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Zuschlag zur Erwebsminderungsrente in 2025: Das müssen Sie wissen

Wie hoch der Zuschlag zur Erwerbminderungsrente in 2025 wirklich?

  • carlos
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente in 2025? (Bild: Age Cymru Unsplash)

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente in 2025? (Bild: Age Cymru Unsplash)

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es 2025 gute Nachrichten: Die Renten steigen – und zwar nicht nur wegen der regulären Rentenerhöhung im Juli. Auch der Zuschlag für ältere Erwerbsminderungsrentner wird reformiert.

Was genau sich ändert, wann wie viel Geld fließt und worauf Sie achten sollten – wir erklären es Ihnen Schritt für Schritt.

Wer bekommt eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist nicht für jeden gedacht, der gesundheitlich angeschlagen ist.

Sie greift dann, wenn es ernst wird – also wenn Sie dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Damit Sie die Rente bekommen, müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Ihre Erwerbsfähigkeit ist deutlich eingeschränkt

Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie am Tag noch arbeiten können – egal in welchem Job (nicht nur in Ihrem bisherigen Beruf):

  • Voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

  • Teilweise erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden einsatzfähig sind.

  • Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keinen Anspruch – auch wenn die gesundheitlichen Einschränkungen im bisherigen Beruf erheblich sind.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft das auf Basis von ärztlichen Gutachten – oft kommt auch der Medizinische Dienst dazu.

2. Sie waren lange genug versichert

Damit Sie überhaupt Anspruch haben, müssen Sie die sogenannte Wartezeit erfüllen. Konkret:

  • Mindestens fünf Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung

Pflichtbeiträge zählen z. B. aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit, bei Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I.

3. Die Erwerbsminderung ist auf Dauer

Die Rente gibt es nicht bei vorübergehenden Erkrankungen. Die Rentenversicherung prüft genau, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt – medizinisch, aber auch anhand Ihrer beruflichen Situation. Viele Erwerbsminderungsrenten werden zunächst befristet gezahlt, etwa für drei Jahre. Verlängerungen sind möglich – oft sogar üblich.

Neuer Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente in 2025: Wer bekommt ihn?

Nicht alle Erwerbsminderungsrentner profitieren automatisch vom neuen Zuschlag. Entscheidend ist, wann Ihre Rente begonnen hat:

  • Beginn zwischen 2001 und Juni 2014: Sie erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent

  • Beginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018: Hier gibt es 4,5 Prozent Zuschlag

Wichtig: Die Regelung gilt für Bestandsrentner, die bisher leer ausgegangen sind, wenn es neue Verbesserungen bei der EM-Rente gab. Genau diese Lücke wird jetzt geschlossen.

Wie wird der neue Zuschlag berechnet?

Für 2025 gilt ein Zwei-Stufen-Modell:

1. Stufe: Temporärer Zuschlag (Juli 2024 bis November 2025)

In dieser Übergangsphase bekommen Sie den Zuschlag zusätzlich zur bisherigen Rente. Das Geld kommt als separate Überweisung – zwischen dem 10. und 20. jedes Monats.

Beispiel:

  • Ihre monatliche Rente beträgt 1.200 Euro

  • Bei 7,5 % Zuschlag bekommen Sie 90 Euro on top

  • Das heißt: 1.290 Euro monatlich – brutto

2. Stufe: Dauerhafte Integration ab Dezember 2025

Ab Ende 2025 wird der Zuschlag fest in die Rente integriert – nicht mehr als separater Betrag, sondern direkt mitberechnet. Die Berechnung erfolgt dann nicht mehr auf Basis der Rente, sondern über Ihre Entgeltpunkte.

Das klingt technischer, ist aber langfristig transparenter und gerechter.

Beispiel:

  • Sie haben 30 Entgeltpunkte

  • Rentenwert 2025: 40,79 Euro

  • Zuschlagsfaktor: 0,075 (bei Rentenbeginn vor 2014)

Rechnung: 30 × 40,79 € × 0,075 = 91,78 € Zuschlag

Ihre neue Rente: 1.223,70 € + 91,78 € = 1.315,48 €

Pluspunkt: Zusätzliche Rentenerhöhung um 3,5 Prozent

Neben dem Zuschlag steigt auch die reguläre Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2025 um 3,5 Prozent.

Wenn Sie den Zuschlag plus die Rentenerhöhung kombinieren, bedeutet das unterm Strich:

+11,3 Prozent mehr Rente seit 2024 – für viele ein echter Unterschied im Geldbeutel.

Neue Freibeträge: Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen in 2025?

Auch wenn Sie neben Ihrer Rente noch etwas dazuverdienen, gibt es gute Nachrichten.

Die Freibeträge steigen ebenfalls.

ErwerbsminderungHinzuverdienstgrenze 2025
Voll erwerbsgemindert19.661 € pro Jahr
Teilweise erwerbsgemindert39.322 € pro Jahr

Wenn Sie mehr verdienen, wird die Rente anteilig gekürzt – aber eben nicht sofort gestrichen. Rechnen lohnt sich also.

Das sollten Sie jetzt tun

Auch wenn der neue Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente automatisch erfolgt, sollten Sie sich nicht einfach zurücklehnen. Denn nicht immer läuft alles reibungslos – gerade in der Übergangsphase bis Ende 2025.

Das können und sollten Sie aktiv tun:

1. Ihren Rentenbescheid genau prüfen : Ab Juli 2024 erhalten Sie neben Ihrer Hauptrente eine zweite Überweisung – den Zuschlag. Wichtig: Diese wird nicht extra angekündigt, sondern fließt einfach aufs Konto. Prüfen Sie deshalb Ihren Kontoauszug genau. Ab Dezember 2025 steht der neue Gesamtbetrag dann direkt auf dem Bescheid.

2. Entgeltpunkte und Zurechnungszeiten checken: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag über Entgeltpunkte berechnet. Besonders für Erwerbsgeminderte, die früh aus dem Berufsleben ausscheiden mussten, ist es wichtig, dass die sogenannte Zurechnungszeit korrekt berücksichtigt wurde. Sie gleicht fehlende Beitragsjahre aus – bis zum regulären Rentenalter.

3. Hinzuverdienstgrenzen kennen – und nutzen: Sie dürfen trotz Erwerbsminderungsrente etwas dazuverdienen, ohne dass die Rente sofort gekürzt wird. Die neuen Freibeträge ab 2025 sind großzügiger als in den Vorjahren. Wer teilzeitfähig ist, kann bis zu 39.322 Euro im Jahr dazuverdienen. Lassen Sie sich ggf. steuerlich oder arbeitsrechtlich beraten, bevor Sie einen Job annehmen.

4. Frühzeitig beraten lassen: Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung – telefonisch, vor Ort oder digital. Gerade bei komplexen Fällen, zusätzlichen Einkünften oder Unsicherheiten rund um die neue Berechnungsweise kann das sehr hilfreich sein. Vereinbaren Sie am besten jetzt schon einen Termin für Ende 2025 – dann wird’s eng.

Fazit: Spürbar mehr Geld – aber nur, wenn alles stimmt

Der neue Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiges Signal: Auch Menschen, die schon länger nicht mehr arbeiten können, bekommen endlich mehr finanzielle Sicherheit. Die Kombination aus Rentenerhöhung und Zuschlag sorgt 2025 bei vielen für eine deutliche Entlastung – teilweise über 11 Prozent mehr Rente.

Aber: Der Übergang ist technisch komplex. Zwei Rechenmodelle, wechselnde Auszahlungstermine und viele Einzelfälle machen es Betroffenen schwer, den Überblick zu behalten. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rentenunterlagen gründlich zu prüfen, die Freibeträge zu kennen und sich frühzeitig Hilfe zu holen.

Unterm Strich ist klar: Wer seine Rechte kennt, kann 2025 deutlich profitieren. Wer sich nicht kümmert, riskiert, dass Geld auf der Strecke bleibt. Machen Sie deshalb aktiv den Check – und holen Sie sich das, was Ihnen zusteht.

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    Über den Autor

    carlos
    Carlos Arad

    Carlos Arad ist seit dem letzten Semester seines Wirtschaftstudiums in der Finanzbranche als Analyst & Autor aktiv. Nach seiner Zeit als Produktentwickler in zahlreichen Fintechs schreibt er für etablierte Wirtschaftsmagazine und gründetet nebenbei eigene Bildungsportale im Finanzbereich. Seine Vision: Unternehmertum & Finanzen zum Teil unserer DNA zu machen.

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