Die Mütterrente gehört zu den rentenrechtlichen Leistungen, die in den letzten Jahren immer wieder angepasst wurden.
Mit ihr werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung besser anerkannt. Während die Mütterrente I im Jahr 2014 eingeführt und die Mütterrente II 2019 beschlossen wurde, steht nun die nächste Stufe an: die sogenannte Mütterrente III. Sie soll nach aktuellem Stand ab 2027 gelten und bringt für Millionen Eltern spürbare Verbesserungen.
Besonders interessant ist die Reform für diejenigen, die Kinder vor 1992 geboren haben. Bisher werden für diese Kinder 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben, während es für nach 1992 geborene Kinder 3 Punkte gibt. Mit der Mütterrente III sollen alle Kinder gleichgestellt werden. Damit steigt der Zuschlag für Eltern älterer Kinder um 0,5 Punkte pro Kind. Das klingt zunächst technisch, bedeutet aber für die Betroffenen Monat für Monat deutlich mehr Rente.
Geplante Höhe: Wie hoch ist die Mütterrente III?
Die Kernidee der Reform lautet: Alle Kinder bringen künftig drei Rentenpunkte, unabhängig vom Geburtsjahr.
Ein Rentenpunkt ist seit Juli 2025 in ganz Deutschland 40,79 Euro wert. Damit ergibt sich folgende Berechnung:
| Geburtsjahr des Kindes | Aktuell (Stand 2025) | Nach Mütterrente III | Zusätzlicher Monatsbetrag pro Kind |
|---|---|---|---|
| Vor 1992 | 2,5 Punkte = 101,98 € | 3,0 Punkte = 122,37 € | +20,40 € |
| Ab 1992 | 3,0 Punkte = 122,37 € | 3,0 Punkte = 122,37 € | 0 € |
Die Reform bringt also keine Veränderung für Kinder ab 1992, wohl aber eine deutliche Verbesserung für alle früher geborenen Kinder. Für jedes Kind steigt die monatliche Rente um aktuell 20,40 Euro brutto. Bei vier Kindern entspricht das schon mehr als 80 Euro zusätzlich im Monat.
Wichtig ist, dass die Erhöhung nicht befristet ist. Die Zuschläge gelten lebenslang und steigen automatisch mit jeder jährlichen Rentenanpassung.
Die Auszahlung erfolgt automatisch mit der Rente, sobald die Kindererziehungszeiten korrekt hinterlegt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Wichtig ist außerdem, dass die Mütterrente lebenslang gezahlt wird und nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Von der Mütterrente III profitieren also vor allem Eltern mit älteren Kindern. Nach aktuellen Schätzungen betrifft dies rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, insbesondere Frauen, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben.
Starttermin: Ab wann gilt die Mütterrente III?
Geplant ist, dass die Mütterrente III zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Nach Einschätzung von Fachleuten könnte es aber wegen der aufwändigen technischen Umsetzung bis 2028 dauern, bis alle Rentenbescheide angepasst sind. Betroffene sollen dann jedoch eine Nachzahlung ab dem Jahr 2027 erhalten.
Die Anpassung ist deshalb komplex, weil Millionen Rentenkonten neu berechnet werden müssen. Die Deutsche Rentenversicherung muss sämtliche Kindererziehungszeiten prüfen und für alle betroffenen Eltern die neuen Punkte hinzufügen. Die Finanzierung soll nicht über Beiträge der Rentenversicherung erfolgen, sondern über Steuermittel. Damit wird die Reform nicht zu Lasten der heutigen Beitragszahler umgesetzt, sondern aus dem Bundeshaushalt getragen.
Wer hat Anspruch auf die Mütterrente III?
Die geplante Mütterrente III wird ab 2027 eingeführt und soll für alle Eltern gelten, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, denen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Das betrifft in erster Linie Mütter, die Kinder erzogen haben und dadurch die ersten Lebensjahre der Kinder als sogenannte Erziehungszeit gutgeschrieben bekommen. In bestimmten Fällen können auch Väter profitieren, wenn ihnen die Erziehungszeit offiziell zugerechnet wurde, zum Beispiel weil sie den überwiegenden Teil der Betreuung übernommen haben.
Neben leiblichen Eltern können auch Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern Anspruch haben, wenn sie rechtlich als betreuende Bezugsperson erfasst sind. Voraussetzung ist außerdem, dass die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung gespeichert sind. Wenn diese Zeiten bislang nicht erfasst wurden, ist ein Antrag nötig.
Beispiel: Auswirkungen der Reform
Wie stark die Mütterrente III wirkt, hängt von der Anzahl und vom Geburtsjahr der Kinder ab.
Besonders Mütter mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren wurden, profitieren deutlich.
Beispiel mit drei Kindern, alle vor 1992 geboren:
Heute: 3 × 2,5 Rentenpunkte × 40,79 € = 305,93 € monatlich
Nach der Reform: 3 × 3 Punkte × 40,79 € = 367,11 € monatlich
Unterschied: +61,18 € pro Monat
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede je nach Kinderanzahl:
| Anzahl Kinder | Bisher (2,5 Punkte) | Neu (3 Punkte) | Differenz pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 101,98 € | 122,37 € | +20,39 € |
| 2 Kinder | 203,95 € | 244,74 € | +40,79 € |
| 3 Kinder | 305,93 € | 367,11 € | +61,18 € |
| 4 Kinder | 407,90 € | 489,48 € | +81,58 € |
| 5 Kinder | 509,88 € | 611,85 € | +101,97 € |
| 6 Kinder | 611,85 € | 734,22 € | +122,37 € |
Daraus wird deutlich: Die Mütterrente III sorgt vor allem bei kinderreichen Familien für eine spürbare Verbesserung der Altersrente.

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Hintergrund und Ziel der Reform: Warum wird es die Mütterrente III geben?
Die bisherigen Unterschiede zwischen vor und nach 1992 geborenen Kindern waren immer wieder Anlass für Kritik. Viele Eltern empfanden es als ungerecht, dass die gleiche Erziehungsleistung unterschiedlich bewertet wurde, nur weil die Kinder in unterschiedlichen Jahren geboren wurden.
Die Mütterrente III soll diese Ungleichheit nun beenden. Künftig gilt für jedes Kind der gleiche Zuschlag. Das bedeutet mehr Transparenz und eine deutlich einfachere Berechnung.
Von der Reform werden nach Schätzungen rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren, ein Großteil davon Frauen. Denn vor allem Frauen haben in den Jahrzehnten vor 1992 häufig zugunsten der Kinder auf Erwerbstätigkeit verzichtet und dadurch geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut. Die Reform sorgt also für eine gezielte Entlastung und Anerkennung dieser Generation.
Die Maßnahme ist außerdem ein politisches Signal. Sie zeigt, dass Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder gleichwertig ist und im Rentensystem denselben Stellenwert haben soll.
Fazit: „Die Mütterrente III ist eine geplante Reform mit großer Wirkung“
Für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern bedeutet sie einen monatlichen Zuschlag von aktuell 20,40 Euro brutto pro Kind. Bei mehreren Kindern summiert sich das zu deutlich höheren Rentenbeträgen.
Die Einführung ist für Anfang 2027 vorgesehen, wobei mit Verzögerungen bis 2028 gerechnet wird. Alle Nachzahlungen sollen dann aber rückwirkend ab 2027 erfolgen. Finanziert wird die Reform aus Steuermitteln.
Für die Betroffenen bedeutet das: mehr Gerechtigkeit, höhere Renten und eine lebenslange Anerkennung der Erziehungsleistung. Besonders Mütter mit mehreren älteren Kindern werden die Reform spürbar im Geldbeutel merken. Die Mütterrente III schafft damit nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern auch das Gefühl, dass die Erziehungsarbeit unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder endlich gleich behandelt wird.
Über den Autor
Carlos Arad ist seit dem letzten Semester seines Wirtschaftstudiums in der Finanzbranche als Analyst & Autor aktiv. Nach seiner Zeit als Produktentwickler in zahlreichen Fintechs schreibt er für etablierte Wirtschaftsmagazine und gründetet nebenbei eigene Bildungsportale im Finanzbereich. Seine Vision: Unternehmertum & Finanzen zum Teil unserer DNA zu machen.


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