Wer kennt noch diesen Werbeslogan? Der 31. Dezember ist Wüstenrottag! Tatsächlich können Steuerzahler, Anleger und Bausparer einiges an zusätzlichem Geld rausholen, wenn sie vor dem Jahreswechsel aktiv werden. Steuervorteile ausschöpfen, Prämien beantragen, Verträge optimieren – es gibt einige Hebel, um bis Jahresende die Finanzen zu optimieren und Steuern zu sparen. Die Redaktion von ftd.de hat 8 konkrete Tipps für Sparfüchse zusammengestellt.
1. Investitionen und Ausgaben checken
Noch im alten Jahr investieren oder verschieben? Sofern Ausgaben steuerlich absetzbar sind, kann das einen Unterschied machen: Wer 2025 weniger verdienen wird oder weniger steuerlich relevante Ausgaben hat, kann davon profitieren, dass die Kosten noch im Steuerjahr 2024 anfallen. Wichtig: Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es an! Ebenso kann es ratsam sein, Wertpapiere noch im alten Jahr zu verkaufen, um die Gewinne oder Verluste steuerlich optimal zuzuordnen.
2. Werbungskosten realisieren
Viele beruflich bedingte Ausgaben lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. 2024 akzeptiert das Finanzamt eine Pauschale von 1.230 Euro. Wer schon darüber oder knapp darunter liegt, sollte checken, ob er nötige berufliche Investitionen noch 2024 realisiert. Das können etwa Arbeitsmittel wie spezielle Kleidung, berufliche Literatur aber auch Fortbildungskurse sein. Besonders lohnt es sich, wenn 2025 absehbar der Arbeitnehmer-Pauschbetrag unterschritten wird.
Quelle und mehr Infos: www.merkur.de
3. Handwerker beauftragen
2024 noch Leistungen beauftragen und das zu versteuernde Einkommen mindern? Das kann sich auszahlen – etwa, wenn man 2024 mehr verdient oder weniger abzusetzen hat als das für 2025 absehbar ist. Steuerzahler können Rechnungen von Malern oder Klempnern bis zu 6.000 Euro pro Jahr geltend machen. Allerdings nur Lohn-, Anfahrts- und Gerätekosten, nicht aber Materialkosten. Absetzbar sind 20 Prozent – also 1.200 Euro. Maßgebend für die Steuer ist das Zahldatum!
Quelle und mehr Infos: www.wuestenrot.de
4. Spenden absetzen
Auch Spenden mindern die Steuerlast – wer bis 31. Dezember spendet, kann die Ausgabe noch mit der Steuererklärung 2024 einreichen. Maximal 20 Prozent ihres Gesamteinkommens können Spender steuerlich absetzen. Bei höheren Beträgen sind Abzüge in den Folgejahren möglich. Eine Bescheinigung für die Steuer stellt die jeweilige Organisation aus. Vereinfachte Nachweispflichten gelten bei Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen.
Quelle und mehr Infos: www.ftd.de
5. Freistellungsaufträge anpassen
Wer Spareinlagen oder Wertpapiere hat, sollte seine Freistellungsaufträge prüfen und wenn nötig für 2024 nachjustieren. Wichtig: Seit dem Steuerjahr 2023 gilt die höhere Steuerfreigrenze für Kapitalerträge, 1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Verheiratete. Darüber wird 25 Prozent Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag bleibt der Sparerpauschbetrag gleich auf dem Konto. Bei mehreren Geldinstituten sollte der Pauschbetrag gemäß den Zinserwartungen für 2024 aufgeteilt werden.
Quelle und mehr Infos: www.ftd.de
6. Riester-Beitrag optimieren
Riester-Sparer sollten sich alle Zulagen vom Staat sichern. Für den maximalen Zuschuss müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Gehalts (minus Zulagenanspruch) als Eigenbeitrag fließen. Die maximale Grundzulage pro Person beträgt 175 Euro im Jahr. Vor Jahresende geht es für Riester-Sparer darum zu prüfen, ob die Jahresbeiträge (2024) und das Brutto des Vorjahres (2023) zulagenoptimiert sind. Wenn nicht, macht es Sinn, den Monatsbeitrag anzupassen und/oder den Jahresbeitrag 2024 per Einmalzahlung aufzustocken. Der Riester-Rechner zeigt, wo man steht.
Quelle und mehr Infos: www.riester.deutsche-rentenversicherung.de
7. Verlustbescheinigung beantragen
Verluste bei der Geldanlage mindern die Gewinne – und so die Steuerlast. Das läuft automatisch, sofern die Konten und Wertpapiere bei einer einzigen Bank liegen. Verteilen sich Einlagen und Depots aber auf mehrere Institute, muss ein realisierter Kapitalverlust dokumentiert sein, um ihn mit Gewinnen bei einer anderen Bank zu verrechnen. Das Institut stellt auf Antrag (Stichtag ist der 15. Dezember) eine Verlustbescheinigung aus, die mit der Steuererklärung einzureichen ist.
Quelle und mehr Infos: www.chip.de
8. Wohnungsbauprämie beantragen
Bausparer sollten sich dieses Extrageld vom Staat sichern. Anspruch haben Singles mit bis zu 35.000 Euro steuerpflichtiges Jahresgehalt – bei Verheirateten verdoppelt sich die Grenze. 70 Euro Prämie im Jahr sind für Ledige maximal drin. Allerdings muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Wie man das bekommt? Der Steuerpflichtige stellt den Antrag auf jährlich bei seiner Bausparkasse. Das ist noch bis zu 2 Jahre später möglich – bis Ende 2024 muss die Prämie für 2022 beantragt sein.
Quelle und mehr Infos: www.verbraucherzentrale.de
Der Beitrag wurde am 2. Dezember 2024 aktualisiert.
Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.
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