
Lohnt sich die private Krankenversicherung für Ihr Kind?
Als Elternteil wünscht man sich nur das Beste für sein Kind. Vor allem, wenn es um dessen Gesundheit geht. In diesem Zusammenhang spielt die Krankenversicherung eine bedeutende Rolle. Doch welche Versicherung bietet den optimalen Schutz? Viele Betroffene sind unsicher, ob sie eine private oder gesetzliche Police für ihren Nachwuchs abschließen sollten. Dabei ist eine private Krankenversicherung (PKV) fürs Kind abhängig von der individuellen Ausgangslage in Einzelfällen grundsätzlich verpflichtend.
In jedem Fall eine PKV für Kinder möglich – selbst, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Auf welchen PKV-Tarif die Wahl fallen sollte und mit welchen Kosten zu rechnen ist, liegt demgemäß sowohl an der Familiensituation als auch im Ermessen der Eltern.
PKV für Kinder: Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Im Jahr 2018 waren in Deutschland rund 8,7 Millionen Bürger vollumfänglich privat krankenversichert, davon 1,6 Millionen Kinder. Nicht alle Minderjährigen jedoch müssten privat versichert sein. Eine Pflicht zu einem privaten Versicherungsschutz des Kindes besteht ausschließlich, wenn beide Elternteile im Vorfeld bereits einen eigenen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung im Ermessen der Erziehungsberechtigten; hier gilt die Versicherungsfreiheit. Die Größe des Spielraums wird dabei von der familiären Ausgangslage bestimmt. Folgende Konstellationen sind denkbar:
Die Eltern sind:
- nicht verheiratet. In diesem Falle ist ausschließlich das Versicherungsverhältnis der Mutter ausschlaggebend, unabhängig von der Ausübung des Sorgerechts oder dem gewählten Nachnamen des Kindes.
Die Regeln für verheiratete Paare gelten analog:
- Beide Eltern sind gesetzlich versichert. Das Kind kann wahlweise in einer der Krankenversicherungen der Eltern kostenlos mitversichert werden, seitens des Versicherungsgebers besteht ihm gegenüber eine Aufnahmepflicht. Das Kind kann auf Wunsch der Eltern dennoch privat versichert werden. Voraussetzung: Eine private Krankenversicherung nimmt den Antrag an.
- Beide Eltern sind privat versichert. Unter diesen Umständen muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. Stellen die Eltern bei einem ihrer eigenen Versicherer innerhalb der ersten beiden Monate nach der Geburt einen Aufnahmeantrag, besteht dem Kind gegenüber eine Aufnahmepflicht. Wunschgemäß können sich die Eltern um einen dritten Anbieter bemühen.
- Die Eltern des Kindes sind unterschiedlich versichert. Ob das privat versicherte Elternteil angestellt oder selbstständig arbeitet, fällt nicht ins Gewicht. In jedem Fall gilt:
- Verdient das privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Partner und übersteigt sein jährliches Einkommen darüber hinaus die sogenannte Jahresarbeitsentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro (Stand: 2020), muss das Kind privat versichert werden.
- Verdient das privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte Partner, liegt sein Einkommen allerdings unter der Versicherungspflichtgrenze, ist eine kostenlose Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils möglich. Dies gilt auch, übersteigt der Verdienst des gesetzlich versicherten Partners das des privat Versicherten.
Pflichtversicherung für Kinder in der PKV
Sind beide Eltern privat versichert, sind sie zwar verpflichtet, auch ihr Kind privat zu versichern. Allerdings haben sie die Wahl zwischen drei Versicherungsgebern: ihren jeweils eigenen oder einem dritten. Dabei spielen bei der Entscheidung für oder gegen die sogenannte Kindernachversicherung gemäß § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei einem der eigenen Versicherer folgende Erwägungen eine Rolle:
Vorteile einer Kindernachversicherung
- Kontrahierungszwang: Melden die Eltern ihr Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt bei einem ihrer Versicherer an, ist dieser zum gewünschten Versicherungsschutz ohne weitere Vornahme einer Gesundheitsprüfung des Kindes verpflichtet.
Nachteile einer Kindernachversicherung
- Der Versicherungsschutz ist auf die Leistungen des gewählten Eltern-Tarifes beschränkt und kann auch für das Kind in der Regel nicht neu verhandelt werden.
Für den letztgenannten Fall gibt es jedoch eine Ausnahme: Wurde im elterlichen Vertrag ein Optionsrecht vereinbart, kann zu vorab bestimmten Zeitpunkten eine bedarfsgerechte Anpassung des Versicherungsschutzes des Elternteils durch den Versicherer vorgenommen werden. Ist keine der Voraussetzungen einschlägig, kann der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise noch aufgrund des Tarifwechselrechts nach § 204 VVG erweitert werden. In der Regel allerdings gehen dem möglicherweise gewährten besseren Schutz sowohl eine erneute Gesundheitsprüfung als auch eine Wartezeit voraus, zudem werden zusätzliche Risikozuschläge erhoben.

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Freiwillige Versicherung eines Kindes in der PVK
Obwohl private Versicherungsunternehmen im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen keine kostenlose Familienversicherung für Kinder anbieten, kann sich abhängig vom Leistungsumfang eine private Police für das Kind als vorteilhafter erweisen. So übernehmen gesetzliche Krankenkassen normalerweise keine Kostenerstattung für Heilpraktiker oder Kieferorthopäden, zudem unterliegen sie aktuellen politischen Entscheidungen.
Werden aus wirtschaftlichen Gründen allgemeine Erstattungen wie für Brillengläser oder Zahnbehandlung reduziert, haben gesetzliche Versicherungsnehmer die Differenz nach dem Inkrafttreten der Neuregelung selbst zu tragen. Bei einer Privatversicherung sind beide Parteien an die zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung unterzeichneten Inhalte gebunden. Haben Eltern also die Wahl zwischen einer gesetzlichen (GKV) und privaten Versicherungsmöglichkeit für ihr Kind, erweist sich eine Kostenrechnung im Voraus als sinnvoll. Da auch hierbei verschiedene familiäre Konstellationen berücksichtigt werden müssen, empfehlen wir mit einem detaillierten Tarifvergleich zu überprüfen, ob die private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll ist.
Grundsätzlich liegen private Kinder- und Jugendtarife deutlich unter den Beträgen von erwachsenen Versicherten und beginnen abhängig von Eintrittsalter, dem Gesundheitszustands sowie dem gewünschten Leistungsumfang bereits bei knapp unter 100 Euro monatlich.
Mögliche Zuschüsse zur Kinder-PKV
Abhängig vom beruflichen Status des privat krankenversicherten Elternteils kann ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung des Kindes beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses für privat versicherte Angestellt wird jährlich erneut angepasst, unterliegt allerdings keinen starken Schwankungen.
Privat versicherte Angestellte | Privat versicherte Beamte | Freiberufler und Unternehmer |
50 Prozent Zuschuss durch den Arbeitgeber, limitiert auf Höchstbeitrag einer gesetzlichen KV | Bis zu 80 Prozent staatliche Beihilfe vom Dienstherrn (Bund/Bundesland). Entfällt spätestens mit Eintritt in das 26. Lebensjahr | Müssen Kosten vollumfänglich selber begleichen |
2020: 368 Euro jährlich. Arbeitnehmer trägt die Differenz | Große Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern | Aushandlung eines Pauschalbetrages als finanzielle Unterstützung während des Mutterschutzes mit der PKK möglich |
Keine Probleme im Erwachsenenalter: Wechsel zwischen GKV und PKV
Die Entscheidung der Eltern bestimmt nicht über den späteren Versicherungsschutz des Kindes mit Eintritt in das Erwachsenenalter. In Ausnahmefällen ist ein Wechsel zwischen PKV und GKV bereits zuvor einschlägig:
- Durch eine Heirat ebenso wie eine Scheidung muss der Versicherungsstatus des Kindes unter Umständen neu angepasst werden.
- Wechselt ein gesetzlich krankenversichertes Elternteil zu einem privaten Anbieter, fällt höchstwahrscheinlich auch das Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung.
- Wechselt ein privat krankenversichertes Elternteil in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ist eine Aufnahme des Kindes in die kostenlose Familienversicherung möglich.
- Mit Beginn einer Berufsausbildung wird der Heranwachsende automatisch gesetzlich pflichtversichert. Studenten haben die Wahl, sich von dieser gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und ihre private Krankenversicherung fortzuführen.
Bildnachweise: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com, © Fokussiert - stock.adobe.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)


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