ⓘ Hinweis: Unsere Redaktion entscheidet unabhängig über ihre Empfehlungen. In manchen Fällen erhalten wir zur Finanzierung unseres Angebots eine Vergütung durch Werbung.

Deutschland

Welche Unternehmen vom EEG verschont bleiben

EEG-Gesetz Solarpanel Solargenergie Sonne

Der Boom von privaten Solar-Anlagen ist vorbei.

Herzlichen Glückwunsch! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dieses Jahr volljährig geworden. Der Vorläufer des EEG war das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahre 1991, welches als das erste Ökostrom-Einspeisegesetz weltweit gilt. Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass für kleinere Unternehmen das Einspeisen von Strom aus erneuerbaren Energien verbindlich geregelt wurde. Das EEG ersetzte ab März 2000 das bis dahin gültige Stromeinspeisungsgesetz.

Der Grund für das neue Gesetz waren geänderte Grundbedingungen im Laufe der Jahre. So war beispielsweise geothermisch erzeugte Energie im alten Gesetz gar nicht vorgesehen. Und der Erfolg des 100.000-Dächer-Programms führte dazu, dass die alte Obergrenze der Solar-Förderung früher als geplant erreicht wurde, was wiederum dazu geführt hätte, dass keine Vergütungen mehr für Neuanlagen gezahlt worden wären.

1. EEG-Umlage

Die Vergütungspflicht verursacht Kosten bei den Netzbetreibern. Einnahmen erzielen sie durch den Verkauf des Stroms an der Strombörse. Aus der Differenz ergibt sich der EEG-Umlagebetrag. Es gibt diesbezüglich Kritiker, die bemängeln, dass dabei unterschiedliche Kostenansätze zum Einsatz kommen, nämlich auf der Ausgabenseite die Vollkosten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und auf der Einnahmenseite die Grenzkosten der Strompreise, wie sie an der Strombörse erzielt werden.

Da an der Börse niedrigere Kurse erzielt werden, wäre es nur gerecht, wenn man stattdessen die Vollkosten von Atomkraft-, Gas- oder Kohle-Kraftwerken annehmen würde.

2. Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen

Grundsätzlich muss die EEG-Umlage von allen Stromverbrauchern bezahlt werden. Es gibt allerdings Sonderregelungen für Unternehmen mit sehr hohen Stromkosten. Wer mehr als 1 GWh/a verbraucht und dessen Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung betragen, ist laut Gesetz antragsberechtigt. Für diese Unternehmen gilt dann folgende Regelung:

Bis 1 GWh/a wird die EEG-Umlage normal berechnet. Wer zwischen 1 und 10 GWh/a verbraucht, muss 10 % der EEG-Umlage bezahlen. Bei einem Stromverbrauch zwischen 10 und 100 GWh/a beträgt die EEG-Umlage 1 %. Wer mehr als 100 GWh im Jahr benötigt, zahlt 0,05 Cent/kWh. Für Schienenbahnen gilt ein Minimum-Stromverbrauch von 10 GWh/a als Voraussetzung für Vergünstigungen. Ist dies erfüllt, gilt folgendes: Die Unternehmen zahlen für 10 % des Stromverbrauchs die übliche EEG-Umlage. Alles, was darüber liegt, wird mit 0,05 Cent/kWh berechnet.

Die Anzahl der Unternehmen, die Anträge auf Befreiung von Zahlung der EEG-Umlage beantragen, steigt von Jahr zu Jahr. Waren es 2013 noch 1691 Unternehmen, profitierten ein Jahr später bereits 2098 Firmen von der Ausgleichsregelung. Die bisherige Spitze wurde mit 2252 Anträgen im Jahr 2017 erreicht. Für das Jahr 2019 wird auch mit mehr als 2200 Unternehmen gerechnet, die eine teilweise Befreiung beantragt haben. Das bringt Politiker verschiedener Couleur auf die Idee, nach einer Einschränkung des Kreises begünstigter Unternehmen zu rufen, betrifft die Befreiung von der EEG-Umlage doch mittlerweile rund ein Fünftel des gesamtdeutschen Stromverbrauchs. Endgültiges werden wir allerdings erst Ende 2019 wissen, wenn die tatsächlich verbrauchte Strommenge bekannt gegeben wird.


Bildnachweise: andreas160578/Pixabay.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Festgeld-Vergleich

Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen

Tagesgeld-Vergleich

Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite

Depot-Vergleich

Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen

Geschäftskonten-Vergleich

Geschäftskonten müssen kein Geld kosten – sparen Sie mit ftd.de

Ratenkredit-Rechner

Ratenkredite wechseln häufig den Zins – sparen Sie bares Geld

Kreditkarten-Vergleich

Finden Sie schnell und einfach die günstigste Kreditkarte

Mehr aus Deutschland

Jetzt kostenlos Geschäftskonten vergleichen:
Geldeingang p.m.
∅ Guthaben:
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Jetzt Studentenkonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Kreditkarten vergleichen:
Jahresumsatz im Euroland:
Jahresumsatz im Nicht-Euroland:
Kartengesellschaft:
Jetzt kostenlos Festgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Depotanbieter vergleichen:
Ordervolumen:
Order pro Jahr:
Anteil Order über Internet:
Durchschnittl. Depotvolumen:
Jetzt kostenlos Tagesgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Girokonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Ratenkredite vergleichen:
Nettodarlehensbetrag:
Kreditlaufzeit:
Verwendungszweck: