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Wie hoch steigt der Mindestlohn in 2026?

Entwicklung des Mindestlohn / Wie hoch wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 sein?

  • carlos
Wie hoch wird der Mindestlohn in 2026 sein? (Bild: Vladislav Smigelski @Unsplash)

Wie hoch wird der Mindestlohn in 2026 sein? (Bild: Vladislav Smigelski @Unsplash)

13,90 Euro pro Stunde – so viel müssen Arbeitgeber ab Januar 2026 mindestens zahlen.

Für rund 6 Millionen Beschäftigte bedeutet das ein sattes Plus von 190 Euro brutto im Monat. Die Mindestlohnkommission hat die größte Erhöhung seit Jahren beschlossen. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wer profitiert und welche Branchen sogar noch mehr zahlen müssen.

Die gute Nachricht kam im Juni 2025: Nach zähen Verhandlungen einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einstimmig auf eine kräftige Anhebung. Damit reagieren sie auf die Inflation der vergangenen Jahre und folgen den EU-Vorgaben für einen armutsfesten Lohn.

Wie hoch steigt der Mindestlohn in 2026?

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das sind 1,08 Euro oder 8,42 Prozent mehr. Für 2027 ist bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen – weitere 70 Cent oder 5,04 Prozent obendrauf. Über zwei Jahre beträgt die Steigerung fast 14 Prozent.

Diese Erhöhung ist die stärkste sozialpartnerschaftlich vereinbarte Anpassung seit Einführung des Mindestlohns 2015. Nur die politisch durchgedrückte Anhebung auf 12 Euro im Oktober 2022 war mit knapp 15 Prozent noch größer – damals sprang der Mindestlohn von 10,45 auf 12,00 Euro in einem einzigen Schritt. Die aktuelle Erhöhung betrifft bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse direkt.

Wer profitiert am meisten?

Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigten allein durch die erste Stufe 2026 um bis zu 400 Millionen Euro steigt.

Besonders profitieren Frauen, die 60 Prozent der Mindestlohnempfänger stellen. Im Gastgewerbe arbeiten sogar 56 Prozent der Beschäftigten unterhalb des neuen Mindestlohns, in der Landwirtschaft 43 Prozent, im Einzelhandel etwa 20 Prozent.

Die Minijob-Grenze steigt automatisch mit: von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Die Berechnung erfolgt nach der festen Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Minijobber können also 47 Euro mehr verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Bei 10 Stunden pro Woche sind das künftig 139 Euro statt 128,20 Euro. Für 2027 steigt die Grenze weiter auf 633 Euro.

Diese dynamische Anpassung wurde 2022 eingeführt, um zu verhindern, dass Minijobber bei steigendem Mindestlohn ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Rund 39 Prozent aller Minijobs profitieren direkt von der Erhöhung. Der Midijob-Bereich verschiebt sich ebenfalls: Er beginnt 2026 bei 603,01 Euro und endet weiterhin bei 2.000 Euro.

Wie hoch ist das monatliche Bruttogehalt bei Vollzeit mit Mindestlohn?

Bei einer 40-Stunden-Woche (173,33 Stunden im Monat) verdienen Mindestlohnempfänger ab Januar 2026 genau 2.409 Euro brutto. Das sind 187 Euro mehr als 2025 mit 2.222 Euro. 2027 steigt das Bruttogehalt weiter auf 2.530 Euro – dann sind es 308 Euro mehr als heute.

JahrMindestlohn/StundeBruttogehalt/MonatNetto (Steuerklasse 1)Plus zum Vorjahr
202512,82 €2.222 €ca. 1.620 €+71 €
202613,90 €2.409 €ca. 1.750 €+187 €
202714,60 €2.530 €ca. 1.830 €+121 €

Netto bleiben bei Steuerklasse 1 ohne Kinder etwa 1.750 Euro übrig. Mit Steuerklasse 3 (verheiratet, Alleinverdiener) sind es rund 1.900 Euro. Die tatsächlichen Nettobeträge hängen von vielen Faktoren ab: Kirchensteuer, Krankenversicherungsbeitrag, Bundesland und persönliche Freibeträge beeinflussen das Endergebnis.

Die Armutsgrenze für Alleinstehende liegt 2025 bei etwa 1.250 Euro netto. Mit 1.750 Euro liegt man darüber, aber regional gibt es große Unterschiede.

In München kostet eine Ein-Zimmer-Wohnung durchschnittlich 1.200 Euro, in Berlin 850 Euro, in Leipzig nur 550 Euro. In teuren Städten reicht der Mindestlohn kaum für Miete und Lebenshaltung. Die EU fordert deshalb einen Mindestlohn von 60 Prozent des Medianlohns – das wären in Deutschland etwa 15 Euro pro Stunde.

Welche Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen?

Nicht jeder hat Anspruch auf den Mindestlohn. Die Ausnahmen sind gesetzlich genau geregelt und teilweise umstritten.

Die wichtigsten Gruppen ohne Mindestlohn-Anspruch sind:

  • Auszubildende erhalten eine eigene Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Diese liegt 2026 bei 649 Euro im ersten Lehrjahr und steigt bis 868 Euro im vierten Jahr. Die Begründung: Bei der Ausbildung steht das Lernen im Vordergrund, nicht die Arbeitsleistung.
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ausgenommen. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Jugendliche die Schule abbrechen, um arbeiten zu gehen. Mit abgeschlossener Ausbildung gilt auch für Minderjährige der normale Mindestlohn.
  • Langzeitarbeitslose müssen in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme keinen Mindestlohn bekommen. Diese umstrittene Regelung soll ihre Einstellungschancen verbessern. Kritiker sehen darin Lohndumping durch die Hintertür.
  • Praktikanten fallen nur unter bestimmten Bedingungen unter den Mindestlohn. Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sind ausgenommen. Freiwillige Orientierungspraktika bis drei Monate müssen nicht vergütet werden. Alle anderen Praktika – besonders nach dem Abschluss oder länger als drei Monate – müssen mit Mindestlohn bezahlt werden.
  • Weitere Ausnahmen gelten für Ehrenamtliche, Freiwilligendienstler (FSJ, BFD), Selbstständige und Strafgefangene. Diese Ausnahmen sind teilweise stark umstritten. Gewerkschaften fordern besonders die Abschaffung der Ausnahme für Langzeitarbeitslose.

Branchenmindestlöhne: Wo ist der Mindestlohn höher?

In vielen Branchen gelten höhere Mindestlöhne als die gesetzlichen 13,90 Euro. Diese Branchenmindestlöhne werden durch Tarifverträge vereinbart und per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gehen dem allgemeinen Mindestlohn vor.

Die Pflegebranche führt die Tabelle an: Pflegefachkräfte erhalten mindestens 20,50 Euro pro Stunde – fast 50 Prozent mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Selbst ungelernte Pflegehelfer bekommen mit 16,10 Euro deutlich mehr. Gelernte Pflegekräfte liegen bei 17,35 Euro. Diese hohen Löhne sollen den Pflegenotstand bekämpfen.

Im Reinigungsgewerbe unterscheidet man zwischen Innen- und Außenreinigung. Normale Gebäudereiniger erhalten ab Januar 2026 mindestens 15,00 Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger bekommen wegen der gefährlichen Arbeit in großer Höhe sogar 18,40 Euro – über 4 Euro mehr als der Mindestlohn.

Das Elektrohandwerk zahlt allen Beschäftigten mindestens 14,93 Euro, Dachdecker-Gesellen erhalten 16,00 Euro. Diese Branchenmindestlöhne gelten bundesweit und können nicht unterschritten werden, auch nicht mit Zustimmung des Arbeitnehmers.

Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

Arbeitgeber müssen genau dokumentieren, wer wann wie lange arbeitet. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro. Die Aufzeichnung muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit enthalten. Sie muss spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung erfolgen und zwei Jahre aufbewahrt werden.

Wer muss dokumentieren?

Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Minijobber (außer in Privathaushalten) und für alle Beschäftigten in bestimmten Branchen: Baugewerbe, Gastronomie, Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Logistik, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft und Prostitutionsgewerbe.

Von der Pflicht befreit sind Arbeitnehmer mit einem verstetigten Monatsentgelt über 2.784 Euro brutto, wenn dieses Entgelt nachweislich zwölf Monate gezahlt wurde. Bei über 4.176 Euro brutto entfällt die Pflicht sofort.

Der Zoll kontrolliert mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden über 50.000 Arbeitgeber überprüft.

Bei Verstößen drohen drastische Strafen: Bußgelder bis 500.000 Euro bei Nichtzahlung des Mindestlohns, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ab 2.500 Euro Bußgeld, Eintrag ins Gewerbezentralregister und bei schweren Verstößen sogar Strafverfahren mit bis zu fünf Jahren Haft wegen Sozialabgabenbetrug.

Tabelle: Wie hat sich der Mindestlohn entwickelt?

JahrMindestlohnÄnderungMonatslohn (Vollzeit)Besonderheit
2000-2014Kein gesetzlicher Mindestlohn
20158,50 €Neu1.473 €Erstmalige Einführung
20178,84 €+4,0%1.532 €Erste reguläre Erhöhung
20199,19 €+4,0%1.593 €Moderate Anpassung
20209,35 €+1,7%1.621 €Minimale Erhöhung
20219,50/9,60 €+2,7%1.664 €Zweistufige Anpassung
20229,82/10,45/12,00 €+25,0%2.080 €Politischer Sprung auf 12 €
202312,00 €0%2.080 €Keine Erhöhung
202412,41 €+3,4%2.151 €Inflationsausgleich
202512,82 €+3,3%2.222 €Moderate Anpassung
202613,90 €+8,4%2.409 €Größte reguläre Erhöhung
202714,60 €+5,0%2.530 €Bereits beschlossen

Vor 2015 gab es nur einzelne Branchenmindestlöhne. Deutschland war eines der letzten EU-Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn. Die SPD setzte die Einführung 2014 gegen erheblichen Widerstand durch. Mit 8,50 Euro startend, profitierten 3,7 Millionen Arbeitnehmer.

Der große Sprung kam im Oktober 2022: Die Ampel-Koalition hob den Mindestlohn politisch von 10,45 auf 12,00 Euro an – ein Plus von fast 15 Prozent auf einen Schlag. Das war umstritten, weil normalerweise die unabhängige Mindestlohnkommission entscheidet. Sie besteht aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften plus einem neutralen Vorsitzenden.

Seit Einführung hat sich der Niedriglohnsektor um 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert. Die befürchteten Jobverluste blieben aus. Im Gegenteil: Besonders in Branchen mit vielen Mindestlohn-Jobs entstanden neue Stellen.

Fazit: „Der Mindestlohn steigt 2026 so stark wie nie – aber für ein würdiges Leben reicht er vielerorts immer noch nicht“

Mit 13,90 Euro erreicht der Mindestlohn 2026 ein neues Rekordniveau. Die Erhöhung um 8,42 Prozent ist die höchste reguläre Anpassung seit Einführung 2015. Für 6 Millionen Beschäftigte bedeutet das spürbar mehr Geld: 2.409 Euro brutto bei Vollzeit, 187 Euro mehr als bisher.

Trotzdem bleibt der Mindestlohn unter der Armutsgrenze vieler Städte. In München oder Frankfurt reichen 1.750 Euro netto kaum zum Leben.

Die EU fordert 60 Prozent des Medianlohns – das wären etwa 15 Euro. Immerhin: Die Richtung stimmt. Mit 14,60 Euro für 2027 nähert sich Deutschland langsam diesem Ziel. Bis dahin müssen Millionen Menschen weiter mit dem Minimum auskommen – während die Lebenshaltungskosten unerbittlich steigen.

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    Über den Autor

    carlos

    Carlos Arad ist seit dem letzten Semester seines Wirtschaftstudiums in der Finanzbranche als Analyst & Autor aktiv. Nach seiner Zeit als Produktentwickler in zahlreichen Fintechs schreibt er für etablierte Wirtschaftsmagazine und gründetet nebenbei eigene Bildungsportale im Finanzbereich. Seine Vision: Unternehmertum & Finanzen zum Teil unserer DNA zu machen.

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