Immobilien

Grundsteuer ab 2025: So teuer wird’s für Eigentümer

Verbände haben konkrete Fallbeispiele durchgerechnet / Verfassungsrechtler rät: Einspruch einlegen!

Ein- und Mehrfamilienhäuser an einer Straße (Foto: freepik, startnatali2019) - Grundsteuer ab 2025: So teuer wird’s für Eigentümer

Berlin – Bis Januar 2023 müssen Eigentümer die Steuererklärung abgeben – ab 2025 soll dann die neue Grundsteuer gelten. Das Online-Formular kostet viele Hausbesitzer nicht nur Zeit und Nerven. Die Reform könnte für manche richtig teuer werden, gerade im Osten. Zudem sind Juristen der Meinung, dass sie in manchen Bundesländern verfassungswidrig ist.

Was die Kosten betrifft, berichtet die „Bild“-Zeitung heute, dass nach Rechenbeispielen der Verbände Haus & Grund sowie VDGN die Grundsteuer in manchen Fällen um mehr als das 5-fache steigt.

Demnach würde die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Hohen Neuendorf in Brandenburg ab 2025 auf mehr als 500 Euro jährlich steigen – von bisher 247 Euro. Ein Wohnungseigentümer in Berlin-Charlottenburg müsste statt 104 Euro dann 580 Euro zahlen. Für ein Einfamilienhauses in Berlin-Kaulsdorf wären es 1.057 statt 290 Euro.

Hebesätze für Grundsteuer senken

Experten hatten das erwartet: „Gerade in Ostdeutschland ist zu befürchten, dass die Grundsteuer erheblich teurer wird und sich teilweise verdoppelt oder verdreifacht“, sagte Steuerberater Sascha Matussek von der Kanzlei Winheller neulich dem „Handelsblatt“.

Städte und Gemeinden sollten gegensteuern und die sogenannten „Hebesätze“ senken, um die Zusatzbelastung zu dämpfen, fordert Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, in „Bild“. Auch VDGN-Chef Jochen Brückmann befürwortet „eine Entlastung durch eine Absenkung der Steuermesszahl und eine Anpassung der Hebesätze“.

Einige Grundsteuer-Modelle verfassungswidrig?

Die Grundsteuer-Erklärungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Für das sogenannte Bundesmodell haben sich die meisten Länder entschieden. Einen eigenen Weg gehen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Experten bewerten die Modelle unterschiedlich. Im Interview mit focus.de sieht der Augsburger Verfassungsrechtler Professor Gregor Kirchhof vor allem das Bundesmodell und das Modell von Baden-Württemberg kritisch. Sie hält er für verfassungswidrig.

System weiterhin zu kompliziert

Im Fokus-Interview rät er, „Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zu erheben und dann zu klagen“. Es gehe nicht darum, keine Grundsteuer zu entrichten. Die Bewertung der Steuern müsse realitätsgerecht sein, so Kirchhof.

Der Rechtsexperte moniert, dass die Modelle weiter mit Einheitswerten arbeiten, die das Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte. „Eigentlich sollte eine gleichheitsgerechte Vereinfachung gelingen. Doch ist das System weiterhin zu kompliziert.“

Anders sehe es mit der Umsetzung in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Hessen aus. Die Modelle dieser 4 Länder hält Kirchhoff für sehr effizient und verfassungskonform.

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