt der Arbeitgeber häufig einen Zuschuss. Mit dem Entgeltumwandlungs-Rechner können Sie insbesondere ermitteln, wie viel Prozent Ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge fließt und in welcher Höhe eine Entlastung bzw. Ersparnis möglich ist.

Möglichkeit der EntgeltumwandlungKonditionen
Pensionsfonds
  • Bruttoentgeltumwandlung: bis zu 8 % steuerfrei
Pensionskasse
  • Versorgungsvertrag: bis zu 4 % steuerfrei
Direktversicherung
  • Betrag wird vom Arbeitgeber bestimmt
betriebliche Altersvorsorge (bAV)
  • Art der Durchführung wird vom Arbeitgeber bestimmt

Weiterführende Informationen und Links:

  • einen Entgeltumrechnungs-Rechner beziehungsweise einen Rechner zur Ermittlung der Altersvorsorgemöglichkeiten finden Sie unter anderem hier auf der Website der Allianz
  • weitere Informationen zur Entgeltumwandlung beim öffentlichen Dienst finden Sie unter anderem auf der entsprechenden Seite der VBL

4.2. Wie viel Entgeltumwandlung ist möglich?

Grundsätzlich ist der Höhe der Entgeltumwandlung zwar – außer dem Einkommen natürlich – keine Grenze gesetzt, aber nur ein bestimmter Teil ist von der Steuer und den Sozialabgaben befreit. Derzeit beträgt der Entgeltumwandlung Maximalbetrag in dieser Hinsicht 3.120 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag ist der Teil des Einkommens, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, steuer- und sozialabgabenfrei.

Bezüglich des Entgeltumwandlung-Zuschusses vom Arbeitgeber ist zu beachten, dass dieser bis zu vier Prozent der Sozialversicherungsgrenze beitragsfrei ist. Gemeint ist damit die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung, die aktuell bei 6.700 Euro pro Monat (Westdeutschland) liegt.

Wird bei der Entgeltumwandlung die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, insbesondere durch Zuschüsse des Arbeitgebers, müssen auf den überschüssigen Teil Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Entgeltumwandlung und Sozialversicherung hängen demzufolge auch in dieser Hinsicht zusammen.

4.3. Für wen lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Für wen sich die Entgeltumwandlung lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Im Grunde geht es bei der Frage darum, ob sich die betriebliche Altersvorsorge inklusive Gehaltsumwandlung oder eine private Altersvorsorge finanziell eher rentieren. Meistens ist die betriebliche Altersvorsorge dann rentabler, wenn die Entgeltumwandlung einen Zuschuss vom Arbeitgeber beinhaltet, zu dem dieser seit 2019 bei neu abgeschlossenen Verträge ohnehin verpflichtet ist.

Da durch die Entgeltumwandlung jedoch Steuern auf die Auszahlung der späteren Betriebsrente anfallen, kann es häufiger passieren, dass eine private Altersvorsorge rentabler ist. Hier ist im Grunde jeder Arbeitnehmer angehalten, Vergleiche anzustellen und für sich individuell zu berechnen, welche Variante voraussichtlich die rentablere Form der Altersvorsorge ist.

4.4. Muss man in der Steuererklärung die Entgeltumwandlung eintragen?

Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden, denn für die eventuelle Abfuhr der Steuer sorgt bereits der Arbeitgeber. Anders sieht es natürlich später aus, wenn die Betriebsrente fließt und demzufolge entsprechende Zahlungen zu versteuern sind.

Die Entgeltumwandlung muss in der Steuererklärung also während der Beitragsphase nicht explizit erwähnt werden.

5. Was sollte bei der Entgeltumwandlung noch beachtet werden?

  • 5.1. Entgeltumwandlung beim Arbeitgeberwechsel: Was passiert?

    Heutzutage ist es eher unüblich, dass Arbeitnehmer ihr gesamtes Arbeitsleben lang bei nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was eigentlich mit der Entgeltumwandlung beim Arbeitgeberwechsel passiert. Oftmals ist es so, dass das bereits im Zuge der betrieblichen Rente aufgebaute Kapital zum neuen Arbeitgeber bzw. in die jeweilige Versorgungsvariante übertragen werden kann. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Die wohl wichtigste Voraussetzung ist, dass nur sogenannte unverfallbare Rentenansprüche übertragen werden können. Dies wiederum bedeutet, dass sämtliche Einzahlungen, bei denen eine Bruttoentgeltumwandlung stattgefunden hat, als unverfallbar gelten. Unter Umständen kann es lediglich sein, dass beim neuen Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Betriebsrente getroffen werden muss. Dazu existieren übrigens sehr guter Entgeltumwandlungsvereinbarung-Muster, die Sie sich vorab anschauen können. Eine Blanko-Vorlage der Allianz Versicherung finden Sie hier.

    Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrer Versicherung, Ihr Berater wird Ihnen ein vorläufiges Muster zur Entgeldumwandlungsvereinbarung zur Verfügung stellen können.

  • 5.2. Mindestlohn und Minijob: Was ist zu beachten?

    Eine Entgeltumwandlung beim Minijob ist vor allem dann interessant, wenn Sie mit Ihrem eigentlichen Einkommen über die Minijobgrenze hinaus kommen würden. Dann ist es nämlich durch die entsprechende Barlohnumwandlung realisierbar, dass der Minijob trotzdem weiterhin versicherungsfrei ausgeführt werden kann.

    Davon abgesehen ist die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich auch bei einem Minijob eine zusätzliche Option, wie Sie für das spätere Rentenalter zusätzlich vorsorgen können. Selbstverständlich ist die Entgeltumwandlung beim Mindestlohn ebenfalls möglich, da es keine grundsätzlichen Einkommensgrenzen zu beachten gibt.

  • 5.3. Entgeltumwandlung und Unterhalt: Findet eine Anrechnung statt?

    Wenn es darum geht, den Unterhaltsanspruch einer Person zu berechnen, dann dient in aller Regel das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen als Basis. Dies wiederum wird berechnet, indem alle Einkünfte (Bruttoeinkommen) summiert werden, sodass anschließend alle Posten abgezogen werden, die bezüglich des Unterhaltes von Relevanz sind.

    Zu diesen Abzugsposten zählen unter anderem auch Altersvorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel in Form einer betrieblichen Altersversorgung. Daher kann die Entgeltumwandlung den Unterhalt reduzieren bzw. dazu beitragen, dass das zu Grunde liegende Einkommen geringer ausfällt.

  • 5.4. Entgeltumwandlung während Mutterschutz: Ist die Beitragsfreistellung sinnvoll?

    Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um sogenannte Lohnersatzleistung, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig ist. Das Mutterschaftsgeld wiederum wird während des Mutterschutzes gezahlt, sodass ab dem Zeitpunkt, an dem die werdende Mutter kein Gehalt mehr bekommt, bei einer Entgeltumwandlung keine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis mehr in Kraft tritt.

    Die Entgeltumwandlung während dem Mutterschutz macht demzufolge wenig Sinn, sondern stattdessen ist es empfehlenswert, eine Beitragsfreistellung durchzuführen.

    • Sofern Sie sich für weitere Informationen zum Kindergeld oder Elterngeld interessieren, werde Sie bei uns fündig.
  • 5.5. Entgeltumwandlung kündigen: Ist das möglich?

    Nicht wenige Arbeitnehmer kommen auf die Idee, sich die Entgeltumwandlung auszahlen zu lassen bzw. die Entgeltumwandlung zu kündigen. Gemeint ist damit in erster Linie natürlich, dass der abgeschlossene Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge aufgelöst werden soll. Grundsätzlich ist es allerdings gesetzlich nicht vorgesehen, eine einmal begonnene betriebliche Altersvorsorge vorzeitig zu kündigen. Normalerweise ist es stattdessen festgeschrieben, dass die erfolgten Einzahlungen erst mit dem Rentenalter wieder ausgezahlt werden können.

    Aus diesem Grund müssen Sie in den meisten Fällen (bis auf wenige Ausnahmen) davon ausgehen, dass Sie die Entgeltumwandlung nicht kündigen und demzufolge auch keine Entgeltumwandlung auszahlen lassen können.


Bildnachweise: magele-picture/AdobeStock, Doucefleur/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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