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Investmentfonds

Vermögenswirksame Leistungen – regelmäßig Sparen mit Zulagen

Erhalten Sie monatlich bis zu 40 € von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen

Das Wichtigste in Kürze
  • Zahlreiche Arbeitnehmer in Deutschland haben aufgrund tariflicher Bestimmungen oder freiwilliger Zahlungen durch den Arbeitgeber Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
  • Sie können vermögenswirksame Leistungen in vier Formen verwenden, nämlich als Bausparvertrag, als Fondssparplan, als Banksparplan und zur Tilgung eines bestehenden Immobilienkredites.
  • Auf die vermögenswirksamen Leistungen gibt es unter Einhaltung einer festgelegten Einkommensgrenze die Möglichkeit, eine Arbeitnehmersparzulage als staatliche Forderung zu vereinnahmen. Beim Wertpapiersparen empfehlen wir das kostenloses VL-FondsDepots der comdirect. Weitere Anbieter, die geeignete Depots für Vermögenswirksame Leistungen anbieten, sind die Commerzbank und finvesto.
Vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmersparzulage

Zusätzlich zum Monatsgehalt kann Ihr Arbeitgeber monatlich bis zu 40 € in vermögenswirksame Leistungen fließen lassen.

Es gibt in Deutschland einige Maßnahmen, die Arbeitnehmer dabei unterstützen sollen, regelmäßig zu sparen und so Vermögen aufzubauen.

Zu den ältesten Zulagen zählt in dem Zusammenhang die vermögenswirksame Leistung. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine staatliche Förderung, sondern um eine Zulage, die viele Arbeitgeber in Deutschland ihren Mitarbeitern zahlen.

Was Sie zum Thema vermögenswirksame Leistungen und VL-Sparen auch 2024 wissen sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag.

1. Worum handelt es sich beim VL-Sparen?

Bei den vermögenswirksamen Leistungen, meistens „VL“ abgekürzt, handelt es sich um eine Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber können in einen sogenannten VL-Vertrag fließen.

Diese wird von zahlreichen Arbeitgebern des Landes gewährt. Manchmal geschieht dies freiwillig, manchmal sind die entsprechenden Arbeitgeber aber auch aufgrund tariflicher Vereinbarungen dazu verpflichtet, diese Geldleistung zu erbringen.

Falls Sie einen Anspruch auf diese VL-Leistungen haben, sollten Sie darauf nicht verzichten. Insbesondere unter der Voraussetzung, dass vermögenswirksame Leistungen durch Arbeitgeber gezahlt werden, können Sie nämlich beim Vermögensaufbau von einem solchen Geldgeschenk profitieren.

1.1. Wie funktioniert das VL-Sparen?

Vermögenswirksame Leistungen anlegen bedeutet, dass Sie die Sparzulage in einen sogenannten VL-Vertrag fließen lassen.

Die Vertragsart können Sie selbst wählen, denn am Markt gibt es diesbezüglich verschiedene Varianten, auf die wir im späteren Verlauf unseres Beitrages näher eingehen werden.

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen funktioniert im Detail so, dass Sie sich zunächst für einen Vertrag entscheiden. Diesen legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor, damit er weiß, wohin er seine Sparzulage überweisen soll. In der Regel wird seitens des Arbeitgebers dann ein Dauerauftrag eingerichtet, sodass Monat für Monat die tariflich bestimmte oder freiwillige Sparzulage in den VL-Vertrag fließt.

Kurz vor Ende der Vertragslaufzeit werden Sie für gewöhnlich vom jeweiligen Anbieter des VL-Vertrages informiert. Sie können das angesammelte Guthaben dann verfügen oder es wird direkt ein sogenannter Anschlussvertrag gebildet.

Wichtig ist zu wissen, dass die VL-Verträge stets eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Diese teilt sich in eine Einzelaufzeit von sechs Jahren und einem Jahr Pause auf. Nur dann wird auch die staatliche Zulage in Form der Arbeitnehmersparzulage gezahlt, auf die wir weiteren Verlauf des Beitrages noch näher eingehen werden.

1.2. In 8 Schritten zum Abschluss eines VL-Vertrages

Die folgende Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen können und woran Sie denken sollten, wenn Sie gerne einen VL-Vertrag abschließen möchten:

  1.  Angebote der Vermögenswirksamen Leistungen vergleichen und geeignete Vertragsart auswählen, zum Beispiel das VL-Fondssparen bei finvesto
  2.  Vertrag beim Anbieter abschließen, beispielsweise der ING, VTB oder Sparkassen
  3.  Freistellungsauftrag erteilen
  4.  Vertrag dem Arbeitgeber vorlegen
  5.  Arbeitgeber richtet Dauerauftrag über Sparzulage ein
  6.  Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie beantragen (falls innerhalb der Einkommensgrenzen)
  7.  Nach 7 Jahren Laufzeit: Anschlussvertrag bilden oder über Guthaben verfügen

1.3. Arbeitnehmersparzulage wird auf VL-Leistungen gezahlt

Die vermögenswirksamen Leistungen alleine können bereits attraktiv sein, wenn der Arbeitgeber einen Sparzuschuss gewährt.

Noch interessanter werden die VL-Leistungen allerdings in Verbindung mit der Arbeitnehmersparzulage. Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen wird vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.

In erster Linie ist eine Einkommensgrenze zu beachten, die nicht überschritten werden darf. Dabei geht es um das sogenannte zu versteuernde Einkommen, welches Sie beispielsweise auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Wie hoch dieses zu versteuernde Einkommen maximal sein darf, hängt in erster Linie von der Art des VL-Vertrages ab.

Die folgenden Tabelle in Kapitel 1.5. gibt Ihnen einen Überblick über den zu versteuernden Höchstbetrag Ihres Einkommens.

Wichtig zu wissen: Demnach qualifizieren sich auch Minijobber für vermögenswirksame Leistungen.

Die Arbeitnehmersparzulage ist allerdings nicht die einzige staatliche Förderung, die im Zusammenhang mit dem VL-Sparen gezahlt wird. Zusätzlich bzw. alternativ können Sparer mitunter auch die Wohnungsbauprämie vereinnahmen.

1.4. Wohnungsbauprämie für VL-Verträge als Bausparverträge

Im Vermögensbildungsgesetz, welches die Grundlage für die vermögenswirksame Leistungen ist, ist unter anderem festgelegt, dass die Arbeitnehmersparzulage auch bei der Nutzung eines VL-Vertrages als Bausparvertrag in Anspruch genommen werden kann und damit indirekt häufig der Baufinanzierung dient.

Dies trifft ebenfalls für die Wohnungsbauprämie zu. Diese wird gezahlt, falls sich der Sparer für einen Bausparvertrag entscheidet und wiederum eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

» Weiteres zur Baufinanzierung auf FTD.de

1.5. Die entsprechenden Einkommensgrenzen der vermögenswirksamen Leistungen im Überblick

Wie hoch die entsprechenden Einkommensgrenzen sind, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

VerwendungKonditionen
Banksparplan
  • Einkommensgrenze: keine Förderung
  • Förderung: keine Förderung
Bausparvertrag
  • Einkommensgrenze Fall 1: 17.900 / 35.800 €
  • Förderung Fall 1: Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Einkommensgrenze Fall 2: 25.600 / 51.200 €
  • Förderung Fall 2: Wohnungsbauprämie
Fondssparplan
  • Einkommensgrenze: 20.000 / 40.000 €
  • Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage
Tilgung des Darlehens
  • Einkommensgrenze: 17.900 / 35.800 €
  • Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage

Ob Sie für vermögenswirksame Leistungen eine Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmersparzulage enthalten, hängt also vor allem von der Art des gewählten VL-Vertrages ab.

Der Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen und der Wohnungsbauprämie kann unter Umständen darin bestehen, dass die Einkommensgrenzen etwas höher angesetzt sind und Sie vielleicht eine Förderung erhalten, während Sie für die Arbeitnehmersparzulage bereits ein zu hohes Einkommen erzielen.

2. Wie viel Geld und welche Höhe vermögenswirksamer Leistungen erhalten ich?

Eine der interessantesten Fragen im Zusammenhang mit VL-Leistungen ist natürlich, in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden.

Grundsätzlich ist festgelegt, dass der Arbeitgeber einen Anteil von maximal 40 Euro im Monat übernehmen kann.

Sie selbst haben allerdings die Möglichkeit, noch mehr in den Vertrag einzuzahlen. Genauso interessant wie die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber eventuell zahlt, ist der jeweilige Förderbetrag, der in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie gezahlt wird.

2.1. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt vom VL-Vertrag ab

  • Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent, wenn Sie sich entweder für einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredites entscheiden.

Allerdings gelten diese neun Prozent auf einen Beitrag von maximal 470 Euro im Jahr. Daher kann die Arbeitnehmersparzulage in diesem Fall höchstens 43 Euro jährlich betragen.

  • Falls Sie sich stattdessen für einen VL-Vertrag als Sparplan in Fonds entscheiden, dann beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich.
    Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall 80 Euro im Jahr bekommen können.

Die gute Nachricht ist: Sie können beide Verträge abschließen, also im optimalen Fall pro Jahr eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 123 Euro erhalten.

  • Die Wohnungsbauprämie beläuft sich stets auf 8,8 Prozent, allerdings ist auch hier ein maximaler Betrag zu beachten, der angerechnet wird, dieser beläuft sich auf jährlich 512 Euro.
Aus diesem Grund kann die Wohnungsbauprämie pro Jahr höchstens rund 45 Euro betragen. Wichtig zu erwähnen ist in dem Zusammenhang, dass VL-Leistungen nicht angerechnet werden. Von den maximal 512 Euro, die durch die Wohnungsbauprämie gefördert werden, können Sie also zuvor die VL-Leistungen abziehen.

2.2. Lohnt sich VL-Sparen – eine Beispielrechnung

Gegenüber Riester haben vermögenswirksame Leistung oft den Ruf, dass sie sich nicht lohnen würden.

Zwar sind die staatlichen Förderungen in Form der Arbeitnehmersparzulage und einer eventuellen Wohnungsbauprämie natürlich geringer als die Zulagen der Riester-Rente. Trotzdem schließen sich beide Verträge nicht gegenseitig aus, sodass es sogar sinnvoll sein kann, zum einen einen VL-Vertrag und zum anderen einen Riester-Vertrag abzuschließen.

Zudem können Sie durch vermögenswirksame Leistungen eine Betriebsrente aufbauen, denn vermögenswirksame Leistungen können der betrieblichen Altersvorsorge dienen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand einer Beispielrechnung verdeutlichen, welche Betrag Ihnen alleine aufgrund der vermögenswirksame Leistungen nach Ende der Laufzeit eines klassischen VL-Vertrages zur Verfügung steht.

Vermögenswirksame Leistungen als FondssparplanKonditionen
VL-Leistungen des Arbeitgebers:
  • 40 €/Monat
Jahreseinzahlung:
  • 480 €
Rendite pro Jahr:
  • 4 %
Guthaben nach 7 Jahren Laufzeit:
  • ca. 3.600 €

Dieses Beispielrechnung zeigt, dass Sie inklusive der Verzinsung bzw. Rendite bei diesem VL-Vertrag nach sieben Jahren über ein Gesamtvermögen von über 3.500 Euro verfügen können.

Von diesem Betrag haben Sie keinen einzigen Euro selbst eingezahlt, denn Ihr Arbeitgeber hat die monatliche VL-Leistungen in Höhe von 40 Euro übernommen. Dies zeigt, dass sich VL-Leistungen auch heutzutage noch lohnen können, sogar ohne die Berücksichtigung der zusätzlich noch möglichen Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.
» Weiteres zur Arbeitnehmersparzulage auf FTD.de

3. Wie ist die Steuer bei vermögenswirksamen Leistungen zu berücksichtigen?

Bei einer Geldanlage sowie beim regelmäßigen Sparen kommt oftmals das Thema Steuern auf.

  • Auf vermögenswirksame Leistungen zahlen Sie Steuern, denn die Zulagen des Arbeitgebers erhöhen faktisch Ihr Bruttoeinkommen.
  • Daher werden von den Beiträgen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben gezahlt.
  • Darüber hinaus sind die Kapitalerträge, die Sie im Zuge des VL-Vertrages erzielen, ebenfalls steuerpflichtig, hier greift die allgemeine Abgeltungssteuer, die bei Kapitalerträgen anfällt.

Wenn Sie allerdings vermögenswirksame Leistungen per Entgeltumwandlung nutzen, also diese in Form einer Betriebsrente ansparen, greift wie bei sonstigen Entgeltumwandlungen der Steuerspareffekt.

3.1. Vermögenswirksame Leistung vorzeitig auszahlen: schädliche Verfügung vermeiden

Grundsätzlich haben Sie zwar die Möglichkeit, sich vermögenswirksame Leistungen vorzeitig auszahlen zu lassen, also den Vertrag vor Ablauf zu kündigen.

Allerdings sollten Sie wissen, dass dann eventuelle staatliche Förderungen, wie die Arbeitnehmersparzulage oder auch die Wohnungsbauprämie, zurückgezahlt werden müssen. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer schädlichen Verfügung.

Es gibt lediglich einige Ausnahmen, wann die vorzeitige Verfügung möglich ist, nämlich:

  • Heirat
  • Tode des Vertragsinhabers oder Ehepartners
  • Arbeitslosigkeit
  • Volle Erwerbsminderung
  • Selbstständigkeit

3.2. Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend einzahlen

Die VL-Verträge beginnen in aller Regel zum 1. Januar eines Jahres und haben eine Laufzeit von sieben Jahren.

Falls Sie zum Beispiel den Vertrag Mitte des Jahres abschließen und der Arbeitgeber aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses dann verpflichtet ist, VL-Leistungen zu zahlen, können normalerweise vermögenswirksame Leistungen rückwirkend zum Jahresende in den Vertrag eingezahlt werden.

Somit ist gewährleistet, dass rückwirkend für das gesamte Jahr Einzahlungen vorgenommen werden.

4. Welche Sparvarianten der vermögenswirksamen Leistungen sind möglich?

Sparvarianten vermögenswirksame Leistungen

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt von vielen Faktoren ab. Auch während des Mutterschutzes oder der Elternzeit verfällt Ihr Anspruch nicht.

Falls Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten möchten, müssen Sie zuvor einen VL-Vertrag abschließen.

Aktuell stehen Ihnen die folgenden vier Möglichkeit zur Verfügung, wenn Sie VL-Sparen möchten:

  • Banksparplan
  • Fondssparplan
  • Bausparvertrag
  • Immobilienkredit tilgen

Mit diesen vier Varianten möchten wir uns im Folgenden etwas näher beschäftigen.

4.1. Vermögenswirksame Leistungen: Banksparplan kaum noch lohnenswert

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Banksparplan fließen lassen möchten, sollten Sie bedenken, dass die Rendite mittlerweile sehr gering ist.

Dies liegt an der Niedrigzinsphase, die dazu geführt hat, dass Sie bei einem Banksparplan selten einen Ertrag von mehr als zwei Prozent generieren können.

Zudem sollten Sie beachten, dass es bei einem VL-Vertrag als Banksparplan keine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage gibt. In der Regel ist der Banksparplan sowohl mit einer garantierten Verzinsung als auch einem Bonus versehen.

Dieser wird in aller Regel am Laufzeitende einmalig gezahlt und bewegt sich zwischen 10 und 15 Prozent.

Fazit: Geeignet sind vermögenswirksame Leistungen in einen Banksparplan vor allem für sehr sicherheitsorientierte Sparer.

4.2. Vermögenswirksame Leistungen in einen ETF (Fondssparplan) fließen lassen

Deutlich renditestärker als der Banksparplan ist die zweite Variante des VL-Vertrages, nämlich der VL-Fondssparplan.

Mittlerweile können die VL-Leistungen nicht nur in einen klassischen Aktienfonds fließen, sondern darüber hinaus können Sie sich ebenfalls für Indexfonds entscheiden.

Vermögenswirksame Leistungen in ETFs fließen zu lassen ist mit mehreren Vorteilen verbunden:

  1. zum einen sind die Kosten meistens geringer als bei aktiv gemanagten Fonds
  2. zum anderen erzielen Sie eine noch größere Risikostreuung, da die Exchange Traded Funds (ETFs) immer einen Basisindex haben, in dem wiederum zahlreiche Aktien notiert werden
Fazit: Aktuell ist der VL-Fondssparplan mit einer durchschnittlichen Jahresrendite zwischen vier bis sechs Prozent die attraktivste Möglichkeit, wie Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen können.

4.3. Vermögenswirksame Leistungen: Bausparvertrag zu späteren Eigenheimfinanzierung

Eine dritte und sehr beliebt Variante, wie Sie VL-Leistungen ansparen können, ist der Bausparvertrag.

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Banksparplan fließen lassen, dann steht meistens die spätere Eigenheimfinanzierung in Vordergrund.

Die geeignete Wahl ist der Bausparvertrag insbesondere unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Sie möchten in absehbarer Zeit ein Eigenheim erwerben oder bauen
  • Sie besitzen bereits Wohneigenheim und möchten für spätere Sanierungen oder größere Renovierung sparen
  • Sie können sich vorstellen, in zehn Jahren einmal Immobilieneigentümer zu werden
Fazit: Für den Bausparplan spricht zudem, dass Sie in dem Fall auf die VL-Leistungen nicht nur eine Arbeitnehmersparzulage erhalten können, sondern darüber hinaus ebenfalls eine Wohnungsbauprämie. Allerdings sollten Sie wissen, dass die Wohnungsbauprämie nur für die anteiligen Sparbeträge gezahlt wird, bei denen es sich nicht um VL-Leistungen handelt.

4.4. Immobilienkredit tilgen mit VL-Leistungen

Eine vierte Variante, wie Sie VL-Leistungen verwenden können, ist das Abzahlen eines bereits bestehenden Immobilienkredites.

So haben Sie ganz einfach die Möglichkeit, beispielsweise die VL-Leistung Ihres Arbeitgebers auf das entsprechende Kreditkonto Ihres Immobiliendarlehens überweisen zu lassen.

Fazit: Diese Verwendung findet allerdings nicht so häufig statt, denn meistens sind VL-Sparer relativ jung und besitzen daher noch kein Immobilieneigentum. Trotzdem handelt es sich um eine sehr sinnvolle Lösung, wenn Sie VL-Leistungen erhalten.

4.5. Abschließender Überblick: Die Förderungsmöglichkeiten auf einen Blick

Der folgenden Tabelle können Sie noch einmal übersichtlich die wichtigsten Eigenschaften der vier Verwendungsmöglichkeiten der VL-Leistungen zur Unterscheidung und Auswahlhilfe entnehmen.

VerwendungKonditionen
Banksparplan
  • Rendite im Schnitt: 1,5 bis 2,5 %
  • Förderung möglich: nein
  • Sparziel: Sicherheit
  • Anbieter: Banken
  • Beispiel: Banksparplan der ING
Bausparvertrag
  • Rendite im Schnitt: 0,5 bis 1,5 %
  • Förderung möglich: ja
  • Sparziel: Eigenheim
  • Anbieter: Bausparkassen
  • Beispiel: Bausparvertrag der Schwäbisch Hall
Fondssparplan
  • Rendite im Schnitt: 4,5 bis 6,0 %
  • Förderung möglich: ja
  • Sparziel: Rendite
  • Anbieter: Fondsgesellschaften
  • Beispiel: VL-Depot bei finvesto
Tilgung Darlehen
  • Rendite im Schnitt: keine
  • Förderung möglich: ja
  • Sparziel: Tilgung
  • Anbieter: Banken
  • Beispiel: Darlehen mit Tilgung der Schwäbisch Hall

5. Worauf sollte bei einem Vergleich der vermögenswirksamen Leistungen geachtet werden?

Bevor Sie sich für das VL-Sparen und konkret für einen VL-Vertrag entscheiden, sollten Sie die vermögenswirksamen Leistungen einem Vergleich unterziehen.

Das bedeutet, dass Sie insbesondere die vier zuvor erwähnten Varianten miteinander vergleichen, aber sich auch die jeweiligen Anbieter betrachten. Insbesondere im Hinblick auf die Rendite kann es nämlich größere Unterschiede zwischen den Angeboten geben.

Sinnvoll ist es daher, sich die vermögenswirksamen Leistungen in Tests zu betrachten. So ist beispielsweise der Testsieger unter den vermögenswirksamen Leistungen die Sparvariante, die Ihnen die besten Konditionen bietet und bei dem Sie im Rahmen des VL-Vertrages eine besonders gute Rendite vereinnahmen können. Finanzmagazine wie Finanztest der Stiftung Warentest ist ein kostenpflichtiges Angebot, das Sie zu Recherchezwecken nutzen können.

Die Bezeichnung als beste vermögenswirksame Leistungen beinhaltet also für gewöhnlich, dass Sie mit dem entsprechenden Vertrag eine sehr gute Rendite erzielen. Allerdings sollten Sie auch noch auf andere Faktoren achten, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen aussuchen bzw. sich für den entsprechenden Vertrag entscheiden.

Ein nicht unwichtiger Aspekt ist zum Beispiel, ob Sie für den entsprechenden VL-Vertrag tatsächlich eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Beim Banksparplan ist dies, wie zuvor bereits erwähnt, nämlich nicht der Fall. Weitere Informationen finden Sie zudem auf FTD.de.

VL-Verträge werden von zahlreichen Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften angeboten. Dazu zählen beispielsweise:

6. Häufige Fragen zum Thema vermögenswirksame Leistungen

Zum Thema vermögenswirksame Leistungen gibt es durchaus Aufklärungsbedarf, was häufige Fragen der Verbraucher zeigen.

Für nicht wenige Kunden handelt es sich um ein etwas undurchsichtiges Sparthema, weshalb wir im Folgenden einige häufig auftretende Fragen beantworten möchten.

  • 6.1. Wie werden vermögenswirksame Leistungen besteuert?

    Die Erträge, die Sie aus einem VL-Vertrag erzielen, werden im Rahmen der Abgeltungssteuer besteuert.

    Das bedeutet, wenn Sie noch einen ausreichend hohen Anteil Ihres Sparer-Pauschbetrages zur Verfügung haben, muss kein Steuerabzug stattfinden.

  • 6.2. Wie lange laufen vermögenswirksame Leistungen?

    Ein VL-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren.

    Meistens müssen allerdings nur sechs Jahre eingezahlt sein, denn das letzte Jahr ist die sogenannte Ruhephase.

    Nach Ablauf der sieben Jahre können Sie – wenn gewünscht – sofort einen Anschlussvertrag als neuen VL-Vertrag abschließen.

  • 6.3. Wie lege ich vermögenswirksame Leistungen am besten an?

    Wie Sie in unserem Beitrag erfahren konnten, gibt es für vermögenswirksame Leistungen drei Anlagemöglichkeiten, denn die VL-Leistungen in einen bestehenden Immobilienkredit zur Tilgung fließen zu lassen, ist natürlich keine Sparform.

    Für welche der drei verbleibenden Alternativen (Bausparen, Fondssparen oder Banksparplan) Sie sich entscheiden, hängt vor allem von Ihrer Einstellung zu Rendite und Risiko ab. Die attraktivste Sparform für vermögenswirksame Leistung ist aktuell sicherlich das Fondssparen.

  • 6.4. Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

    Zunächst einmal erhalten alle Personen vermögenswirksame Leistungen, die beschäftigt sind und bei denen der Arbeitgeber entweder freiwillig oder aufgrund tariflicher Bestimmungen einen Sparzuschuss gewährt.

    Darüber hinaus kann jeder Sparer freiwillig die VL-Leistungen aufstocken. Somit sind es in erster Linie Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten, die VL-Leistungen in Anspruch nehmen können.

  • 6.5. Welchen Einfluss haben weitere Umstände wie die Elternzeit auf vermögenswirksame Leistungen?

    Theoretisch haben weder Mutterschutz noch Elternzeit oder der Bezug von Elterngeld Einfluss auf die vermögenswirksamen Leistungen. In Einzelfällen hängt dies jedoch von Ihrem VL-Vertrag ab, sodass Sie sich an den festgelegten Konditionen orientieren sollten.

    Bei vermögenswirksamen Leistungen und Krankengeld verhält es sich so, dass beispielsweise Angestellte des TVÖD den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nicht verlieren. Sofern also ein Beamter vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber erhält und durch Krankheit ausfällt, wird der monatliche Betrag weiterhin gezahlt. Dies gilt jedoch nicht für das Urlaubsentgelt, welches sich nach der Grundvergütung richtet und Leistungen wie ein 13. Gehalt oder Sonderzahlungen wie vermögenswirksame Leistungen nicht berücksichtigt.

    Angestellte des öffentlichen Dienstes sind ab dem ersten Tag automatisch bei der VBL versichert. Die Versorgungsantalt des Bundes und der Länder, kurz VBL,entrichtet vermögenswirksame Leistungen, in welche der Arbeitnehmer zusätzlich privat in die Entgeltumwandlung zahlen kann.

    Wer hingegen das Angebot der Altersteilzeit annehmen möchte, dem wird ein Aufstockungsbetrag angeboten. Bei diesem Angebot sind wiederum auch vermögenswirksame Leistungen eingeplant.

    Wer sich derzeit mit Fragen rund um die Privatinsolvenz auseinandersetze muss, kann erleichtert aufatmen. Vermögenswirksame Leistungen gehören nicht zum pfandbaren Lohn. Ähnliches gilt auch für das Unterhalt: Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, muss dies nicht für Kindesunterhalt miteinberechnen.


Bildnachweise: FrankHH/Shutterstock, FrankHH/Shutterstock, GaudiLab/shutterstock, (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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